Verstoß gegen die DSGVO - Schadenersatz

Europäischer Digital Service Act – große Rechtsänderungen im Internet

Zum 17. Februar 2024 werden die Regeln im Internet neu geschrieben. Die Ära des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes endet, weil dann das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz in Kombination mit dem Europäischer Digital Service Act (DSA) gelten wird.

Die Zeiten des Wild-West im Internet sind damit endgültig vorbei. Des einen Freiheit ist bekanntlich des anderen Unterdrückung. Die Idee von Google „sei nicht böse und des Internets als freier Raum und Transparenz“ sind längst beerdigt. Große Konzerne (zumeist aus den USA) denen es nicht um Freiheit geht, sondern um ökonomische Erfolge geben die Regeln vor. Zudem fehlt es am Schutz des Menschen vor sich selbst und den anderen. Manipulationen der schlimmsten Art waren die Folge.

Regelungsinhalte – langsam lernt die Politik

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war eine Art Feuerwehr gegen Hass und Gewalt im Internet und gilt (bis zum 24. Februar 2024) und galt nur für große Anbieter. Angefangen hatte alles mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung, die allerdings nicht ausreichte. Nunmehr will die Europäische Union das Internet in Gänze gesetzlich erfassen. Eines der Herausforderungen ist die Komplexität der Materie sowie die Intransparenz des Gesetzgebungsverfahrens auf europäischer Ebene. Deutschland bleibt nur die Rolle, die Regeln aus Europa mit dem Digital Service Act umzusetzen und will national eine große Aufsichtsbehörde stärken. Die Bundesnetzagentur wird mächtig; zudem gibt es daneben andere Behörden, die zuständig sind. Hohe Bußgelder bei Verstößen drohen. Das Internet wird langsam erwachsen.

Der DSA ist Teil einer EU-Initiative, um das Internet sicherer und fairer zu gestalten. Er zielt darauf ab, die Rechte der Nutzer, insbesondere der Verbraucher, besser zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Schutz vor illegalen Waren und Dienstleistungen sowie der Eindämmung von Hasspostings, Desinformation und manipulativer Werbung.

Für wen gilt der DSA?

Der DSA richtet sich an alle Anbieter digitaler Online-Dienste, die in der Europäischen Union angeboten werden. Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen haben strengere Pflichten, während kleinere Unternehmen verschiedene Ausnahmen und Erleichterungen erhalten.

Geltung des DSA auch für Webshops und „einfache“ Internetseiten!

Selbst „einfache“ Internetseiten und Webshops mit Bewertungs- und Kommentarfunktionen oder Marktplatzfunktionen fallen unter den Anwendungsbereich des DSA. Es muss sorgfältig geprüft werden, ob und wann der DSA auf solche Unternehmen zutrifft.

Haftung und Sorgfaltspflichten

Der DSA enthält Haftungsprivilegierungen, die Anbieter vor unmittelbarer Haftung für rechtswidrige Nutzerinhalte schützen, solange sie keine Kenntnis von diesen haben und sie unverzüglich entfernen. Es gibt auch eine „Good Samaritan“-Klausel, die freiwillige Nachforschungen ermöglicht.

Sorgfaltspflichten und Transparenzpflichten

Unternehmen müssen umfangreiche Sorgfaltspflichten und Transparenzpflichten beachten, darunter die Einrichtung einer Kontaktstelle, Transparenzberichte, eindeutige Nutzungsbedingungen und Maßnahmen zur Entfernung rechtswidriger Inhalte.

Verbot von Dark Patterns vs. erlaubte Werbung

Der DSA verbietet Dark Patterns, manipulative Praktiken bei der Gestaltung von Websites und Apps. Es gibt jedoch Fragen zur Abgrenzung von erlaubter Werbung und wie sich der DSA zu bestehenden Compliance-Vorschriften wie der DSGVO verhält.

Was ändert sich durch den Digital Services Act? Was ist zu tun?

Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere, müssen sich auf die neuen Anforderungen des DSA vorbereiten. Die Regelungen sind teilweise verschärft und erweitert, und Verstöße können empfindliche Bußgelder und Abmahnungen zur Folge haben. Unternehmen müssen Verantwortliche benennen, bestehende Compliance-Prozesse überprüfen und anpassen, Kontaktstellen einrichten und Transparenzberichte erstellen. Für Verbraucher entstehen neue Rechte. Zudem klingelt es in der Kasse, weil der Staat durch extrem hohe Bußgelder hohe Einnahmen generieren wird.

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Quellen und Daten:

Am 19. Oktober 2022 wurde der finale Gesetzestext (eur-lex.europa.eu/legal-c ontent/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022R2065) des Digital Services Act (DSA) veröffentlicht. Mit dem DSA werden die Vorschriften für Vermittlungsdienste (beispielsweise Onlineplattformen, soziale Netzwerke) im europäischen Binnenmarkt vollständig harmonisiert und Pflichten und Verantwortlichkeiten der Onlinevermittlungsdienste festgelegt. Dazu gehören insbesondere Regelungen zum Umgang mit illegalen Inhalten, aber auch Transparenzanforderungen bezüglich verwendeter Algorithmen oder Verbraucherschutzregelungen. Der DSA wird in der gesamten Europäischen Union unmittelbar ab dem 17. Februar 2024 vollständig Geltung haben. Für sehr große Onlineplattformen gelten einige Regelungen bereits vier Monate nach der Benennung der sehr großen Onlineplattformen durch die Europäische Kommission am 25. April 2023 (ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_ 2413).

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 8849 vom 15. September 2023 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich