Die größte deutsche Zeitung berichtet über die häufig falschen Widerrufsbelehrungen bei Krediten in der Bundesausgabe 11.11.2014
Laut einem BGH-Urteil sind viele Widerrufbelehrungen von Bankkrediten unwirksam. Verschiedene Bankinstitutionen haben ihre Bankkunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht und dessen Folgen belehrt. Das heißt, Kunden könnten ihre laufenden Kredite kündigen und zu günstigeren Konditionen neu abschließen. Ursache ist eine von der Bundesregierung vorgegebene Formulierung, die viele Banken und Sparkassen nicht beachtet haben. Immobilienkreditnehmer können ihren Darlehensvertrag widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und somit unwirksam ist. Dann hat nämlich die Widerrufsfrist nie begonnen zu laufen. Also selbst nach Jahren ist ein Herauskommen aus den alten Darlehenskonditionen ohne teure Vorfälligkeitsentschädigung möglich.