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Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG – Fehler in Widerrufsbelehrung eröffnet Ausstiegsmöglichkeit

Im Rahmen der Weltwirtschaftskrise haben sich verschiedene Anlagenformen, die früher als sicher und renditeträchtig galten, zu Sorgenkindern vieler Anleger entwickelt. So melden sich nunmehr auch Anleger der Firma Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG.

Bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwält fragen betroffene Anleger nach, ob ein Ausstieg aus ihrer Beteiligung möglich ist. Diese wurde von der bekannten Gesellschaft MPC Münchmeyer Petersen Capital aufgelegt und oftmals durch Banken oder freie Finanzberater vertrieben.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Eine Prüfung der Zeichnungsunterlagen durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat hierbei ergeben, dass die Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung der Erste Beteiligungsgesellschaft CPO Produktentanker mbH & Co. KG inhaltliche Fehler aufweist. Dies führt dazu, dass Anleger, die die Beteiligung in einer so genannten Haustürsituation gezeichnet haben, diese frei widerrufen und aus der Gesellschaft ausscheiden können.

Hierzu rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Schulte: „Die Kapitalanlage in eine Schiffsbeteiligung ist eine langfristige Angelegenheit. Anleger können in der Regel erst nach vielen Jahren aus der Beteiligung ausscheiden. Das Geld ist bis dahin in der Beteiligung festgelegt. Ob sich die Anlage zu einem Erfolg oder einem Totalverlust entwickelt, ist in schwierigen Zeiten nicht sicher abzuschätzen. Da die Anlagegesellschaft in ihrer Widerrufsbelehrung eine irreführende Formulierung verwendet hat, kann die Beteiligung auch heute noch durch Anleger widerrufen werden, die diese in einer so genannten Haustürsituation gezeichnet haben. Dies hat bereits mehrfach der Bundesgerichtshof bei Widerrufsbelehrungen mit einem ähnlichen Wortlaut so entschieden. Auch unsere Kanzlei hat bereits mehrere Urteile gegen Beteiligungsgesellschaften erstritten, die Widerrufsbelehrungen mit einem ähnlichen Wortlaut verwendet hatten.“

Fazit: Prüfen ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt – Möglichkeit zum Ausstieg der Beteiligung

Anleger, die ihre rechtlichen Möglichkeiten für einen Ausstieg aus der Beteiligung in einen Schiffsfonds prüfen lassen möchten, sollten sich in jedem Fall an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team sind bereits seit mehreren Jahren auf dem Gebiet dem Bank- und Kapitalmarkrechts tätig und konnten bereits vielen betroffenen Anlegern mit Erfolg helfen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 26 vom 25. Februar 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich