Das Landgericht Berlin hat am 03.03.2011 zum Az: 4 O 97/11 eine Einstweilige Verfügung gegen die BID Bayerischer Inkassodienst AG erlassen. Der BID wurde darin aufgegeben, einen Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG zu widerrufen und die SCHUFA aufzufordern, den korrekten Score-Wert wieder herzustellen.
Der hier vertretene Mandant hatte bei einem bekannten Autovermieter einen PKW angemietet und mit diesem einen Unfall verschuldet. Da er die vereinbarte Selbstbeteiligung von 950,00 Euro nicht direkt zahlte, schaltete der Autovermieter das Inkassobüro BID ein, welches einen Mahnbescheid gegen den Mandanten erwirkte. Daraufhin vereinbarte dieser mit der BID eine Ratenzahlung des ausstehenden Betrages und nahm seinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurück, so dass zu Gunsten des Autovermieters ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde.
Diesen ließ die BID trotz pünktlicher Ratenzahlung als eigene Forderung bei der SCHUFA eintragen. Aufgrund der vorgenannten Entscheidung muss dies nun revidiert werden.
Des Weiteren wurde es der BID untersagt, einen erneuten SCHUFA-Eintrag vorzunehmen.
Das Gericht gab ihr die Kosten des Verfahrens auf.
VisdP:
Rechtsanwalt Sven Schulte