Mit Urteil vom 24.10.2008 (30.O.218/08) hat das Landgericht Berlin die Grüezi Real Estate Aktiengesellschaft aus Berlin dazu verurteilt, eine von ihr verkaufte Eigentumswohnung zurückzunehmen sowie der Klägerseite jeglichen weiteren Schaden aus dem Verkauf dieser Eigentumswohnung zu ersetzen.
Die Grüezi Immobilien Aktiengesellschaft hatte über einen von ihr eingeschalteten Vertrieb Eigentumswohnungen an Verbraucher verkauft. Die vom Vertrieb begangene Falschberatung wurde der Grüezi Real Estate AG zugerechnet. Das Gericht folgte damit in der nicht rechtskräftigen Entscheidung der ständigen Rechtsprechung zur Falschberatung durch Erfüllungsgehilfen.
„Diese Entscheidung des Landgerichts war zu erwarten“ meint Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte von der Kanzlei Dr. Thomas Schulte aus Berlin, der das Urteil für die geschädigten Anleger mit seinem Team erstritten hat. „Die Haftung des Verkäufers für die Falschberatung der von ihm eingesetzten Vertriebe ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit den 80er Jahren.“