Ein neuer Schufa-Fall für die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin mit einem etwas mysteriösen Schufa-Eintrag. Die Tochter der Mandantin aus Baden-Württemberg hatte eine Bestellung im Online-Shop des schwedischen Modevertriebs H & M aufgegeben und die Rechnung anschließend nicht umgehend bezahlt.
Daraufhin wurde die Forderung durch H&M kurzerhand an ein Inkassounternehmen, die infoscore Finance GmbH (Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden) übergeben. Die infoscore Finance GmbH übernahm die Forderung von ursprünglich 59,00 Euro und trug diese in den Schufa-Datenbestand der betroffenen Mandantin ein. Mysteriös wurde es einen Tag später. Dann wurde eine neue Eintragung für die gleiche betroffene Mandantin mit dem gleichen Vorgang veranlasst. Nunmehr war der Betrag von 59,00 Euro auf 235,00 Euro gestiegen. Hierbei liegt die Annahme nahe, dass wahrscheinlich einfach die Inkassokosten mit eingerechnet wurden. Der Basis-Scorewert der Mandantin fiel in kürzester Zeit von beachtlichen 97,94 % zum 01.01.2014 auf nunmehr 16% am 01.01.2014. Ein dramatischer Absturz, der jede Kreditwürdigkeit der Betroffenen in Abrede stellte.
Einmeldevoraussetzungen für einen gerechtfertigten Schufa-Eintrag lagen nicht vor
Die infoscore Finance GmbH brachte die Forderung zur Eintragung, obwohl die Forderungen, die das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in § 28 a Abs. 1 BDSG aufstellt, nicht erfüllt waren. Die Eintragung der Forderung durfte nicht erfolgen, da die Forderung bereits zwei Tage vor der ersten Eintragung bezahlt wurde. Dies war der erste schwerwiegende Fehler in der Abwicklung der Angelegenheit. Dennoch erfolgte eine Eintragung über den Grundbetrag und einen Tag später auch über noch dazugekommene Kosten. Damit noch nicht genug, denn diese Negativeinträge wurden über einen längeren Zeitraum aktualisiert. Besonders tragisch war, dass im Zeitraum, in dem die Eintragung bestand, eine Umfinanzierung einer Immobilie durch den negativen Schufa-Eintrag fast gescheitert wäre. Dadurch wäre der 41-jährigen Mandantin und ihrem Ehemann über die nächsten 15 Jahre ein Mehraufwand von knapp 70.000,00 Euro entstanden. Das Verhältnis von der Forderung zum fast eingetretenen Schaden hätte somit mehr als 1 zu 1.000 betragen. Eine unglaubliche Macht, die ein negativer Schufa-Eintrag auf das Leben des Betroffenen ausüben kann.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Ergebnis: Löschung des ungerechtfertigten Schufa-Eintrages
Durch die Aufarbeitung und Darstellung der Zusammenhänge bei den betroffenen Stellen durch die Schufa-Recht Experten Dr. Schulte und sein Team konnte der Schufa-Eintrag erfolgreich zur Löschung gebracht werden. Da der negative Schufa-Eintrag nunmehr aus dem Datenbestand der betroffenen Mandantin gelöscht ist, kann die Umfinanzierung für die betroffene Familie aus Baden-Württemberg problemlos stattfinden.
Rechtsanwalt und erfahrener Schufa-Experte Dr. Thomas Schulte und Team rät:
„Dieser Fall verdeutlicht, dass man nicht einfach an das glauben sollte, was in der Schufa-Auskunft steht. Viele Unternehmen tragen Forderungen falsch oder zu Unrecht ein. Der Normalbürger kann sich in solchen Fällen oft nicht alleine helfen, da ihm das nötige Fachwissen fehlt. Es wird dann oft auch von der eintragenden Stelle oder der Schufa mit Standardantworten hingehalten. Das Problem wird so in der Regel nicht gelöst oder verschlimmert sich noch. Bei Fragestellungen und Unklarheiten sollte der negative Schufa-Eintrag umgehend auf die Richtigkeit der Daten überprüft werden. Für eine kostenlose Erstberatung und schnelles Einschreiten stehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team jederzeit zur Verfügung.“
Für weitere Fragen und fairen Rat weitere Informationen unter www.dr-schulte.de, Ansprechpartner für Schufa-Recht ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte unter 030 22 19 220 20.
Schufa-Eintrag entfernen: So verbessern Sie Ihre Bonität schnell
Ein negativer Schufa-Eintrag kann den finanziellen Handlungsspielraum massiv einschränken. Banken verweigern Kredite, Vermieter lehnen Mietanfragen ab, und selbst ein neuer Mobilfunkvertrag wird oft zum Problem. Doch nicht jeder Eintrag ist gerechtfertigt oder muss akzeptiert werden. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, die Betroffenen Möglichkeiten zur Löschung bieten. Wer sich aus diesem Dilemma befreien will, sollte seine Rechte kennen und – wenn nötig – professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Warum ein negativer Schufa-Eintrag gravierende Folgen hat
Ein Schufa-Eintrag kann weitreichende Nachteile mit sich bringen. Banken, Vermieter und sogar Arbeitgeber prüfen oft die Bonität eines Bewerbers, bevor sie eine Entscheidung treffen. Laut einer Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF) aus Hamburg haben rund 30 % der deutschen Verbraucher Probleme, Kredite oder Verträge abzuschließen – oft aufgrund unberechtigter oder veralteter Einträge. Besonders problematisch: Viele Betroffene erfahren erst nach einer Kreditablehnung von einer negativen Schufa-Bewertung.
Ein weiteres Ärgernis ist die lange Speicherdauer. Selbst nach der vollständigen Begleichung einer Forderung bleibt der Vermerk oft noch drei Jahre bestehen. Diese Praxis widerspricht dem Grundsatz der Datenminimierung aus Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Eine Untersuchung der Universität Göttingen aus dem Jahr 2022 ergab, dass viele Verbraucher nicht wissen, dass sie das Recht haben, verjährte oder falsche Einträge löschen zu lassen.
Wie Dr. Thomas Schulte Betroffenen hilft
Dr. Thomas Schulte ist ein erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat sich auf die Löschung unberechtigter Schufa-Einträge spezialisiert. Mit seinem fundierten Fachwissen unterstützt er Verbraucher, die durch fehlerhafte oder veraltete Einträge benachteiligt werden.
Rechtliche Grundlagen für die Löschung eines Schufa-Eintrags
Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie sich gegen unberechtigte oder veraltete Schufa-Einträge wehren können. Doch das Gesetz schützt sie:
- Art. 17 DSGVO – Verbraucher haben das Recht auf Löschung falscher oder überholter Daten.
- § 31 Abs. 2 BDSG – Negative Schufa-Einträge dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen gespeichert werden.
- EuGH-Urteil (C-634/21) – Schufa-Einträge über Insolvenzen müssen spätestens sechs Monate nach der Restschuldbefreiung gelöscht werden.
Dr. Schulte erklärt: „Die Schufa und die Gläubiger fordern oft mehr Nachweise, als gesetzlich notwendig wäre. Doch wer sich mit den Rechtsgrundlagen auskennt, kann schnell Ergebnisse erzielen.“
Jeden Tag wenden sich Mandanten mit ähnlichen Problemen an Dr. Thomas Schulte. Eine häufige Beschwerde: Einträge, die längst hätten gelöscht werden müssen, stehen noch immer in der Schufa – oft mit katastrophalen Konsequenzen für die Betroffenen.
So gehen Betroffene gegen unberechtigte Einträge vor
Betroffene müssen nicht hilflos zusehen. Es gibt klare Schritte, um sich gegen unrechtmäßige Schufa-Einträge zu wehren:
- Selbstauskunft bei der Schufa anfordern – Jeder Bürger hat das Recht, einmal im Jahr kostenlos eine Schufa-Auskunft zu erhalten.
- Einträge überprüfen – Stimmen die gespeicherten Daten? Wurde eine Forderung bereits beglichen oder ist sie verjährt?
- Löschungsantrag stellen – Unberechtigte oder veraltete Einträge können direkt bei der Schufa oder dem Gläubiger beantragt werden.
- Rechtliche Unterstützung holen – Falls die Schufa nicht reagiert, hilft eine spezialisierte Kanzlei wie die von Dr. Schulte.
Weitere Informationen finden Sie z.B. über Scoring hier.
Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte ist Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI LAW und Mitglied der ASSOCIATION OF EUROPEAN ATTORNEYS.
- E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
- Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20