Karlsruhe (jur). Die öffentliche Bezeichnung des türkischen Staates als „faschistisch“ auf Facebook reicht für eine drohende politische Verfolgung durch türkische Sicherheitskräfte und damit die Anerkennung als Flüchtling in Deutschland aus. Dies entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Dienstag, 27. Oktober 2020 veröffentlichten Urteil (Az.: A 10 K 10406/17). Im streitigen Fall wurde vom kurdischen Kläger am 13. Dezember 2016 ein Asylantrag in Deutschland gestellt. Er beh …