Verbraucherschutz

Haftung von Klinik bei Komplikationen ist begrenzt

Karlsruhe (jur). Wenn Ärzte und Krankenhäuser die späten Wünsche ihrer Patienten akzeptieren, ist haftungsrechtlich meist nichts dagegen einzuwenden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die gewünschte Behandlung medizinisch nicht mehr vertretbar ist, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 10. März 2021, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: VI ZR 60/20). Demnach müssen mehrere Oberärzte nachts nur dann Bereitschaftsdienst haben, wenn klar ist, dass mehrere risiko …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 4123 vom 18. März 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich