Von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, Berlin
Negative Post vom Finanzamt – Anleger haben weitere Probleme
Die GFE warb mit folgendem System um Geld der Anleger: Der potentielle Anleger investiert in ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Dieses wird auf dem Grundstück des Anlegers oder eines Dritten errichtet. Die GFE pachtet sodann das BHKW (Blockheizkraftwerk) von dem Eigentümer zurück und betreibt es auf ihre Kosten. Hierzu wird dem Anleger ein fester Pachtertrag für die nächsten 20 Jahre versprochen. Der Anleger hätte sich danach um nichts weiter zu kümmern, da die GFE alles, vom Betrieb bis zur Wartung, übernehmen würde. Die Vorsteuer der Rechnung sollte vom Finanzamt erstattet werden. Einige Finanzämter vertreten die Rechtsmeinung, dass der Erwerb aber keine selbstständige Tätigkeit als Unternehmer darstellt, sondern ausschließlich eine Kapitalanlage. Das bedeutet steuerlich, dass die 19% Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt erstattet werden. Ein weiterer Schlag für die von uns vertretenden Anleger, die von Vermittlern Schadenersatz fordern. Die Zweifel am System der GFE waren den Insidern jedenfalls länger bekannt; dem Kunden wurden solche Zweifel allerdings verschwiegen. In der Regel haften Anlageberater für die Vermittlung von negativen Kapitalanlagen auf Schadenersatz, falls diese die Anleger nicht umfassend und richtig aufgeklärt haben.
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Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
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