Die Anleger der Fondsgesellschaft DSK-Leasing GmbH & Co. KG haben in den letzten Tagen überraschende Post der Geschäftsleitung erhalten. Darin wird den Anlegern mitgeteilt, dass man die Gesellschaft zum Jahresende 2011 auflösen möchte (sog. Liquidation).
Wir berichteten hierüber: (hier)
Wie die DSK-Leasing und auch die als Treuhandkommanditistin tätige HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH ausdrücklich mitteilen, wäre eine Fortführung der DSK-Leasing wirtschaftlich möglich. Liquiditätsprobleme sind bei der DSK-Leasing nicht zu erwarten.
Warum löst man sich dann also auf?
Als Grund hierfür wird ausgeführt, dass die Erträge auf absehbare Zeit von den Kosten aufgezehrt würden. Es wäre daher für die Anleger sinnvoll, die langfristigen Leasingverträge der DSK-Leasing nach der Auflösung in eine Tochter der Autobank AG zu überführen. Die Anleger würden so auch in Zukunft indirekt am Leasingmarkt gewinnbringend teilnehmen.
Tatsache ist, dass die DSK-Leasing, bei der Eduard Unzeitig als Geschäftsführer der Komplementärin die Zügel in der Hand hat, sich an der Autobank AG beteiligt hat. Bei der Autobank AG ist Gerhard Fischer Vorstand und Eduard Unzeitig Mitglied im Aufsichtsrat. Tochterunternehmen der Autobank AG ist die LeaseTrend AG. Hierbei handelt es sich um eine weitere Fondsgesellschaft, die, ebenso wie die DSK-Leasing, vom Emissionshaus Rothmann & Cie. (nunmehr HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH) aufgelegt wurde.
Vorstand der LeaseTrend AG ist wiederum Gerhard Fischer, während Eduard Unzeitig der Aufsichtsratsvorsitzende der LeaseTrend AG ist.
Betrachtet man nun diese Konstellation und geht davon aus, dass das bislang unbenannte Leasing-Tochterunternehmen der Autobank AG die LeaseTrend AG ist (was zu erwarten ist), heißt das, dass die Autobank AG mit zwei Leasingunternehmen verbunden ist, die sich auf dem Leasingmarkt die Kunden gegenseitig streitig machen.
Im Klartext heißt das: Man will das Geschäft der einen Gesellschaft in die andere Gesellschaft überführen, um Kosten zu sparen.
Ist das aber tatsächlich im Sinne der Anleger der DSK-Leasing, um die es ja nach den Ausführungen der Geschäftsleitung und der Treuhänderin vordergründig geht?
Nach den bisherigen Erkenntnissen scheint das Wohl der Anleger nicht der primäre Grund dieser Rochade zu sein. Vor diesem undurchsichtigen Hintergrund kann den Anlegern derzeitig nicht dazu geraten werden, der Auflösung der DSK-Leasing GmbH & Co. KG zuzustimmen. Die Folgen und damit verbundenen Risiken sind derzeit noch nicht abzuschätzen. Zudem besteht nach eigenen Angaben der DSK-Leasing und der HFT aus wirtschaftlicher Sicht eigentlich keine zwingende Veranlassung dazu. Bereits im erst vor kurzem veröffentlichten Geschäftsbericht 2010 der DSK-Leasing wurde den Anlegern mitgeteilt, dass die gesteckten Ziele zwar nicht vollständig erreicht wurden, die Aussichten aber grundsätzlich gut wären. Was hat sich nun geändert, dass sich die Gesellschaft selbst auflösen will?
Das Vorgesagte zeigt, dass es zunächst darum gehen wird, Licht in den gesamten Vorgang zu bringen. Erst dann kann den Anlegern der DSK-Leasing ein abschließender Rat zum weiteren Vorgehen erteilt werden. Vor vorschnellen Stimmenabgaben ist daher momentan abzuraten.
Anleger der DSK-Leasing sollten sich mit Ihrer Beteiligung an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren Rechtsanwalt wenden und ihren Vertrag vor diesem Hintergrund prüfen lassen.