Fahrverbote drohen

Fahrverbote drohen – Dieseleigentümer könnten Auto zurückgeben- Anwalt will helfen

Fahrverbote drohen – Dieseleigentümer könnten Auto zurückgeben- Anwalt will helfen

Der Berliner Rechtsanwalt Christian Röhlke berichtet, dass nach der „Fahrverbots“-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Dieselfahrer die Möglichkeit prüfen, ob das Auto zurückgegeben werden könnte. Nervige Plaketten, teure Hardware-Nachrüstungen, der riesige Wertverlust führen zu Frust und Ärger. Der Jurist hat aber eine Möglichkeit gefunden, dass das Auto zurückgegeben werden kann. Voraussetzung: das Auto ist finanziert. Dann ist ein Widerruf möglich.

Frage an den Rechtsanwalt Röhlke: In der Nähe gibt es die Frankfurter Allee. Was machen die, jetzt betroffen sind?

Röhlke: Viele der betroffenen Autos sind ja noch nicht einmal abbezahlt, so dass ein neues Fahrzeug nicht so einfach angeschafft werden kann. Genau hierin liegt eine Chance, die das Verbraucherschutzrecht dem Diesel-Opfer gewährt. Denn ebenso wie bei älteren, hoch verzinsten Baudarlehen und unrentablen Lebensversicherungen kann auch hier der Widerrufsjoker greifen, wenn das Auto bankenfinanziert wurde. Denn ein Darlehen mit einer fehlenden oder unrichtigen Widerrufsbelehrung kann man auch noch nach Jahren widerrufen. Erstaunlich Kredite sind falsch und angreifbar. Der Widerruf kann erklärt werden, dann muss auch das Auto zurückgenommen werden muss.

Frage: Gibt es bereits Entscheidungen zu diesem Thema?

Röhlke: Es liegen bereits mehrere Urteile unterschiedlicher Landgerichte vor. So hat das Landgericht Berlin den Widerruf eines Darlehens der Volkswagen Bank zugelassen. Besonders interessant ist auch, dass der Bundesgerichtshof in vergleichbaren Fällen verbundener Geschäfte die Rückforderung auch der aus eigener Tasche bezahlten Anzahlung zulässt. Die Widerrufsmöglichkeit kann auch Vorteile für Verbraucher bieten, die ihr Fahrzeug geleast haben und nun unsicher sind, welchen Restwert das Fahrzeug bei Rückgabe noch haben wird.

Frage: Gerichtsverfahren sind teuer. Wer muss die Kosten tragen?

Röhlke: Regelmäßig: die ganz normale Privatrechtschutzversicherung zahlt. Wir haben auch schon Informationen, dass Prozessfinanzierer sich gegen Erfolgsbeteiligung einschalten wollen.

FAHRVERBOTE UND DIESELPLAKETTEN – WAS KÖNNEN BETROFFENE TUN? – Vortrag von Rechtsanwalt Röhlke am 16.03.2017 – Eintritt frei

Anmeldungen und sonstige Informationen:
Röhlke Rechtsanwälte
Rennbahnallee 93
15366 Hoppegarten

Fon: +49 (0) 3342 4 25 15 38
Fax: +49 (0) 3342 3 07 08 80
mail: anwalt@kanzlei-roehlke.de
web: www.kanzlei-roehlke.de

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 2405 vom 6. März 2018 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich