OLG Stuttgart bestätigt Verurteilung von Peter Beltz als Geschäftsführer der BSB Captura GmbH – Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart ist rechtskräftig.
Das OLG Stuttgart hat in einem Hinweisbeschluss die Rechtsauffassung des LG Stuttgart bestätigt, dass Peter Beltz als Geschäftsführer der BSB Captura GmbH persönlich für die von der Gesellschaft betriebenen Geschäfte haftet.
Peter Beltz war bereits in erster Instanz durch das Landgericht Stuttgart zum Schadensersatz verurteilt worden. Gegen die Entscheidung hatte er Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht erteilte nun einen Hinweisbeschluss, in dem es darauf hinwies, dass es die Berufung für erfolglos halten würde. Es kündigte an, einen Beschluss nach § 522 ZPO zu erlassen und forderte den Beklagten Beltz, der hier als Berufungskläger auftrat, dazu auf, sich noch einmal zu der Angelegenheit zu erklären. Daraufhin nahm der Beklagte Beltz seine Berufung zurück. Die Entscheidung des LG Stuttgart, in dem dieses Herrn Beltz zum Schadensersatz verurteilt hatte, ist daher rechtskräftig.
Das LG Stuttgart hatte Beltz bereits verurteilt, an eine geschädigte Anlegerin der BSB Captura GmbH 8.215,97 Euro zzgl. Zinsen seit dem 01.10.2012 zu zahlen. Zudem muss Beltz die außergerichtlich entstandenen Kosten in Höhe von 798,55 Euro tragen. Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob der Schadensersatzanspruch tatsächlich erfolgreich auch im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann.
Haftung bei Bankgeschäften
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, der das Urteil hier erstritten hat, kommentiert dies wie folgt: „Das OLG Stuttgart bestätigt hier eindrucksvoll die Haftung des Geschäftsführers für sogenannte Bankgeschäfte, die ohne hierzu vorliegende Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) betrieben wurden. Unsere Kanzlei hat hier schon mehrfach in verschiedenen Verfahren erreichen können, dass eine Geschäftsführerhaftung ausgeurteilt wurde. Dies betrifft zumeist Geschäftsmodelle, bei denen Lebensversicherungen angekauft wurden mit dem Versprechen, die erhaltenen Rückkaufswerte zu vermehren und in Raten zur Rückzahlung zu bringen.“
Fazit: Eile ist geboten!
Anleger der BSB Captura GmbH, die noch nicht versucht haben, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, sollten sich nach der nunmehr rechtskräftigen Entscheidung des LG Stuttgart schnell anwaltliche Hilfe suchen, um ihre Ansprüche gegen den verurteilten Beltz oder auch gegen den damals tätigen Berater gerichtlich durchzusetzen. Für Rückfragen betroffener Anleger der BSB Captura GmbH und ihren Familien stehen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung.