Courthouse / Pixabay

Falschberatung durch den Allgemeinen Wirtschaftsdienst (AWD) – Anleger erhalten Schadenersatz in Sachen Dreiländerfonds

Verjährung droht zum 31.12.2004
Der Allgemeine Wirtschaftsdienst (AWD) zahlt häufig in Vergleichen Schadenersatz an geschädigte Kapitalanleger. Seit 1994 hatte der AWD an ungefähr 34000 Kunden Kapitalanlagen (Dreiländerfonds) vermittelt und hierfür Provisionen erhalten. Diese Geldanlagen haben schon häufig die Gerichte beschäftigt; wohl um ein Musterurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu vermeiden, zahlte der AWD einem Anleger, der erfolgreich geklagt hat, jetzt aussergerichtlich Schadenersatz. Der AWD versucht so zu vermeiden, dass ein Musterurteil des höchsten deutschen Gerichts ergeht, auf das sich dann alle anderen Anleger berufen werden. In der Regel versucht der AWD so eine Klagewelle zu vermeiden; die erfolgreichen Anlegerschutzklagen beziehen sich zumeist auf die fehlerhafte Beratung der Kunden des AWD. So ist eine Geldanlage bei dem Dreiländerfonds nicht geeignet, als Altersvorsorge zu dienen. Es steht zu befürchten, dass die Anleger, die sich jetzt nicht um ihre Ansprüche kümmern, nach dem 31.12.1994 jeden Zahlungsanspruch verlieren werden. Ab dem 01.01.2005 ist der Schadenersatzanspruch verjährt.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 467 vom 21. September 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich