Zahlreiche Anleger haben mit der FLEXLIFE Capital AG einen Kaufvertrag über den Rückkaufswert ihrer gekündigten Lebensversicherungen oder Bausparverträge geschlossen. Die FLEXLIFE Capital AG hat hierdurch ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrieben und sich bereits vor einigen Monaten nicht mehr ordnungsgemäß um die Abwicklung ihrer Geschäfte gekümmert.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlautbarte bereits damals am 7. März 2014, dass die Zahlungseinstellungen der FLEXLIFE Capital AG gegenüber ihren Vertragskunden nicht auf Maßnahmen der BaFin beruhten. Dennoch war das Tätigwerden der BaFin bereits ein schlechtes Omen für die betroffenen Anleger. Am 11. Juni 2013 erging eine Verfügung gegen die FLEXLIFE Capital AG, welche mit Erlass des Widerrufsbescheides seit dem 19. Mai 2014 sofort vollziehbar war. Mit dieser Verfügung wurde die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben. Mit Nachricht vom 11. Juli 2014 teilte die BaFin mit, dass der Bescheid vom 11. Juni 2013 bestandskräftig wurde.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die FLEXLIFE Capital AG ihren Sitz in die Geiselgasteigstraße 52, 81545 München, verlegt.
Welche Neuigkeiten gibt es für die betroffenen FLEXLIFE-Anleger – besteht Hoffnung für die investierten Gelder?
Anstatt eine ordnungsgemäße Abwicklung des unerlaubt betriebenen Bankgeschäftes vorzunehmen, kümmerte sich die FLEXLIFE Capital AG jedoch vielmehr um die weitere Entziehung seitens der Anleger und deren Geltendmachung ihrer Ansprüche. Dies nicht zuletzt dadurch, dass die Firma von FLEXLIFE Capital AG in die FLC Verwaltungs AG umbenannt wurde. Diese Neuigkeit wurde im Handelsregister am 8. August 2014 veröffentlicht. Nach diesem Handelsregistereintrag wurde auch mitgeteilt, dass der Vorstand, Herr Hans-Jörg Schneider, Bad Kleinkirchheim / Österreich, geboren am 19.07.1948, bestellt und sodann wieder ausgeschieden sei.
Schadensersatzansprüche – Forderungen – Verantwortlichkeit?
„Dennoch ist festzustellen, dass sich auch hier der Vorstand, Herr Schneider, aufgrund des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes nach § 823 BGB in Verbindung mit § 32 KWG persönlich haftbar gemacht hat. Er muss sich hier zahlreichen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen“, so Rechtsanwältin Helena Winker von der Verbraucherschutzkanzlei und Ansprechpartnerin bei Dr. Schulte und sein Team.
Für die betroffenen Anleger der FLC Verwaltungs AG und deren Familien bleibt nur noch, die Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Als Insolvenzverwalter wurde die Kanzlei Gleichenstein & Breitling, Rottmannstraße 11 a, 80333 München, bestellt.
Insofern müssen die geschädigten Kapitalanleger auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen die tätig gewordenen Beratungsgesellschaften prüfen lassen. Hier gilt es, die Möglichkeiten und evtl. Anspruchsgegner ausfindig zu machen. Für weitere Informationen und fairen Rat stehen Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 und dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.