Dr Thomas Schulte Rechtsanwalt

Für Witwen und Witwer gilt bei Hinterbliebenenversorgung gleiches Recht

Straßburg (jur) Witwen und Witwer dürfen in Bezug auf Hinterbliebenenversorgung nicht ohne ausreichende sachliche Gründe unterschiedlich behandelt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat dies in einem am Dienstag, 20. Oktober 2020, veröffentlichten Urteil klargestellt, in dem er eine Schweizer Regelung zum Bezug einer Witwerrente beanstandete (Az.: 78630/12). Der konkrete Fall betraf einen Vater von zwei Kindern aus der Schweiz. Als die Kinder vier …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3764 vom 28. Oktober 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich