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Global Financial Invest AG (GFI AG) – Interessengemeinschaft gegründet

Die Global Financial Invest AG (HRB 83265) mit Sitz am Westhafenplatz 1 in 60327 Frankfurt am Main hat in der Vergangenheit wenig schöne Schlagzeilen gemacht. 

Hintergrund war insbesondere die Mitteilung der Bundesfinanzaufsicht vom 05.10.2012, wonach der GFI AG mit Bescheid vom 22.08.2012 das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet wurde. Zahlreiche betroffene Anleger haben ihr Geld in das Geschäftsmodell der GFI AG angelegt.

Für viele der Anleger war sicherlich das Geschäftsfeld der Investitionen in Immobilien eine sicher geglaubte und rentable Finanzanlage. Wie und wodurch ist die Sicherheit der Anlage gefährdet worden?

Im März 2010 veröffentlichte die GFI ihren neuen Unternehmensgegenstand im Handelsregister, der da lautete: „Die Errichtung und der Vertrieb von Immobilien sowie die Entwicklung und Vermarktung von Immobilienprojekten (…), weiterhin der Ankauf und Erwerb von Rechten an Versicherungen, insbesondere Kapitallebensversicherungen, soweit hierzu keine besondere Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist.“

Genau dieser letzte Halbsatz „soweit hierzu keine besondere Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist“ ist der GFI AG nunmehr zum Verhängnis geworden. Denn die Bundesfinanzaufsicht ist der Ansicht, dass das von den Vorständen Michel Sculc und Lucas Kret betriebenem Geschäft der GFI AG sehr wohl nach dem Kreditwesengesetz (KWG) ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft darstellt.

So teilte die BaFin mit Mitteilung vom 28.02.2014 mit, dass diese der Global Financial Invest AG mit weiterem Bescheid vom 25.11.2011 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte anordnet.

Was können die betroffenen Anleger erwarten?

Dies bedeutet für die zahlreichen betroffenen Anleger, dass ihnen die eingezahlten Rückkaufswerte ihrer Lebensversicherungen zurückerstattet werden müssen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die GFI AG, die angenommenen Gelder der Anleger sogar unverzüglich zurückzuzahlen.

Allerdings stoppte diese Rückabwicklung deshalb, weil der Bescheid der BaFin noch nicht bestandskräftig geworden ist. Daher ist die Vollziehung dieser Anordnung bis zur Bestandskraft ausgesetzt worden.

Diese Nachricht ist nunmehr beinahe ein Jahr alt, und es ist davon auszugehen, dass die GFI AG Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt hat und diese noch vor den zuständigen Gerichten entschieden werden müssen.

In einer Veröffentlichung der GFI vom 15.10.2012 distanzierte sich die Gesellschaft noch von den „unseriösen Anbietern“ dieses Geschäftsfeldes. Auch kündigte die GFI an, dass ihr „selbstverständlich in allererste Linie daran gelegen [ist], den Interessen ihrer Kunden vollumfänglich nachzukommen.“

Hoffnung stirbt zu Letzt – GFI-Anleger rechnen mit Rückabwicklung – Schadensersatzanspruch?

Da diese Nachricht bereits im Februar 2012 erfolgte, ist nunmehr für die betroffenen Anleger und ihre Familien zu hoffen, dass die Geschäftsführung bzw. der Vorstand entsprechende Rücklagen gebildet hat, für den Fall, dass die Bescheide der BaFin nun doch bestandskräftig werden und eine unverzügliche Rückabwicklung zu erfolgen hat.

Den betroffenen Anlegern steht in diesem Fall auch ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB (BGB in Verbindung mit § 32 KWG) gegenüber den verantwortlichen Vorständen zu. Ebenso dürfte im Falle eines Schadenseintritts hier ein Schadensersatzanspruch gegenüber den tätig gewordenen Treuhändern gegeben sein. Nach Mitteilung der BaFin nahm der Treuhänder den Geldbetrag für den Anleger an und leitete das Geld vollständig oder zum Teil an die GFI AG weiter.

Fazit: Interessengemeinschaft zur Bündelung der Ansprüche von geschädigten GFI-Anlegern

Die Berliner Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team, die im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hochqualifiziert sind und über jahrelange Erfahrungen genau mit solchen Geschäftsmodellen, wie dasjenige der GFI AG verfügen, haben eine Interessengemeinschaft für betroffene Anleger und ihre Familien gegründet. Ziel ist es, die Interessen zu bündeln und vollumfänglichen Informationsaustausch zu gewährleisten, um hier Hintergründe und Haftungsgegner ausfindig zu machen und ggf. in Anspruch zu nehmen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1499 vom 14. Januar 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich