Recht und Gesetz

Global Financial Invest AG (GFI AG)

Das Geschäftsmodell in der Krise? – Anleger bangen um ihr Geld

Viele Geldanleger, die ihre Vermögenswerte der GFI AG, Frankfurt, anvertraut haben, sind enttäuscht. Erst wurde die Gesellschaft durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für ihre Vertragskonstruktion gerügt, jetzt stocken die Auszahlungen. 

 

Die GFI AG, die von Verbraucher- und Anlegerseite immer kritisch begleitet diskutiert wurde, hatte eine wichtige Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungssaufsicht erhalten. Aktuell wurde bekannt, dass mit Bescheid vom 22. August 2012  das Geschäftsmodell untersagt wurde. Es wurde angeordnet, die Geschäfte zurückzabzuwickeln. Hiergegen – so die Herren Vorstände  Michel Szulc und Lucas Kret vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Zudem verlangt die Gesellchaft im Innenverhältnis von den damaligen Beratern, die die Vertragskonstruktion erstellt hatten, Schadenersatz. 

 
Worum geht es den Anlegern?

Die Global Financial Invest AG bot Anlegern die Übernahme ihrer Lebensversicherungen und anderer Vermögensanlagen an. Die BaFIn erklärt das so: „Der Anleger schloss einen Vertrag mit einem Rechtsanwalt als Treuhänder, damit dieser die Vermögensanlage beendete und den aus der gekündigten Vermögensanlage dem Anleger zustehenden Zahlungsanspruch geltend machen konnte. Der Treuhänder nahm den Geldbetrag für den Anleger in Empfang und leitete ihn vollständig oder zu einem Teil an die Global Financial Invest AG weiter, die die Auszahlung des doppelten, an sie weitergeleiteten Betrages nach Ablauf von sechs Jahren versprach. Alternativ konnte der Anleger („Verkäufer“) auch eine von zwei weiteren Auszahlungsvarianten wählen, die eine Auszahlung des „Kaufpreises“ in monatlichen Zahlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren sowie die Möglichkeit einer sofortigen Teilauszahlung vorsahen.“

Warum ist das verboten?

 

Nach der rechtlichen Einschätzung der BaFIN wurde mit dem Geschäft gegen das Bankenrecht verstoßen, weil die Annahme der Gelder ein Bankgeschäft darstellt. Diese Genehmigung lag nicht vor. Anlegerschützer hatten immer wieder die rüden Vertriebsmethoden der GFI AG kritisiert.

Was bedeutet diese Entscheidung für den Kunden?

 Die BaFin weiter: „Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Global Financial Invest AG, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Auch soweit die Global Financial Invest AG den Anlegern sogenannte „Rückabwicklungsverträge“ und „Vermögensanlageverträge“ angeboten und mit diesen abgeschlossen hat, hat dies keine Abwicklung bewirkt.

Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Die Vollziehung der Anordnung, die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln, ist bis zur Bestandskraft der Abwicklungsanordnung ausgesetzt.“ Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Schulte von Dr. Schulte & Partner: „Es droht für die Kunden und Anleger der erhebliche Verlust Ihrer Gelder, ähnlich wie bei der SAM AG aus der Schweiz, die auch amtlich geschlossen wurde.“

Was sollte man sonst noch wissen?

Die Rechtsanwälte haben eine Arbeitsgemeinschaft GFI/ EFI gegründet und Hintergrundrecherchen durchgeführt. 
Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1486 vom 8. Januar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich