Geheime Daten in der Schufa-Formel - Dr Thomas Schulte

Geheime Daten in der Schufa-Formel

NDR offenbart Teile der SCHUFA-Formel – Verbraucher mit beständigem Lebenswandel können auf bessere Schufa-Bewertung hoffen – Wo bleiben Innovation, Freiheit, Flexibilität und Fortschritt?

Am 10. April 2014 hat der Norddeutscher Rundfunk (NDR) nach eigenen Angaben Teile der SCHUFA-Formel enttarnt. Die Informationen stammen aus einem Dokument, das im Vorfeld eines Treffens der Datenschutzbehörden der Bundesländer mit SCHUFA-Vertretern erarbeitet wurde. Bei diesem Treffen sollte die SCHUFA Holding AG ihr Scorewert-Verfahren näher beschreiben und darlegen. Daraus lassen sich nun ganz neue Rückschlüsse ziehen.

Altersangaben und Anfragenhäufigkeit als wichtigste Kriterien für Auskunfteien – älteste Bankverbindung, jüngste Adresse – wer gilt als bodenständig?

Entgegen der bisherigen Annahme scheinen nicht ausschließlich die sogenannten „Negativmerkmale“ ausschlaggebend für einen schlechten SCHUFA-Scorewert zu sein, sondern es stehen auch andere Informationen im Mittelpunkt der Berechnungen. Die wichtigste Information für die SCHUFA scheint das Alter zu sein. Dabei geht es um die älteste Bankverbindung bzw. die jüngste Anschrift. Das zweite Kriterium ist, wie viele Kreditanfragen für einen Verbraucher gestellt wurden. Auf den Plätzen drei und vier geht es darum, wie viele Bankverbindungen ein Mensch besitzt und wie viele Voranschriften Personen in ihrem Leben bereits hatten. Alles in allem geht es der SCHUFA wohl darum, herauszufinden, ob eine gescorte Person einen stetigen oder einen nicht so stetigen Lebenswandel hat.

Beständigkeit erhöht den Score-Wert?- Geheimhaltung der Schufa-Formel

Ein stetiger Mensch wird wohl einen höheren Scorewert erreichen können als ein sehr flexibler Mensch, der öfter Wohnsitz und Bankverbindung ändert. Erst nachdem diese scheinbar irrelevanten Informationen verarbeitet wurden, steht an fünfter Stelle, welche Negativeinträge in der SCHUFA-Auskunft vorhanden sind. Dies dürfte mit dem Umstand verbunden sein, dass die Schufa Prognosen über das Verhalten ihrer Kunden abgeben muss. 91% davon sind nicht auffällig im Sinne von Negativeinträgen. Hier müssen also andere Merkmale für die Einschätzung im Scoring gefunden werden.

Der NDR berichtet weiter davon, dass das vertrauliche Dokument noch weitere pikante Details offenbart. So informiert die SCHUFA Holding AG wohl nicht alle Verbraucher über die Gesamtheit der gespeicherten Daten. Dies ist allerdings gesetzlich, im Bundesdatenschutzgesetz, vorgeschrieben. Dieses Vorgehen ist vor allen Dingen auch unter der Berücksichtigung des Urteils vom Bundesgerichtshof Januar 2014 fragwürdig. Die SCHUFA-Formel darf zwar geheim gehalten werden, aber bereits im ersten Leitsatz der Entscheidung wird auch klar herausgearbeitet, dass dem Verbraucher alle Daten mitgeteilt werden müssen, die Berechnung seines Scores mit einfließen. Dies sei unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsverfahrens und des Willens des Gesetzgebers ausschlaggebend, denn dieser wollte den Verbrauchern die Möglichkeit geben, falsche und unrichtige Daten bei den entsprechenden Stellen korrigieren zu können, so der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung (Quelle: Urteil BGH VI ZR 156/13).

Die Aussagen des NDR decken sich auch mit den Erfahrungen im Schufa-Recht von Rechtsanwälte Dr. Thomas Schulte und Team und von Rechtsanwältin Danuta Wiest, die diese in der täglichen Praxis machen. Die Spezialisten im Bereich Schufa-Scoring erklären: „Es deckt sich mit unseren Erfahrungen, dass die SCHUFA Holding AG andere, als bislang angenommene Informationen für die Berechnung des Scorewertes verwenden. Vor allem deckt sich der Bericht mit der Erfahrung, dass Verbraucher mit einer häufigen Anfrage von Krediten und Ähnlichem einen schlechteren Score-Wert haben als Menschen, die beständig und ohne viele Anfragen durch ihr Leben gekommen sind. Allerdings ist nach wie vor nicht ersichtlich, wieso mehrere Kreditanfragen bzw. mehrere Bankkonten eine Kreditwürdigkeit unglaublich massiv infrage stellen können. Die SCHUFA spielt hier mit ihren Informationen ein Versteckspiel, das dem Verbraucher zulasten fällt.“

Fazit: Innovation, Flexibilität, Freiheit – wenig Hoffnung auf transparenten Umgang für die Verbraucher bei Schufa Auskünften

Nachdem der NDR nun seine Entdeckungen der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, steht die SCHUFA Holding AG wohl unter Zugzwang. Man erhofft sich, dass die SCHUFA in der nahen Zukunft entweder etwas ändern wird oder vielleicht doch mehr Informationen an die Öffentlichkeit bringt, als dies bislang der Fall war. Große Hoffnung besteht indes in diesem Bereich bisher nicht.

Bodenständigkeit und wirtschaftlich konstantes Handeln von Verbrauchern werden nach den neusten Erkenntnissen belohnt. Der Verbraucher ist damit auch sehr eingeschränkt. Sollte diese Beständigkeit auf Kosten von innovativen Ideen, Flexibilität, Freiheit und wirtschaftlichem Fortschritt geschehen? Es sollten weiterhin alle Verbraucher einen Blick auf ihre SCHUFA-Auskunft werfen. Bei Unklarheiten, niedrigem Score-Wert oder geringer Bonität sowie bei Fragen zur Restschuldbefreiung sollten betroffene Verbraucher dieses ggf. von einem darauf spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Für Rückfragen stehen Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.

Schufa – worum geht es überhaupt?

Die SCHUFA bewertet die finanzielle Situation von Verbrauchern unaufgefordert und stellt diese Daten der Wirtschaft zur Verfügung. Gleichzeitig hat das Rechtssystem entschieden, dass es in der Verantwortung des Verbrauchers liegt, diese Aktivität zu überwachen. Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein wichtiger Akteur im deutschen Finanzsystem, der eine entscheidende Rolle bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Einzelpersonen und Unternehmen spielt. Die von der SCHUFA gesammelten Daten beeinflussen nicht nur die Vergabe von Krediten, sondern auch Mietverträge und andere Finanzdienstleistungen. In diesem Zusammenhang befindet sich die SCHUFA in einem Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Verbraucherrechte und der Notwendigkeit, Risiken für Finanzinstitute zu minimieren. Die SCHUFA hat eine beträchtliche Macht im deutschen Finanzsystem und beeinflusst das Leben vieler Verbraucher erheblich. Mit anderen Worten: „Die Schufa hat mehr Macht als deine Schwiegermutter“.

Historischer Hintergrund

Die SCHUFA wurde 1927 gegründet, um Gläubiger vor Zahlungsausfällen zu schützen. In Zeiten zunehmender Industrialisierung und Kreditaufnahme war ein zuverlässiges Bonitätsbewertungssystem notwendig. Die SCHUFA diente zunächst als Schutzorganisation, die Daten zur Kreditwürdigkeit sammelte und den Gläubigern eine solide Entscheidungsgrundlage bot.

Im Laufe der Jahre erweiterte die SCHUFA ihre Aktivitäten und begann, umfassendere Datensätze über Einzelpersonen und Unternehmen zu sammeln. Die Digitalisierung in den 2000er Jahren ermöglichte die Automatisierung von Prozessen, was sowohl Vorteile als auch neue Herausforderungen mit sich brachte. Sich auf automatisierte Entscheidungsfindung zu verlassen, kann zu Ungerechtigkeiten führen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften – Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hat sich der rechtliche Rahmen für die Datenverarbeitung in Europa grundlegend geändert. Die DSGVO stellt strenge Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten und stärkt die Verbraucherrechte erheblich. Zu den wichtigsten Grundsätzen gehören:

Daten gehören in erster Linie den Verbrauchern. Ihre Daten dürfen nur für legitime Zwecke erhoben und nur im erforderlichen Umfang verarbeitet werden.

Rechte der betroffenen Personen: Verbraucher haben das Recht auf Zugang zu ihren Daten, auf Berichtigung unrichtiger Einträge und auf Löschung von Daten sowie auf Schadenersatz.

Das Recht auf Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO ist ein wichtiger Aspekt. Es berechtigt Betroffene zu Schadensersatz bei rechtswidriger Datenverarbeitung. Rechtliche Entscheidungen haben gezeigt, dass die Übermittlung positiver Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage gegen die DSGVO verstoßen kann. So hat beispielsweise das Landgericht München I am 25. April 2023 entschieden, dass die Weitergabe solcher Daten einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Datenschutz darstellt. Der Bundesgerichtshof hat 2024 entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch immer dann besteht, wenn ein Eintrag rechtswidrig ist.

Nationale Datenschutzbestimmungen

Neben der DSGVO unterliegt die SCHUFA spezifischen deutschen Datenschutzbestimmungen, die die europäischen Standards ergänzen. Diese Bestimmungen regeln unter anderem die Verarbeitung von Daten für Bonitätsprüfungen. Verbraucher können im Falle einer Datenschutzverletzung Beschwerde bei den Aufsichtsbehörden einreichen oder rechtliche Schritte einleiten.

Funktionsweise der SCHUFA

Datenerhebung und -verarbeitung

Die SCHUFA sammelt Daten aus verschiedenen Quellen:

– Banken und Kreditinstitute

– Mobilfunkanbieter

– Versandhandel

– Inkassounternehmen

Jede Interaktion eines Verbrauchers mit diesen Institutionen kann dazu führen, dass Informationen an die SCHUFA weitergegeben werden. Diese Daten werden in einem sogenannten SCHUFA-Score zusammengefasst, der die Wahrscheinlichkeit widerspiegelt, dass eine Person ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommt.

Auswirkungen des SCHUFA-Scores

Der SCHUFA-Score hat weitreichende Konsequenzen:

Positive Scores: Ein hoher Score signalisiert Zuverlässigkeit und erleichtert den Zugang zu Krediten und anderen Dienstleistungen.

Negative Scores: Ein niedriger Score kann den Zugang zu Finanzdienstleistungen einschränken und zu höheren Zinssätzen führen. Faktoren wie Nichtzahlung oder hohe Verschuldung wirken sich negativ aus.

Transparenz und Verbraucherrechte

Verbraucher haben das Recht, einmal im Jahr unentgeltlich Auskunft über ihre bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu verlangen. Anhand dieser Informationen können sie Fehler erkennen und gegebenenfalls korrigieren.

Kritik und Kontroversen

Die bereitgestellten Informationen bieten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA, insbesondere im Zusammenhang mit der Datenübermittlung.

Statistische Daten zur Datengenauigkeit und zu den Auswirkungen auf Verbraucher

1. Fehlerquote der SCHUFA-Daten

Laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aus dem Jahr 2021 gaben rund 30 % der Befragten an, bereits Probleme mit fehlerhaften Einträgen bei der SCHUFA gehabt zu haben. Dies zeigt, dass eine beträchtliche Anzahl von Verbrauchern von Ungenauigkeiten in ihren Bonitätsdaten betroffen ist.

2. Auswirkungen auf die Kreditvergabe

Eine Umfrage des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) ergab, dass 20 % der Kreditnehmer aufgrund eines negativen SCHUFA-Ergebnisses einen Kredit nicht erhalten haben. Diese Zahl verdeutlicht, wie stark SCHUFA-Entscheidungen das finanzielle Leben der Verbraucher beeinflussen können.

3. Wahrnehmung der Verbraucher

In einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov gaben 45 % der Befragten an, dass sie sich unsicher über die Richtigkeit ihrer SCHUFA-Daten fühlen. Diese Unsicherheit kann zu einem Gefühl der Machtlosigkeit führen und das Vertrauen in das System beeinträchtigen.

4. Rechtliche Schritte

Laut einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins (DAV) haben im Jahr 2022 rund 10 % der Verbraucher, die einen negativen SCHUFA-Eintrag hatten, rechtliche Schritte gegen die falschen Daten eingeleitet. Dies zeigt, dass viele Betroffene bereit sind, ihre Rechte aktiv durchzusetzen, auch wenn dies oft mit hohen Hürden verbunden ist.

5. Schadensersatzansprüche

Eine Analyse der Anzahl der Klagen zeigt, dass im Jahr 2023 rund 15 % der Klagen gegen Auskunfteien wie die SCHUFA Schadensersatzklagen aufgrund falscher Daten waren.

Die Statistiken veranschaulichen die weitreichenden Auswirkungen falscher oder ungenauer SCHUFA-Daten auf Verbraucher. Die hohe Fehlerquote und die damit verbundenen ungünstigen finanziellen Bedingungen führen dazu, dass viele Menschen ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Gleichzeitig zeigen Umfragen, dass es ein erhebliches Misstrauen in die Richtigkeit der gespeicherten Daten gibt.

Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes

Die umfangreiche Datensammlung hat Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufgeworfen. Kritiker befürchten, dass die SCHUFA detaillierte Profile erstellt, die über den eigentlichen Zweck der Bonitätsprüfung hinausgehen.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Die Verwendung automatisierter Systeme zur Berechnung von Ergebnissen wirft Fragen nach Fairness und Transparenz auf. Die DSGVO besagt, dass betroffene Personen das Recht auf eine manuelle Überprüfung solcher Entscheidungen haben müssen. Infolgedessen hat der EuGH die Verbraucherrechte gestärkt.

Rechtsprechung zur SCHUFA

Es gibt mehrere wichtige Urteile zum Rechtsrahmen für Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA. Hier sind einige Beispiele.

Landgericht München I: Am 25. April 2023 entschied das Gericht, dass die Weitergabe positiver SCHUFA-Daten durch Mobilfunkbetreiber gegen die DSGVO verstößt, wenn keine ausreichende Rechtsgrundlage vorliegt.

Landgericht Frankfurt: Mit Urteil vom 19. März 2024 hat das Gericht festgestellt, dass ein Schadensersatzanspruch gegen die SCHUFA besteht, wenn die Übermittlung der Positivdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgte.

Tipps für Verbraucher

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr SCHUFA-Eintrag rechtswidrig ist, können Sie verschiedene rechtliche Schritte einleiten, um Ihre Rechte durchzusetzen. Hier sind die wichtigsten Schritte und Tipps, die Ihnen helfen können, die Situation zu klären und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

1. SCHUFA-Daten überprüfen

1.1 Antrag auf Offenlegung von Daten

Zunächst sollten Sie eine kostenlose Datenauskunft bei der SCHUFA beantragen. Dies ist einmal im Jahr kostenlos möglich und ermöglicht Ihnen die Einsicht in alle gespeicherten Daten. Prüfen Sie, ob die Einträge korrekt und vollständig sind.

1.2 Identifizierung falscher Einträge

Achten Sie besonders auf möglicherweise veraltete oder falsche Einträge, wie z. B. falsche persönliche Angaben oder nicht mehr bestehende Verträge. Diese können sich negativ auf Ihre Bonität auswirken.

2. Kontaktaufnahme mit der SCHUFA

2.1 Einspruch gegen einen Eintrag

Wenn Sie eine falsche Eintragung feststellen, sollten Sie umgehend schriftlich bei der SCHUFA Widerspruch einlegen. Fügen Sie bitte alle relevanten Unterlagen bei, die Ihre Sichtweise belegen (z. B. Verträge, Zahlungsnachweise). Die SCHUFA ist verpflichtet, Ihren Widerspruch zu prüfen und innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.

2.2 Frist setzen

Setzen Sie der SCHUFA eine Frist zur Klärung der Angelegenheit (z. B. zwei bis vier Wochen). Bewahren Sie den Schriftverkehr auf.

3. Beschwerde bei Aufsichtsbehörden

Wenn die SCHUFA auf Ihren Widerspruch nicht reagiert oder den Eintrag nicht löscht, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Diese kann prüfen, ob ein Datenschutzverstoß vorliegt und entsprechende Maßnahmen ergreifen.

4. Rechtliche Schritte einleiten

Sollten alle anderen Schritte erfolglos sein, können Sie rechtliche Schritte einleiten:

Löschungsklage: Sie können bei Gericht beantragen, dass die SCHUFA den falschen Eintrag löscht.

Schadensersatzanspruch: Gemäß Art. 82 DSGVO haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Ersatz für immaterielle Schäden (z. B. Stress oder Stigmatisierung) und materielle Schäden (z. B. höhere Zinssätze aufgrund einer schlechten Bonität) zu verlangen. Sie müssen jedoch konkrete Nachweise für den entstandenen Schaden vorlegen. Außerdem hat der Bundesgerichtshof Ende 2024 entschieden, dass eine Grundentschädigung auch ohne Schadensnachweis möglich ist.

5 Tipps zur Durchsetzung von Ansprüchen

5.1 Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente und Korrespondenz auf, um Ihre Ansprüche zu untermauern. Verlassen Sie sich nicht auf Telefongespräche mit Institutionen wie Hotlines. Wenn möglich, schreiben Sie Briefe.

5.2 Rechtsberatung: Lassen Sie sich rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt ausgeführt werden.

5.3 Fristen einhalten: Achten Sie darauf, dass Sie alle Fristen einhalten, insbesondere bei der Einreichung von Beschwerden oder Klagen.

5.4 Öffentlichkeit suchen: In manchen Fällen kann es hilfreich sein, die Öffentlichkeit auf Ihr Anliegen aufmerksam zu machen (z. B. durch Medienberichte), um Druck auf die SCHUFA auszuüben.

Die Anfechtung eines unzulässigen SCHUFA-Eintrags erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Durch die aktive Geltendmachung Ihrer Rechte und gegebenenfalls die Einleitung rechtlicher Schritte können Sie eine ungerechtfertigte Bonitätseinschränkung beseitigen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. In komplexen Fällen empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Anwalts, um die Erfolgschancen zu maximieren.

6. Schadensersatzansprüche – eine Fallkonstellation

Ein Verbraucher namens Holger Meier aus München hatte einen Mobilfunkvertrag, der auch die Übermittlung seiner positiven Daten an die SCHUFA beinhaltete. Nachdem er seine Rechnungen pünktlich bezahlt hatte, erfuhr er, dass diese Informationen bei der SCHUFA gespeichert waren. Er betrachtete dies als ungerechtfertigten Eingriff in seine Privatsphäre und reichte eine Schadensersatzklage ein.

Das Landgericht prüfte daraufhin die Rechtsgrundlage für die Übermittlung seiner Daten. Die Schufa argumentierte, dass sie gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO ein berechtigtes Interesse daran habe, Betrug zu verhindern; Meier wies jedoch darauf hin, dass der Verlust der Kontrolle über seine Daten einen immateriellen Schaden verursacht habe. Das Gericht gab ihm teilweise Recht, stellte jedoch fest, dass er nur Anspruch auf eine geringe Entschädigung habe, da er keinen offensichtlichen wirtschaftlichen Schaden erlitten habe.

Um einen Schadensersatzanspruch gegen die SCHUFA geltend zu machen, müssen mehrere rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese ergeben sich aus den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sind durch die Rechtsprechung deutscher Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geprägt. Hier sind die wichtigsten Punkte zu beachten:

6.1 Aktive und passive Legitimation

Aktive Legitimation

Die aktive Legitimation liegt bei der betroffenen Person, deren Rechte durch die Datenverarbeitung verletzt wurden. Das bedeutet, dass nur die Person, deren Daten verletzt wurden, einen Schadensersatzanspruch geltend machen kann.

Passive Legitimation

Die passive Legitimation liegt bei der SCHUFA bzw. dem Vertragspartner, der die Daten weitergegeben hat. Diese sind für den Datenschutzverstoß verantwortlich und können daher haftbar gemacht werden.

6.2 DSGVO-Verstoß

Entscheidend für einen Schadensersatzanspruch ist das Vorliegen eines DSGVO-Verstoßes. Dieser kann unter anderem vorliegen, wenn

Positivdaten ohne entsprechende Rechtsgrundlage übermittelt wurden.

Die Übermittlung personenbezogener Daten ist nicht durch eine Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse gerechtfertigt.

Die Gerichte haben entschieden, dass die weit verbreitete Übermittlung von Positivdaten ohne besonderen Grund einen Datenschutzverstoß darstellt (z. B. Urteil des Landgerichts München I vom 25. April 2023).

Nach der DSGVO bedarf die Übermittlung personenbezogener Daten immer einer Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 der DSGVO. Mögliche Rechtfertigungen sind

– Einwilligung der betroffenen Person

– Notwendigkeit für die Erfüllung eines Vertrags

– Berechtigtes Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Die Rechtfertigung des „berechtigten Interesses“ ist oft umstritten und erfordert eine Abwägung der Interessen des Datenverarbeiters und der Grundrechte der betroffenen Person.

6.3 Entschädigung

Ein Anspruch auf Schadensersatz setzt nicht voraus, dass ein konkreter Schaden nachgewiesen wird. Zusätzlich zum Grundbetrag der Entschädigung kann dieser auf der Grundlage konkreter Schäden erhöht werden. Diese können sowohl materieller als auch immaterieller Art sein:

Materieller Schaden: Dies kann in erster Linie ein finanzieller Verlust sein, der direkt auf den fehlerhaften Eintrag zurückzuführen ist.

Immaterieller Schaden: Darunter fallen immaterielle Schäden wie Stress, Stigmatisierung oder eine verminderte Lebensqualität. Der EuGH stellte klar, dass der bloße Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten nicht ausreicht; es müssen konkrete Beweise für die nachteilige Auswirkung erbracht werden.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch in einem Verfahren um ein Datenleck bei Facebook entschieden, dass der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten einen immateriellen Schaden darstellt (Urteil vom 18. November 2024, Az. VI ZR 10/24).

6.4 Kausalität und Verschulden

Kausalität

Der Schaden muss in einem kausalen Zusammenhang mit der Datenschutzverletzung stehen. Das bedeutet, dass der Nutzer nachweisen muss, dass der Fehler der SCHUFA direkt zu dem entstandenen Schaden geführt hat.

Verschulden

Der Datenverarbeiter (in diesem Fall die SCHUFA oder der Vertragspartner, der die Daten übermittelt) muss schuldhaft gehandelt haben. Dies kann beispielsweise durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Missachtung von Datenschutzbestimmungen geschehen.

6.5 Beweislast

Die Beweislast für den Schaden liegt bei der betroffenen Person. Sie müssen nachweisen, dass die Datenschutzverletzung einen konkreten Schaden verursacht hat und nicht nur allgemeine Unzufriedenheit oder Ärger.

6.6 Komplexität und Voraussetzungen einer Klage

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Schadensersatzklage gegen die SCHUFA komplex ist und mehrere Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

  1. Aktive und passive Legitimation
  2. Nachweis eines Verstoßes gegen die DSGVO
  3. Spezifischer materieller oder immaterieller Schaden
  4. Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden
  5. fahrlässiges Verhalten des Datenverarbeiters
  6. Klärung der Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung

Bei Unklarheiten ist es ratsam, Rechtsberatung einzuholen, um Ansprüche wirksam geltend zu machen und alle erforderlichen Schritte korrekt zu unternehmen.

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Interview mit Dr. Schulte bei Stern TV über die Schufa

7. Negative Schufa-Einträge löschen – Fristen und Möglichkeiten

7.1 Arten von SCHUFA-Einträgen

Die SCHUFA speichert sowohl positive als auch negative Informationen über Verbraucher.

Negativeinträge entstehen durch

  • Nicht bezahlte Rechnungen: Offene Forderungen, die über einen längeren Zeitraum nicht beglichen wurden.
  • Widerrufene Kredite: Kredite, die von der Bank aufgrund von Zahlungsrückständen widerrufen wurden.
  • Vollstreckbare Forderungen: Wenn eine Forderung gerichtlich geklärt wurde. Das gerichtliche Mahnverfahren genügt.
  • Eintragungen im zentralen Schuldnerregister: Hierzu zählt auch die Nichtabgabe einer Vermögensauskunft. Auch bekannt als „eidesstattliche Versicherung“, die im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens abgegeben wird.
  • Eine große Anzahl von Kreditanfragen: Eine große Anzahl von Kreditanfragen scheint sich negativ auf die Kreditwürdigkeit auszuwirken.

Als Orientierung kann hier der Katalog des § 31 Abs. 2 BDSG herangezogen werden.

7.2 Gesetzliche Löschfristen

Personenbezogene Daten, die zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit verwendet werden, dürfen so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie gespeichert werden, erforderlich ist. Daten von Auskunfteien werden zum Zweck der Beurteilung der Kreditwürdigkeit der betroffenen Personen gespeichert. Sie müssen daher spätestens dann gelöscht werden, wenn sie keine verlässliche Relevanz mehr für die Kreditwürdigkeit haben. Dies ergibt sich aus Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO. Zu diesem Zeitpunkt ist der für die Verarbeitung Verantwortliche, in diesem Fall die SCHUFA, gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a) DSGVO verpflichtet, die Daten zu löschen. Für die Aufbewahrungsdauer von Daten, die zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit verwendet werden, gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen.

Anders sieht es bei Einträgen aus, die aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht oder übertragen wurden. Die Fristen variieren je nach Art des Eintrags:

Beglichene Forderungen: Ist eine Forderung vollständig beglichen, bleibt der Eintrag in der Regel drei Jahre bestehen. Genau drei Jahre nach der Begleichung wird er gelöscht. Grundlage hierfür sind die Verhaltensregeln über Prüfzeiträume und die Speicherung personenbezogener Daten durch deutsche Auskunfteien.

Restschuldbefreiung nach Insolvenz: Ab April 2023 wird die Restschuldbefreiung nur noch sechs Monate in der SCHUFA gespeichert.

Sonstige Daten aus Schuldnerverzeichnissen: Diese werden so lange gespeichert, wie sie im Schuldnerverzeichnis gespeichert sind.

7.3 Vorzeitige Löschung von Einträgen

Negativeinträge können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig gelöscht werden. Dazu gehören

unberechtigte Einträge

Wird ein Eintrag als falsch oder unberechtigt erkannt, besteht ein Anspruch auf sofortige Löschung. Verbraucher sollten:

  1. den Gläubiger kontaktieren und den Fehler nachweisen.
  2. die SCHUFA über den Sachverhalt informieren und eine Löschung beantragen.

Beglichene Kleinforderungen

Kleinforderungen bis 2.000 Euro, die innerhalb von sechs Wochen vollständig zurückgezahlt wurden, können früher gelöscht werden. Voraussetzung ist, dass keine weiteren negativen Einträge vorliegen.

Kulanzregelungen

In manchen Fällen können Gläubiger Einträge aus Kulanz entfernen, zum Beispiel wenn

  • die Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde.
  • seit der Begleichung der Forderung mindestens 18 Monate vergangen sind und keine weiteren negativen Einträge vorliegen.

In diesem Fall muss der Gläubiger die Löschung aktiv veranlassen.

7.4 Rechtliche Unterstützung

In komplizierten Fällen, z. B. bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit eines Eintrags, kann es hilfreich sein, sich von einem spezialisierten Anwalt unterstützen zu lassen. Der Anwalt kann

  • Löschungsansprüche durchsetzen.
  • Bei Gläubigern oder der SCHUFA eine Korrektur oder Entschädigung beantragen.

7.5 Fallstudien und Beispiele

Der Verbraucher stellte fest, dass der falsche Eintrag trotz Löschungsantrag seit fast zwei Jahren in der SCHUFA-Datenbank gespeichert war. Das Gericht sprach der betroffenen Person Schadensersatz zu und betonte die Bedeutung eines schnellen Löschungsverfahrens.

8. Löschung eines Schufa-Eintrags aufgrund einer „besonderen Situation“ gemäß Artikel 21 der Schufa-DSGVO

Artikel 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt jeder betroffenen Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Im Zusammenhang mit der Schufa bedeutet dies, dass Sie unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer Daten durch die Schufa widersprechen können.

8.1 Was ist eine „besondere Situation“?

Eine „besondere Situation“ ist eine individuelle Lebenssituation, die durch besondere Umstände gekennzeichnet ist, die die Verarbeitung Ihrer Daten für Sie besonders unangenehm machen. Diese Unannehmlichkeit muss detailliert erläutert und plausibel begründet werden.

Beispiele für mögliche besondere Situationen:

Diskriminierung: Wenn Sie befürchten, dass die Datenverarbeitung zu Ihrem Nachteil ist, beispielsweise bei der Wohnungssuche oder der Arbeitssuche.

Identitätsdiebstahl: Wenn Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind, kann dies eine besondere Situation darstellen.

Überwachung: Wenn Sie sich durch die Datenverarbeitung übermäßig überwacht fühlen, kann dies ebenfalls eine besondere Situation darstellen.

Religiöse oder politische Überzeugungen: Wenn die Datenverarbeitung gegen Ihre tief verwurzelten Überzeugungen verstößt, kann dies als besondere Situation angesehen werden.

Gesundheitliche Aspekte: Wenn die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten zu Diskriminierung führt oder Ihre Gesundheit gefährdet, stellt dies eine besondere Situation dar.

8.2 Wie kann ich meine besondere Situation erklären?

Konkret und detailliert: Beschreiben Sie die spezifischen Auswirkungen der Datenverarbeitung auf Ihre Lebenssituation.

Glaubhafte Begründung: Erläutern Sie, warum Ihre Situation als besonders angesehen werden sollte und welche Interessen verletzt wurden.

Nachweise: Legen Sie nach Möglichkeit Nachweise vor, um Ihre Behauptungen zu stützen (z. B. ärztliche Atteste, Polizeiberichte).

8.3 Wichtige Hinweise

Einzelfallprüfung: Ob eine Situation als „besonders“ eingestuft wird, wird von Fall zu Fall entschieden.

Abwägung: Die Schufa muss Ihre Interessen gegen ihre eigenen Interessen abwägen.

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Rechtsberatung: Lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten.

9 Auswirkungen der Löschung

Die Löschung negativer Einträge wirkt sich positiv aus auf

Kreditwürdigkeit: Verbraucher erhalten bessere Kredit- und Vertragsbedingungen.

Finanzielle Flexibilität: Bessere Chancen auf Mietverträge oder Kreditkarten.

Reputation: Ein sauberer SCHUFA-Bericht signalisiert Vertrauenswürdigkeit.

Zusammenfassung: Löschen negativer SCHUFA-Einträge – wie Sie Ihre Rechte schützen und Ihre finanzielle Zukunft verbessern können

Die Löschung negativer SCHUFA-Einträge erfordert fundierte Kenntnisse der Rechtsgrundlagen und ein strukturiertes Vorgehen. Verbraucher sollten ihre SCHUFA-Daten regelmäßig überprüfen und frühzeitig handeln, um Fehler zu vermeiden oder zu korrigieren. In komplizierten Fällen kann eine rechtliche Unterstützung dabei helfen, die Kreditwürdigkeit wiederherzustellen und nachteilige finanzielle Situationen zu vermeiden.

Wenn Sie mit einem negativen SCHUFA-Eintrag zu kämpfen haben, holen Sie sich rechtliche Hilfe, um Ihre Rechte zu schützen. Unsere Kanzlei ist auf Datenschutzrecht und SCHUFA-Streitigkeiten spezialisiert. Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Ihnen helfen können:

Hilfe bei der Löschung falscher SCHUFA-Einträge

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Vertrauen Sie auf die Erfahrung unseres Teams und kümmern Sie sich um Ihre finanzielle Glaubwürdigkeit!

Verbraucher sind jedoch nicht schutzlos: Sie haben das Recht, falsche Daten einzusehen, zu korrigieren und zu löschen. Durch regelmäßige Überprüfung, rechtzeitige Einwände und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung können ungerechtfertigte Einträge erfolgreich angefochten werden. Der gesetzliche Rahmen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung, gibt Verbrauchern schlagkräftige Instrumente an die Hand, um ihre Rechte durchzusetzen und ihre Kreditwürdigkeit zu schützen. Wer seine SCHUFA-Daten aktiv verwaltet, minimiert Risiken und legt den Grundstein für eine stabile finanzielle Zukunft.

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Wie das EuGH-Urteil Verbrauchern hilft: SCHUFA-Scoring unter Beschuss

Interview mit Dr. Schulte: SCHUFA und Verbraucherschutz

Das jüngste EuGH-Urteil stärkt auch die Position der Verbraucher, indem es die automatisierte Schufa-Score-Bewertung strengeren Kontrollen unterwirft. Weitere Informationen zu rechtlichen Schritten und Schadensersatzansprüchen finden Sie auf der Website von Dr. Thomas Schulte.

Dort erfahren Sie auch, wie Verbraucher ihre Rechte wirksam durchsetzen können: Schufa-Scoring und DSGVO.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1243 vom 15. April 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich