Anleger der Multi Asset Portfolio können den abgeschlossenen Vertrag durch Widerruf beenden – Stärkung der Verbraucherschutzrechte – Welche Möglichkeiten haben die Anleger?
Für die Altersvorsorge monatlich Geld sparen, das ist das Ziel vieler Anleger. Doch was tun, wenn das Geld für die monatlichen Raten nicht mehr aufgebracht werden kann? So ging es Anlegern der MULTI ASSET PORTFOLIO Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG. Daher wandten Sie sich hilfesuchend an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team.
Widerruf möglich – Multi Asset Portfolio Anspar Plan 3 Vertrag kann beendet werden
Nach Prüfung der Zeichnungsunterlagen durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team konnten die betroffenen Anleger neue Hoffnung schöpfen. Sie waren erleichtert, als ihnen durch die Kanzlei mitgeteilt wurde, dass sie den abgeschlossenen Vertrag auch heute noch durch Widerruf beenden können.
Die verwendete Beitrittserklärung zum MULTI ASSET PORTFOLIO Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG enthält nämlich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und verletzt daher Verbraucherschutzrechte, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Rechtsanwalt Dr. Schulte rät deshalb Anlegern, die sich an diesem Fonds beteiligt haben, dass sie sich nicht davon abbringen lassen sollten, auch heute noch einen Widerruf zu erklären, um insbesondere weitere Sparraten zu vermeiden.
„In einer Zeit, in der das Börsenparkett besonders glatt ist, in der Banken, Versicherungen und sogar europäische Länder ins Wanken geraten, ist die börsenunabhängige Kapitalanlage mit extrem breiter Streuung in Sachwerte eine mehr als beruhigende Investitionsmöglichkeit.“ Mit diesen Worten wirbt das Emmissionshaus Steiner + Company GmbH & Co. KG, deren Geschäftsführer Dr. Ilja Steiner und Frank Mägdefessel sind, um Anleger für eine Beteiligung an der MULTI ASSET PORTFOLIO Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG, ebenfalls mit Sitz in Hamburg, zu gewinnen.
Unternehmensgegenstand dieser Kommanditgesellschaft sind der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an geschlossenen Fondsgesellschaften im In- und Ausland.
Der Dachfonds MULTI ASSET Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG
Die Anlegergelder der MULTI ASSET Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG werden durch die S+C Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg, einem weiteren Unternehmen von Dr. Ilja Steiner, verwaltet. Der Dachfonds MULTI ASSET Anspar Plan 3 GmbH & Co. KG investiert zum Zwecke der Risikostreuung in diverse Wohn- und Gewerbeimmobilien, Grundstücke, Projektentwicklungen, Infrastruktur, Gold und Silber, Öl und Gas, Flugzeuge, Schiffe, Eisenbahnen, Container, Anlagen im Bereich Erneuerbare Energien (Wind, Wasser, Sonne), Investitionen in den Bereichen Private Equity, Leasing und Logistik. Der Fonds zielt auf die Gruppe der Kleinanleger ab und unterteilt die Beteiligungsformen in vier verschiedene Gruppen, wonach eine Investitionsphase von fünf, zehn, 15 oder 20 Jahren vorgesehen ist. In dieser Phase sollten monatliche Sparraten ab 50 € angezahlt werden.
Hohe Risikotragfähigkeit eignet sich nicht zur soliden Altersvorsorge
Auch wenn Dachfonds in verschiedene Zielfonds innerhalb verschiedener Anlageklassen investieren, so besteht doch weiterhin ein Verlustrisiko, von dem Anleger, die keine hohe Risikotragfähigkeit haben, besser Abstand nehmen sollten. Denn das Totalverlustrisiko bzw. das Risiko erheblicher finanzieller Einbußen am Ende der Laufzeit kann der gewählten Anlagestrategie – meist die der Altersvorsorge – durchaus widersprechen. Betroffene Anleger, die Zweifel haben, ob sie eine für sie passende Beteiligung gezeichnet haben, ist zu empfehlen eine Überprüfung der Beitrittsunterlagen vorzunehmen.
„Den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team liegen Beitrittserklärungen für das Jahr 2013 vor, die keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung enthalten. Weder die gewählte Form noch der Inhalt der Widerrufsbelehrung entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, sodass auch heute noch der Widerruf erklärt werden kann“, so Rechtsanwalt Dr. Schulte, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Fazit: Fehlerhafte Risikoaufklärung – Prospektübergabe – Beratung ermöglichen Widerruf
Zudem treten immer wieder Probleme bei Beratungsgesprächen auf, wenn Unternehmensbeteiligungen an Anleger vermittelt werden. Rechtzeitige Prospektübergabe, ausreichende Risikoaufklärung und eine vernünftige Risikostreuung sind oft eher die Ausnahme, als die Regel. Treten in dem Beratungsprozess Fehler auf, ist auch neben dem Widerruf der Anlage eine Rückabwicklung möglich.