Straßburg (jur) Witwen und Witwer dürfen in Bezug auf Hinterbliebenenversorgung nicht ohne ausreichende sachliche Gründe unterschiedlich behandelt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat dies in einem am Dienstag, 20. Oktober 2020, veröffentlichten Urteil klargestellt, in dem er eine Schweizer Regelung zum Bezug einer Witwerrente beanstandete (Az.: 78630/12). Der konkrete Fall betraf einen Vater von zwei Kindern aus der Schweiz. Als die Kinder vier …