Recht und Gesetz

Geschäftsmodell Lyoness Europe AG – Ausstieg schwierig

Lyoness Europe AG – „Geld zurück bei jedem Einkauf“ – Nach Österreich melden sich nun auch betroffene Businesspartner in Deutschland – Wie funktioniert das Geschäftsmodell der Lyoness Europe AG?

Die Lyoness Europe AG, Bahnhofstrasse 7, CH- 9470 Buchs, wurde 2003 gegründet und bietet nach eigenen Angaben ihren Mitgliedern „Geld zurück bei jedem Einkauf“. Es handelt sich hierbei um eine Einkaufsgemeinschaft, welche sich mittlerweile international erweitert hat. Direktor des Verwaltungsrates des Schweizer Unternehmens ist Hubert Freidl.

Das Geschäftsmodell der Lyoness Europe AG beschreibt das Unternehmen selbst wie folgt: „Lyoness stellt ein globales Netzwerk her, von dem Mitglieder und Partnerunternehmen profitieren: Mitglieder erhalten Geld zurück, während Partnerunternehmen loyale Kunden gewinnen und diesen gerne spezielle Vorteile gewähren.“ Dabei soll es vier Einkaufsmöglichkeiten geben. Die Cashback Card, mobile Gutscheine, Originalgutscheine/Gift-Cards der Partnerunternehmen oder auch das Online Shopping.

„Einsteigen und Profitieren“ bei Lyoness Europe AG – Wer macht mit?

Jeder kann als Businesspartner bei Lyoness einsteigen. Hierzu muss eine Einstiegsgebühr für das Business- Paket von mindestens 2000,00 Euro gezahlt werden. Diese Einstiegsgebühr wird in sogenannte Positionen beim Unternehmen registriert. Durch Einkäufe von Kunden kann der Businesspartner neue Positionen erhalten, und diese werden nach einem internen System schließlich in Provisionen umgerechnet.

Versprochen wird den Businesspartnern eine lukrative Möglichkeit, um durch die eigens geworbene Kundengemeinschaft Provisionen zu verdienen.

Österreichische Businesspartner sind unzufrieden und klagen gegen Lyoness Austria GmbH – Was erwartet Deutsche Lyoness Europe AG Businesspartner?

Doch nicht nur in Österreich, sondern jetzt auch in Deutschland mehren sich die Beschwerden. In Österreich wurde gegen die Lyoness bereits mehrfach erfolgreich geklagt. Viele Businesspartner sollen jedenfalls einen Teil ihrer Eintrittsgebühr zurückerhalten haben.

„Auch bei uns melden sich vermehrt Businesspartner der Lyoness und beschweren sich insbesondere darüber, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Einkaufsgemeinschaft stetig geändert haben. Die Businesspartner sind mehr oder weniger gezwungen gewesen, die geänderten AGBs zu akzeptieren, da ansonsten ein Zugriff auf den Account nicht mehr gewährleistet war. Zwar haben die Businesspartner die Möglichkeit, ihren Account zu kündigen, allerdings hat die Lyoness in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesorgt und schließt die Rückerstattung der Eintrittsgebühr aus. Versprechen gegenüber den Businesspartnern, wie z. B. die Erfüllung jeder Position binnen zwei Jahren, können die enttäuschten Partner nicht bestätigen. So berichtet ein junger Businesspartner, der sich mit dieser Einkaufsgemeinschaft einen lukrativen Nebenverdienst erhofft hat und jetzt das Geld von Lyoness zurück haben möchte“, so Rechtsanwältin Winker, Experte im Verbraucherschutzrecht von der Berliner Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und sein Team.

Doch nicht nur die privaten Geschäftsbeziehungen scheinen Probleme mit sich zu bringen, sondern auch strafrechtlichen Problemen sieht sich Lyoness ausgesetzt. So sollen nach Medienberichten auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie die Finanzmarktaufsicht in Österreich ermitteln.

Der Vorwurf lautet auf ein pyramidenartiges Schneeballsystem, welches auch in Deutschland nach § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt ist. In Deutschland hat die Lyoness Deutschland GmbH ihren Sitz in Kranhaus Süd, Im Zollhaften 24, in Köln und wird durch den Geschäftsführer Libor Smerda vertreten.

Jedenfalls sollten Businesspartner, die sich durch Lyoness um ihr Geld gebracht fühlen und die den Eindruck haben, dass die meisten Versprechen nicht erfüllt worden sind, sich mit anwaltlichem Beistand an das Unternehmen wenden und hier ihre Rückforderungsansprüche geltend machen. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Dr. Schulte und sein Team gerne unter 030 22 19 220 20 und dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung.

 

bei Dr. Schulte und sein Team

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1238 vom 4. April 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich