Nürnberg (jur). Eine Kette, die zwischen Metallpfosten hängt, muss nicht immer rot-weiß lackiert sein. Auch eine graue Kette kann ausreichend sichtbar sein und damit der Verkehrssicherungspflicht Genüge leisten, wie das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem am 4. Februar 2021 verkündeten Urteil vom 18. November 2020 entschied (Az.: 4 U 47/20). Nach diesem Urteil haftet die Stadt Fürth nicht für die Folgen eines Unfalls. Der damals achtjährige Kläger war im Oktober 2016 noch im Dun …