Recht und Gesetz

Fernsehbericht am 15. November

Aktueller Stand: 19.September 2007
MSF Master Star Fonds Deutscher Vermögensfonds
Master Star Fonds Information:  24.10.2005
Master Star Fonds Information:  25.10.2005 / 1
Master Star Fonds Information:  25.10.2005 / 2
Aktuell heute: bei ZDF Frontal 21 um 21:00 Uhr Banken auf Beutezug –
Zinsabzockke auf Kosten der Kunden
ARD Plusminus um 21:55 Uhr Der Fall K. Streit um Wertstellungen auf
Konten – wenn Banken falsch abrechnen!

Seit einiger Zeit macht der Kreditsachverständige Rainer Härtel aus dem
Süddeutschen Raum darauf aufmerksam, dass im Bereich der
Wertstellungspraxis der Banken und der Kreditabrechnungen der Banken
millionenschwere Benachteiligungen der Kunden vorhanden sind. Es geht um
alte Streitigkeiten um die Wertstellungspraxis. Manchmal fällt es dem
Kunden beim Blick auf seinen Kontoauszug auf: Eine Gutschrift auf dem
Konto ist einen oder zwei Tage später wert gestellt als es eigentlich
erwartet wurde. Viel öfter machen sich die Kunden aber gar keine Mühe
sich dieses Wertstellungsdatum genauer anzusehen, viele wissen überhaupt
nicht was Wertstellung überhaupt bedeutet. Dieser Beitrag soll diese
Punkte neue klären.

Was ist Wertstellung:
Eine Wertstellung im Bankwesen ist die Festsetzung des Datums, an dem
eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto wirksam wird.
Die Zinsberechnung erfolgt auf Grundlage der Wertstellung auf dem
betreffenden Konto. Bei unterschiedlichen Wertstellungsterminen einer
Überweisung zwischen zwei Konten derselben Bank ergeben sich somit
Zinsvorteile für die ausführende Bank, da für den Zeitraum zwischen den
Wertstellungen für den überwiesenen Betrag weder auf dem Ausgangs- noch
auf dem Zielkonto Zinsen berechnet werden.
Klärung durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)
Bereits im Jahr 1989 verlangte der BGH für Bareinzahlungen die
taggleiche Wertstellung (BGHZ 106,259), 1997 entschied der BGH, dass
Überweisungen noch am selben Tag gutzuschreiben sind (BGH WM 97,1661).
Mit anderen Worten: durch die kundenfreundliche Rechtssprechung ist die
Frage eigentlich geklärt.
Fehler in der Praxis

Doch leider sieht es in der Praxis des öfteren ganz anders aus. Banken
stellen Gutschriften zu spät wert, Belastungen, werden rückdatiert, dies
geschieht natürlich nie zu Gunsten, sondern fast immer zu Lasten ihrer
Kunden. Gerne werden hier auch das Wochenende, Samstage und Feiertage
ausgenutzt. Für den Kunden mag es in der Vergangenheit oft nur um kleine
Beträge gegangen sein, in der Masse ist dies für die Banken eine
riesiges Geschäft.

Doch es geht nicht nur um kleine Summen. Denn sobald es nicht mehr nur
um kleine alltägliche Überweisungen, und Bareinzahlungen geht, sondern
um größere Darlehensverträge, um Tageseinnahmen von Unternehmen oder
um Unternehmenskredite, sind ganz plötzlich große Summen für den Kunden
im Spiel.

Soweit der Kunde der Bank solche fehlerhaften Wertstellungen nachweisen
kann hat er einen Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrages gegen die
Bank.

Der Sachverständige Rainer Härtel berichtet, dass er aufgrund mühevoller
Kleinarbeit, die er durchführt, häufig diese Methoden nachweisen konnte.
Problematisch ist in diesem Bereich aber insbesondere die Frage der
Verjährung von Ansprüchen, gerade dann, wenn es sich schon um ältere,
schon abgerechnete Kredite handelt.
Was tun? Fleissig nachrechnen!

In diesem Bereich hat sich insbesondere der erwähnte
Kreditsachverständige Rainer Härtel aus Döhlau-Kautendorf in der Nähe
von Hof hervorgetan (siehe auch Süddeutsche Zeitung vom 10./11.
September 2005). Er hat sich auf den Nachweis der oben geschilderten
Bankenpraxis spezialisiert und ist in diesem Bereich sehr erfolgreich
für seine Kunden tätig. Bei einem Ehepaar, dessen Bäckereikette in
Insolvenz anmelden musste, ist es ihm zum Beispiel gelungen, die
Insolvenzforderungen der Bank durch den Nachweise falscher
Wertstellungen etc. um 275.000 € zu reduzieren.

Die Beurteilung der Verjährungsfrage ist immer eine
Einzelfallentscheidung. Hierbei kommt es u.a. darauf an, ob es sich noch
um laufende Sparverträge oder ob die Verträge schon länger abgerechnet
sind. Zudem kommt es entscheidend darauf an, wann der Kunde Kenntnis von
den falschen Wertstellungen erlangt hat. Dies ist insbesondere für
Ansprüche die nach dem 01.01.2002 entstanden sind.

Auch wenn eventuelle Ansprüche bereits verjährt sein sollten, besteht
immer noch die Möglichkeit, diese Ansprüche gegenüber Ansprüchen der
Bank aus dem selben Rechtsverhältnis aufzurechnen.

AM Dienstag, den 15.11.2005 werden 2 Berichte über die Abrechnungspraxis
vieler Kreditinstitute ausgestrahlt.
ZDF Frontal 21 um 21:00 Uhr Banken auf Beutezug – Zinsabzockke auf
Kosten der Kunden
ARD Plusminus um 21:55 Uhr Der Fall Kilguss
Bei Plusminus wird u.a. über den Fall Kilguss und die Abrechnungspraxis
der Sparkasse Neumarkt berichtet.
Hier wird endlich einer breiten Öffentlichkeit bewiesen, wie Banken und
Sparkassen ihre Kunden bis hin zum Ruin und der Existenzvernichtung
für den eigenen Profit durch nicht rechtmäßige Abrechnungen betrügen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 331 vom 19. September 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich