Vorortüberprüfung ergab am 20.03.2014 Büro ist Parkhotel Rödermark ein schöner Briefkasten – mehr nicht.
Genossenschaften gelten landläufig als eine alte und biedere Rechtsform. Gilt das auch für die Hansa-Bavaria-Wohnungsbaugenossenschaft eG in Rödermark? In den letzten Jahren wurden Mitgliedschaften an Genossenschaften vermehrt als Geldanlage vertrieben. Genos-sen wurden geködert mit Wohnungsbauprämie ohne Wohnungseigentum. Die früher ge-währte Wohnungsbauprämie sollte ursprünglich jungen Familien zu Einfamilienhäusern ver-helfen. Genossenschaften mit Wohnungen brachen hier ein und klagten bis zum Bundesfi-nanzhof. Auf einmal gab es Wohnungsbauprämie auch ohne Wohnung. Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin: „Die Genossenschaften kamen überall auf vor einigen Jahren. Die Förderung war ja auch so, als würde jemand im dritten Stock in einer Einzimmerwohnung aus Brüssel Geld bekommen für eine schwarz-braune Milchkuh, die er gar nicht hat samt Stall (den es nicht gibt).“ Mit den Möglichkeiten der staatlichen Förderung bei vermögens-wirksamen Leistungen und Bausparprämien waren Mitgliedschaften an Wohnungsbauge-nossenschaften für Anleger mit mittlerem Einkommen und kinderreichen Familien ein inte-ressantes Investment. Häufig gab es hier schwarze Schafe, die potentiellen Anlegern mit Versprechungen von staatlicher Förderung und solidem Management das Geld aus der Tasche gezogen haben. Am Ende stellten sich oftmals herbe finanzielle Verluste für die genossenschaftlichen Mitglieder und ihre Familien heraus.
Sind nun die Mitglieder der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG auch betroffen?
Auffällig ist, dass es viele Beschwerden über die Informationspolitik der Hansa-Bavaria aus dem hessischen Rödermark gibt. Auch an die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team wenden sich hilfesuchend Anleger der Hansa-Bavaria. Viele Kleinanleger haben sich hierbei mit ei-nem minimalen Einsatz von 400,00 Euro oder mehr beteiligt, in der Hoffnung, Sparrenditen zu erwirtschaften und staatliche Förderungen nutzen zu können.
Nach jahrelangem Einzahlen stellt sich nun jedoch in diversen Fällen heraus, dass die Hansa-Bavaria-Wohnungsbaugenossenschaft eG ihrer gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung der Mitgliedschaft nicht nachkommt, die Anleger somit nicht ihr Geld zurückerhalten. Nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) muss eine Genossenschaft das errechnete Auseinandersetzungsguthaben innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Beteiligung an das ausgeschiedene Mitglied auszahlen. Dem ist die Hansa-Bavaria in vielen Fällen nicht nachgekommen.
Warnungen von Seiten der Verbraucherschutzzentrale Sachsen zur Hansa-Bavaria
Dabei gab es schon früher Beschwerden und Verdachtsmomente gegen die Hansa-Bavaria. So ermittelte die Staatsanwaltschaft Darmstadt bereits im Jahre 2006 gegen Verantwortliche der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges. Das Verfahren wurde später zwar eingestellt, dennoch warnte auch danach etwa die Verbraucherschutzzentrale Sachsen vor der Beteiligung an der Hansa-Bavaria. Die neuerlichen Entwicklungen helfen daher nicht, das Vertrauen in die Hansa-Bavaria zu stärken.
Am Sitz der Hansa-Bavaria Genossenschaft nur einen Briefkasten gefunden.
Auf persönliche Recherchen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team stellte sich zudem heraus, dass sich am Sitz der Genossenschaft in der Niederröder Straße 24 in 63322 Röder-mark das Parkhotel Rödermark befindet.
Dort gibt es lediglich einen Briefkasten mit der Anschrift der Hansa-Bavaria, jedoch kein Büro oder Mitarbeiter. Rechtsanwalt Dr. Schulte hierzu: „Niemand war da, der Verant-wortung übernehmen konnte oder wollte.“ Die Angestellten des Hotels bestätigten, dass sie des Öfteren an die Hansa-Bavaria gerichtete Post erhielten. Auch wenn der Sitz einer Genossenschaft nicht zwingend auch der Ort der Geschäftstätigkeit sein muss, wirft dies ebenfalls kein vertrauenswürdiges Bild auf die Gesamtdarstellung der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG. Warum muss sich eine Genossenschaft verstecken?
Widerruf der Beteiligung an der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG möglich
Rechtsanwalt und Genossenschaftsrechtsexperte Christian M. Schulter, Ansprechpartner bei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte, weist darauf hin, dass Mitglieder der Hansa-Bavaria jedoch die Möglichkeit haben, ihre Beitrittserklärung auch nach Jahren noch zu wi-derrufen. Die verwendete Widerrufsbelehrung der Hansa-Bavaria ist juristisch fehlerhaft gewesen. In Fällen solch inhaltlich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen hat der Bundesge-richtshof in der Vergangenheit mehrfach und eindeutig entschieden, dass Anleger auch nach Jahren noch ihre Beitrittserklärung widerrufen können, da die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt. Oftmals lassen sich so drohende Verluste vermeiden.
Für Rückfragen und zur Einschätzung der persönlichen Lage stehen den Mitgliedern der Han-sa-Bavaria die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung. Erfahrungswerte in ähnlichen Fällen zeigen, dass durch fairen Rat von einem im Genossenschaftsrecht erfahrenen Rechtsanwalt die abgeschlosse-nen Verträge juristisch überprüft werden sollten, um weiteren Schaden für die betroffenen Anleger und ihre Familien abzuwenden.