Gerichtsgebäude / Pixabay

Dr. Schulte und sein Team – Geschädigtengemeinschaft für Anleger der SG55 gegründet

Die Rechtsanwälte aus Berlin haben aufgrund der starken Nachfrage aus dem Mandantenkreis die Interessen gebündelt.

Auf der Webseite www.sg55.de wird für den Beitritt zu einer starken Spielgemeinschaft geworben, die in Casinos zockt und dort durch ein angeblich sicheres System Renditen für die Anleger erwirtschaften möchte. Hört sich an wie ein Traum, der in Erfüllung geht? Aber in Wirklichkeit scheint dieser Traum ausgeträumt, denn bei den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team meldeten sich Betroffene, die Gelder bei der Spielgemeinschaft www.sg55.de angelegt haben und bangen nun um ihre Gelder.

Glück im Spiel, Pech in der …

Ob das System funktioniert, ist unbekannt. Es liegt aber eigentlich auf der Hand, dass die Webseitenbetreiber wohl kaum ein sicheres System, welches geeignet ist Casinos auszuplündern, mit Anlegern teilen würden. Warum sollten sie das auch tun? Einen Robin Hood der „Zocker“ konnte nicht ausgemacht werden! Jeder möchte doch nur einmal im Leben richtig Glück haben! Doch auch in diesem Fall stellt sich eher die Frage, ob hier nicht vielmehr ein Großteil der Anleger abgezockt wurde?

Wie greifen die Versprechungen, warum fühlt man sich angesprochen?

„Haben Sie es auch satt,…“ heißt es laut den Informationen auf der Webseite www.sg55.de, die inhaltlich mehr als fragwürdig scheint. Harmlos, grüne Wiese und Schäfchenwolken wirken so unverbindlich und nebenbei wird mitgeteilt, dass die erzielte Rendite von 10,1 % auch noch steuerfrei sei, da sie ja aus dem Glücksspiel stamme. Doch in der Realität dürfte dies jedoch nicht zutreffend sein, da hier eine Kapitalanlage vorliegt und Gewinne aus Kapitalanlagen selbstverständlich steuerpflichtig sind, auch „wenn man es satt hat…“.

Betrug bleibt Betrug – schöne Versprechungen reichen nicht!

Bei der Kapitalanlage, wenn wir es mal so nennen wollen, dürfte es sich vielmehr um eine solche handeln, die einen Verkaufsprospekt benötigt. Ein solcher liegt nicht vor. Es ist daher aus Sicht der Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team davon auszugehen, dass es sich hier bei dem angeblich so sicheren System um ein Schneeballsystem handelt, welches Anleger zunächst mit hohen Renditen lockte und diese am Anfang auch ausbezahlte. Zu befürchten steht jedoch, dass die Auszahlungen an die ersten Kunden nicht aus Gewinnen bei Glücksspielen erwirtschaftet wurden, sondern vielmehr aus Zahlungen von den späteren Anlegern stammen.

Hierzu Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Schulte: „Die Idee mit kontrolliertem Glücksspiel die Casinos quasi legal auszuplündern ist so alt wie die Casinos selbst. Beispiele gibt es wie Sand am Meer. Ein Patentrezept, was wie das Schlaraffenland wäre, gibt es hier wohl nicht. Ob das angebliche System der SG55 Betreiber jemals funktioniert hat, darf bezweifelt werden. Da sich nun aber niemand mehr meldet und auch die regelmäßigen Zahlungen an die Anleger eingestellt wurden, ist für die betroffenen Anleger mit dem Schlimmsten zu rechnen.“

Welche Hilfe können die Betroffenen erwarten?

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat sich der Angelegenheit unter Leitung von Dr. Thomas Schulte und Team angenommen und vertritt in diesem Fall bereits mehrere Mandanten. Weiterhin wird die Sache kritisch verfolgt und betroffenen Anlegern und deren Familien der Spielgemeinschaft, die hier ebenfalls auf ihr Geld warten, ist dringend geraten sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team unter dr.schulte@dr-schulte.de zu melden. Denn Gemeinsam bestehen größere Chancen zur Gerechtigkeit der betroffenen Anleger zu gelangen und die Hintermänner der SG55 mit den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Sachverhalten konfrontieren und diese zum Schadensersatz auffordern. Zudem wird eine Strafanzeige erstellt und in Kürze der zuständigen Staatsanwaltschaft zugeleitet werden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 960 vom 2. Mai 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich