Nachdem die Anwältin der Hansa Bavaria, Frau Kollegin Dosenbach-Douahem, bereits mit Schreiben vom 16.12.2014 erste Vergleichsangebote unterbreitet hatte, die nur begrenzt von einem Nachgeben der Hansa Bavaria geprüft waren, wurden diese Vergleichsangebote auf unsere Schreiben in vielen Fällen noch einmal angehoben
weitere Erhöhungen wird es hier durch die Gegenseite nicht geben. Auch ein persönlicher Besuch bei der Hansa Bavaria vor Ort konnte leider keine endgültige Klärung bringen.
In vielen Fällen werden daher derzeit Klagen beim zuständigen Amtsgericht Langen in Hessen bzw. teilweise beim Landgericht Darmstadt eingereicht.
Vorlegung Jahresabschlüsse – Auseinandersetzungsguthaben der Hansa Bavaria
In dem Gerichtsverfahren, deren Klage von Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB als erstes eingereicht wurde, brachte bereits eine Reaktion: Nach weiteren gerichtlichen Schriftsätzen, in dem sich die Gegenseite noch auf die Verjährung der weiteren Geschäftsanteile berufen hatte, wurde zwischenzeitlich das vollständige Auseinandersetzungsguthaben von der Hansa Bavaria vorgerechnet und ausbezahlt, einschließlich der vorgerichtlichen Anwaltskosten. Hierbei wurden zugleich die vom zuständigen Prüfverband geprüften sowie von der Vertreterversammlung abgesegneten Jahresabschlüsse der Jahre 2006-2012 vorgelegt, die also – wie von uns behauptet – längst vorliegen. Hierbei ist ein Prüfungszeitraum von ca. 9 Monaten zu verzeichnen, so dass auch die Jahresabschlüsse für 2013 und 2014 längst geprüft und beschlossen sein dürften und sich die anderslautenden Mitteilungen der Hansa Bavaria damit vermutlich als ein „Spielen auf Zeit“ darstellen, um den Zeitpunkt zu erreichen, ab dem sich die Hansa Bavaria daher auf Verjährung berufen kann.
Versuche, aufgrund dieses ersten Eingestehens berechtigter Forderungen des Auseinandersetzungsguthabens einen verbesserten Vergleich für alle Ex-Genossen mit der Hansa Bavaria zu erreichen, sind leider gescheitert; aus Sicht von Hansa Bavaria seien sämtliche Fälle Einzelfälle, die isoliert betrachtet werden müssten.
Fazit: Betroffenen Ex-Genossen der Hansa Bavaria bleibt der Klageweg mit Aussicht auf Erfolg
Wer sich eine Prozessvorfinanzierung leisten kann oder über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte daher ernsthaft überlegen, den Klageweg zu beschreiten. Auch wenn an sich jeder Fall gesondert betrachtet werden muss, insbesondere im Hinblick auf die zumeist von der Hansa Bavaria behauptete Verjährung der weiteren Geschäftsanteile, so stehen die Erfolgsaussichten einer Klage gut.
Wir berichten erneut.