Strafanzeige ist gestellt. Ist auch Schadensersatz für abgezockte Postbank Kunden möglich? Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin klärt auf.
Wie bereits im letzten Jahr der Presse zu entnehmen war, erstatteten Anleger Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bonn wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug gegen den Vorstand der Deutschen Postbank AG – die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen.
Strafanzeige gegen Vorstand der Postbank AG
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin hilft bereits vielen geschädigten Kunden des Postbank Konzerns. Hier kommt nicht nur eine strafrechtliche Anzeige, sondern auch eine Schadensersatzklage wegen Falschberatung auf Rückabwicklung riskanter Kapitalanlagen in Betracht, erklärt die Expertin für Anlegerschutz Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann, die gemeinsam mit dem ebenfalls in der Kanzlei tätigen Wirtschaftsstrafrechtsexperten Prof. Dr. Kraatz die Verfahren ganzheitlich betreut. „Wir prüfen für die Anleger umfassend die Möglichkeiten einer Strafanzeige sowie die Möglichkeiten Schadensersatz zu erlangen“, erklärt Dr. Schulte – Gründer der Kanzlei, der die Machenschaften der Banken kennt, da er selbst zunächst eine Lehre als Bankkaufmann absolvierte, bevor er sich entschloss auf die Seite des Anlegerschutzes wechseln.
Schadensersatzklage gegen Postbank AG
Klangvoll scheinende Namen wie“ Private-Equity-Fonds“, Schiffsfonds wie „Atlantic MS Clara Schulte“, „König & Cie. Renditefonds 69“ Immobilienfonds wie „CS EUROREAL“ – für tausende Postbankkunden dürften diese Namen zunächst vielversprechend geklungen haben – insbesondere wurde von hohen Renditen gesprochen – schlimmer noch diese Kapitalanlageprodukte von umtriebigen Beratern zur absolut sicheren Alters- und Vermögensvorsorge empfohlen.
Liquidationsschwierigkeiten, Insolvenzrisiko, Totalverlust
Die bittere Wahrheit sieht allerdings anders aus. Z.B. setzte die „CS EUROREAL“ die Anteilsrücknahme aus und kündigt die Liquidation an. Tausende betroffene Anleger können nun ihre Anteile nicht mehr verkaufen, sondern müssen hohe Verluste bei Liquidation fürchten. Bei den Schiffsbeteiligungsfond „König & Cie. Renditefonds 69“ und „Atlantic MS Clare Schulte sieht es nicht besser aus – die zunächst prognostizierten Gewinne traten nicht ein, die Anleger erhalten seit 2010 keine Ausschüttungen mehr und müssen nun auch mit dem Totalverlust rechnen.
Fehlerhafte Beratung
Über das Risiko des Totalverlustes muss der Berater aufklären, tut er das nicht haftet er grundsätzlich für den daraus entstandenen Schaden. Da diese Berater im Namen der Postbank AG oder der Postbank Finanzberatung AG – einer Tochtergesellschaft tätig geworden sind, haftet grundsätzlich die Bank nach § 278 BGB, 280 BGG, erklärt Rechtsanwältin Buchmann. Das ist Glück im Unglück für geschädigte Anleger, weil sie im Falle eines Sieges gegen den Postbank Konzern dann auch optimale Vollstreckungschancen haben.
Festzuhalten ist, dass für die betroffenen Anleger und ihre Familien es lohnt, Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.