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Global Financial Invest AG (GFI AG) – Geschäftsmodell wird von der Finanzaufsicht BAFin untersagt –

Die Global Financial Invest AG (GFI AG), die von Verbraucher- und Anlegerseite immer kritisch begleitet diskutiert wurde, hat eine wichtige Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungssaufsicht (BAFin) erhalten.

Aktuell wurde bekannt, dass mit Bescheid vom 22. August 2012 das das Geschäftsmodell untersagt wurde. Es wurde angeordnet, die Geschäfte zurückzuabwickeln. Worum geht es?
 
Die Global Financial Invest AG bot Anlegern die Übernahme ihrer Lebensversicherungen und anderer Vermögensanlagen an. Die BaFIn erklärt das so: „Der Anleger schloss einen Vertrag mit einem Rechtsanwalt als Treuhänder, damit dieser die Vermögensanlage beendete und den aus der gekündigten Vermögensanlage dem Anleger zustehenden Zahlungsanspruch geltend machen konnte. Der Treuhänder nahm den Geldbetrag für den Anleger in Empfang und leitete ihn vollständig oder zu einem Teil an dieGlobal Financial Invest AG weiter, die die Auszahlung des doppelten, an sie weitergeleiteten Betrages nach Ablauf von sechs Jahren versprach. Alternativ konnte der Anleger („Verkäufer“) auch eine von zwei weiteren Auszahlungsvarianten wählen, die eine Auszahlung des „Kaufpreises“ in monatlichen Zahlungen über einen Zeitraum von zehn Jahren sowie die Möglichkeit einer sofortigen Teilauszahlung vorsahen.“
 
Warum ist das verboten?
 
Nach der rechtlichen Einschätzung der BaFIN wurde mit dem Geschäft gegen das Bankenrecht verstoßen, weil die Annahme der Gelder ein Bankgeschäft darstellt und genehmigungspflichtig ist. Diese Genehmigung lag nicht vor. Anlegerschützer hatten mehrfach auf die rüden Vertriebsmethoden der GFI AG aufmerksam gemacht.

Was bedeutet diese Entscheidung für den Kunden?

Die BaFIN weiter: „Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Global Financial Invest AG, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Auch soweit die Global Financial Invest AG den Anlegern sogenannte „Rückabwicklungsverträge“ und „Vermögensanlageverträge“ angeboten und mit diesen abgeschlossen hat, hat dies keine Abwicklung bewirkt.
Die Bescheide der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Die Vollziehung der Anordnung, die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln, ist bis zur Bestandskraft der Abwicklungsanordnung ausgesetzt.“

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Schulter von Dr. Schulte und sein Team: „Konkret kann das bedeuten, dass für die Kunden und Anleger der erhebliche Verlust Ihrer Gelder drohen kann. 

Was sollte man sonst noch wissen?
 
Rechtsanwalt Schulter: „Es liegen unbestätigte Hinweise vor, dass von der GFI AG Gelder auf die GFI GmbH ohne Rechtsgrund übertragen worden sind.  Hier wird berichtet, dass  die Vertriebsmitarbeiter auf die Deutsche Beratungsgesellschaft für Immobilen und Vermögensanlagen GmbH & Co. KG, 60327 Frankfurt am Main übertragen haben sollen.“
 
Die Entwicklung sollte unbedingt weiter beobachtet und verfolgt werden, betroffene Kunden und Anleger wird geraten sich für den Fall der Fälle rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um auf jegliche Entwicklung vorbereitet zu sein.

Mehrfach wurde in den Medien über Themen wie diese berichtet.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 860 vom 10. Oktober 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich