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Erfolgreicher Kampf gegen falsche Eintragungen in der Schufa geht weiter – Commerzbank AG löscht negativen Schufaeintrag –

Die Rechtsanwälte Dr. Schulte & Partner konnten einen weiteren Erfolg im Bereich des Datenschutzrechtes für Mandanten erzielen.

Der Fall:
Gemeldet hatte sich eine Ehefrau, die in der Vergangenheit für einen hohen Kredit ihres Ehemannes gebürgt hatte. Die Geschäfte des Ehemanns waren in der Insolvenz geendet. Dieses Ehepaar war mittlerweile geschieden. Die Mandantin hatte die Vergangenheit hinter sich gelassen und baute sich eine neue Existenz auf. Die negative Schufaeintragung aufgrund der Bürgschaft verhinderte aber neue Kredite und damit weiteres wirtschaftliches Wachstum.
Rechtlich:
Die Bürgschaft stellte eine sittenwidrige Überforderung der Ehefrau dar und war deswegen nicht wirksam; § 138 BGB. Dennoch trug die Commerzbank AG die Forderung aus der Bürgschaft in Höhe von mehr als 500.000,00 € bei der Schufa Holding AG ein. Folge war, dass die hier Hilfesuchende Mandantin überhaupt keinen Scorewert mehr berechnet erhielt und somit trotz eines ordentlichen Jahreseinkommens quasi als kreditunwürdig galt. Scorewerte sollen aufgrund von objektiven Kriterien die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers bewerten.
Die Rechtsanwälte intervenierten hier außergerichtlich, da die Mandantin vorher erfolglos versucht hatte, den Eintrag zur Löschung bringen zu lassen. Dies führte zum gewünschten Erfolg, denn die Commerzbank AG, die den streitgegenständlichen Schufa-Eintrag vorgenommen hatte, widerrief diesen und übernahm die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit der Rechtsanwälte.
Hierzu meint Rechtsanwalt Sven Schulte aus der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team: „Aus rechtlicher Sicht lag auf der Hand, dass der Schufa-Eintrag hier rechtswidrig war. Die Bank hatte bereits auf die Forderung verzichtet, diese jedoch einfach in der Schufa stehen lassen. Dies war rechtlich zu beanstanden. Wer keine Forderung hat, kann diese auch nicht in der Schufa eintragen.“
Fazit:
Viele Betroffene und ihre Familien leiden jahrelang unter negativen Schufaeinträgen. Sie gelten wirtschaftlich als Pestbeulen und werden von anderen gemieden. Es wird Zeit, dass die Sorgen der Betroffenen ernst genommen werden und nicht erst Rechtsanwälte eingeschaltet werden müssen, um Korrekturen zu erreichen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 764 vom 14. April 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich