Recht und Gesetz

Grüezi Real Estate AG verliert auch in zweiter Instanz vor dem Berliner Kammergericht

Die Kanzlei Dr. Schulte konnte vor dem Kammergericht Berlin am 18.03.2010 (AZ 4 U 242/08) erneut ein wichtiges Urteil für Immobilienkäufer gegen die Grüezi Real Estate AG erwirken.
Nachdem bereits mit Urteil vom 24.10.2008 (AZ 30 O 218/08) das Landgericht Berlin die Grüezi Real Estate Aktiengesellschaft aus Berlin dazu verurteilt hatte, eine von ihr verkaufte Eigentumswohnung zurückzunehmen sowie der Klägerseite jeglichen weiteren Schaden aus dem Verkauf dieser Eigentumswohnung zu ersetzen, hat das in zweiter Instanz zuständige Berliner Kammergericht die von der Grüezi Real Estate AG gegen das Urteil eingelegte Berufung zurückgewiesen und den Urteilsspruch des LG Berlin bestätigt.
Die Grüezi Real Estate AG hatte über einen von ihr eingeschalteten Vertrieb Eigentumswohnungen an Verbraucher verkauft. Die Vertriebsorganisation hatte falsch über die tatsächlich zu erwartenden monatlichen Kosten aufgeklärt. Die Meinung des höchsten Berliner Zivilgerichtes war sehr eindeutig, nachdem es sich im Rahmen einer umfangreichen Beweisaufnahme ein Bild über die konkrete Verkaufspraxis gemacht hatte.
Die vom Vertrieb begangene Falschberatung wurde der Grüezi Real Estate AG zugerechnet. Damit folgt nach dem Landgericht auch das Kammergericht in der Entscheidung der ständigen Rechtsprechung zur Falschberatung durch Erfüllungsgehilfen der Verkäuferseite.
Das bestätigende Urteil des Kammergerichts, dessen schriftliche Begründung noch aussteht, zeigt, dass es sich für geschädigte Anleger lohnen kann, nicht aufzugeben, sondern den Kampf auch mit einem vermeintlich stärkeren Gegner aufzunehmen.

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. 
Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 651 vom 30. März 2010 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich