Geldwäsche kennt jeder Unternehmer, doch die wenigsten haben Erfahrungen hiermit gemacht oder gehen auch nur davon aus, dass Geldwäsche in Ihrem Unternehmen möglich wäre.
Dies ist jedoch oft ein Irrglaube.
Geldwäsche stellt ein Folgedelikt dar, bei welchem die Gewinne aus strafrechtlich relevanten Vortaten „reingewaschen“ werden sollen. Größtenteils stammt das inkriminierte Geld aus der organisierten Kriminalität. Dabei läuft die Geldwäsche an sich regelmäßig in drei Schritten ab.
Das Einschleusen (sog. „placement“), das Spuren verwischen (sog. „layering“) und das Legalisieren (sog. „integration“).
In der ersten Phase wird das inkriminierte Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Dies geschieht etwa durch Investitionen in Unternehmen mit hohem Bargeldaufkommen, wie z.B. Restaurants, Spielhallen, Bars usw. Hier fällt es nicht auf, wenn täglich Geld in das Unternehmen eingebracht wird.
In der zweiten Phase werden nach dem Unterbringen der Gelder bei Dritten (z.B. Banken) meistens zahlreiche Transaktionen oder komplizierte Auslandsüberweisungen durchgeführt, um die Spur des Geldes zu verwischen.
In der letzten Phase wird sodann das gewaschene Geld in „legale“ Geschäfte oder Unternehmen investiert. Mangels Bewusstsein für diese Investitionen ist die Realwirtschaft ohne Schutz.
Die Gefahren der Geldwäsche sind dabei weitläufig. Ist ein Unternehmen erst einmal betroffen und der Geldwäscheverdacht bekannt geworden, ist der Reputationsschaden enorm und das Vertrauen potentieller Geschäftspartner belastet. Aber die Auswirkungen sind auch ganz konkret. Wer etwa gegen Vorschriften des Geldwäschegesetzes verstößt, dem droht eine Geldbuße bis zu 100.000 €. Zudem drohen auch strafrechtliche Konsequenzen, da nach § 261 Absatz 5 StGB auch derjenige eine Straftat begeht, der leichtfertig nicht erkennt, dass der angenommene Gegenstand oder das Geld aus einer strafbaren Vortat stammt. Zudem kündigen die Banken konsequent die Konten der betroffenen Firmen, auch wenn der deutsche Geschäftspartner nur Opfer der Geldwäsche war.
Aber die Gefahren der Geldwäsche wirken sich auch auf die Gesamtwirtschaft aus. Das Prinzip der Marktwirtschaft zielt stets auf Gewinn und Vermehrung des eingesetzten Kapitals ab. Auch wenn dies nicht immer funktioniert, ist dies doch die grundsätzliche Intention.
Der Täter einer Geldwäschestraftat verfolgt dagegen primär ein anderes Ziel. Das inkriminierte Geld soll „legalisiert“ werden. Daher wird vielfach in Unternehmen, Immobilien oder ganze Branchen investiert, die keinen wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Bei dem oben genannten Umfang der Gewinne aus organisierter Kriminalität kann der marktwirtschaftliche Wettbewerb leicht verzerrt oder völlig ad absurdum geführt werden. Auf diese Weise sind beispielsweise in Spanien ganze Neubau-Stadtteile an Schrottimmobilien entstanden, die die gesamte Bau- und Immobilienbranche in die Krise gestürzt haben.
Geldwäscheprävention ist daher ein wichtiger Bestandteil des unternehmerischen Geschäftsalltags und sollte nicht vernachlässigt werden. Aus rechtlicher Sicht ist daher zu raten, von einem im Geldwäscherecht erfahrenen Rechtsanwalt oder einem sonstigen Experten prüfen zu lassen, ob das Unternehmen für die Gefahren der Geldwäsche gewappnet ist.
Folgende Kriterien sprechen für Geldwäsche:
– Der Kunde verlangt Anonymität (man kennt sich kaum und schon beim „Du“, der Kunde hat einen unklaren Hintergrund)
– Versuch des Kunden, den persönlichen Kontakt zum Verpflichteten ohne erkennbaren Grund zu vermeiden (große Geschäfte, aber nur gehetzt am Telefon)
– Keine Preisaffinität des Kunden (auf einmal wird etwas zu einem tollen Preis verkauft, was sonst wie Blei in den Regalen liegt)
– Der Klient verweigert notwendige und für das Geschäft übliche Auskünfte oder Unterlagen (was will der Kunde mit der Ware)
– Versuch des Aufbaus eines über das normale Maß hinausgehenden Vertrauensverhältnisses (Einladungen, Events)
– Versuch der Schaffung eines Abhängigkeitsverhältnisses (Hilfestellungen aller Art, Liebe und Glaube)
Das Seminar bei der IHK Berlin am 07.11.2011 erbrachte die Erkenntnis, dass seitens der Zuhörer aus der gewerblichen Wirtschaft erhebliche Verunsicherung über die Pflichten aus dem Geldwäscherecht herrschte und zudem die Gefahren nicht erkannt wurden.
Dabei betonte der Referent Andreas Ertel, Leiter der Abteilung beim Landeskriminalamt Berlin, dass deutsche Unternehmen häufig Opfer von Geldwäscherecht werden und aus allen Wolken fallen. Referent Jörg Lehnert, Leiter der Überwachungsabteilung des Landes Berlin, erläuterte, dass die Pflichten des Geldwäscherechts jetzt seitens der Behörden stärker überwacht werden. Hier geht es nicht darum, hohe Bußgelder zu Lasten der deutschen Wirtschaft zu generieren, sondern den Status Deutschlands als Geldwäscheparadies zu ändern.