Betrug beim Autokauf: ein Fallbeispiel mit rechtlichen Konsequenzen
Betrügereien beim Autokauf sind leider alltäglich – bei diesem Urteil (LG Halle/Saale, Schlussurteil vom 18.10.2012 – 4 O 1417/10) ging es um den Schutz einer
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Wer ein Fahrzeug kauft – ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug – investiert nicht nur Geld, sondern auch Vertrauen. Vertrauen in den Händler, den Vertrag, die versprochenen Eigenschaften und den Zustand des Wagens. Doch dieses Vertrauen wird immer wieder erschüttert: manipulierte Kilometerstände, verschwiegene Unfallschäden, technische Mängel oder sogar gefälschte Dokumente sind keine Seltenheit. Solche Fälle fallen unter Autobetrug – ein rechtlich komplexes Feld, das tief im Zivilrecht verwurzelt ist und zugleich Überschneidungen mit dem Verkehrsrecht aufweist.
Dr. Thomas Schulte, seit 1995 als Rechtsanwalt tätig, verfügt über mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung in der rechtlichen Vertretung von Verbraucherinteressen. Mit Sitz in Berlin und bundesweiter Tätigkeit hat er sich insbesondere auf die zivilrechtliche Auseinandersetzung beim Fahrzeugkauf spezialisiert. Seine Mandanten profitieren von einem tiefgreifenden juristischen Verständnis, praxisnaher Erfahrung und einer klaren Zielsetzung: Schutz vor finanziellen Verlusten durch unlautere Geschäftspraktiken im Autohandel.
Der Kauf eines Fahrzeugs ist ein zivilrechtlicher Vertrag nach § 433 BGB. Der Verkäufer schuldet dem Käufer ein mangelfreies Fahrzeug, das die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Wird beispielsweise ein Fahrzeug als „unfallfrei“ verkauft, obwohl es zuvor einen erheblichen Unfallschaden hatte, liegt ein Sachmangel gemäß § 434 BGB vor. Der Käufer kann in einem solchen Fall Gewährleistungsrechte geltend machen – dazu zählen:
Bei arglistiger Täuschung – etwa durch bewusst falsche Angaben zum Kilometerstand oder verheimlichte Vorschäden – greift zudem § 123 BGB, der dem Käufer ein Recht zur Anfechtung des Kaufvertrags einräumt. Die Anfechtung führt zur Rückabwicklung, als hätte der Vertrag nie bestanden.
Die Bandbreite der Mandate im Bereich Autobetrug ist groß. Besonders häufig kommt es zu folgenden Konstellationen:
Dr. Schulte prüft für seine Mandanten alle relevanten Vertragsdokumente, Verkaufsanzeigen, Gutachten und Kommunikation mit dem Verkäufer. Er analysiert, ob eine rechtlich relevante Täuschung oder ein Mangel im Sinne des § 434 BGB vorliegt und entwickelt daraus die beste Strategie zur Rückabwicklung des Kaufvertrags oder zur Geltendmachung von Schadensersatz.
Bei Bedarf wird eng mit zertifizierten Kfz-Sachverständigen, Detekteien oder technischen Prüfinstitutionen zusammengearbeitet, um Beweismittel gerichtsfest zu sichern. Besonders wichtig ist das bei Gebrauchtwagen, wenn Verkäufer sich auf vertraglich ausgeschlossene Gewährleistungspflichten berufen. Denn: Bei arglistiger Täuschung sind solche Ausschlüsse unwirksam (§ 444 BGB).
Ein Mandant kaufte ein angeblich unfallfreies Fahrzeug – ein später eingeholtes Gutachten zeigte eine massive Rahmenschädigung. Dr. Schulte setzte erfolgreich die Rückabwicklung des Kaufvertrags durch.
Ein Unternehmer wurde Opfer einer Fahrzeugflotte mit manipulierten Kilometerständen. Dr. Schulte konnte für mehrere Fahrzeuge Schadensersatz in fünfstelliger Höhe geltend machen.
Eine Mandantin hatte bei einem Privatkauf einen Wagen erworben, der sich als Leasing-Rückläufer mit erheblichen Mängeln entpuppte. Durch gezielte Beweissicherung und zivilrechtliche Klage wurde der Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet.
Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren innerhalb von zwei Jahren (§ 438 BGB), bei gebrauchten Fahrzeugen oft auf ein Jahr verkürzt. Bei Betrug oder arglistiger Täuschung beginnt die Frist jedoch erst mit Kenntnis (§ 195, § 199 BGB). Dennoch gilt: Zeit ist ein entscheidender Faktor. Je schneller Sie juristischen Beistand suchen, desto besser sind die Erfolgsaussichten.
Im Verkehrsrecht steht oft viel auf dem Spiel – nicht nur finanziell, sondern auch emotional. Der Fahrzeugkauf ist eine Investition in Mobilität, Freiheit und Sicherheit. Wenn dieses Vertrauen enttäuscht wird, brauchen Sie einen Anwalt, der Ihre Sprache spricht, Ihre Interessen konsequent vertritt und rechtlich fundiert handelt.
Dr. Thomas Schulte ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Autobetrug, Vertragsrecht beim Fahrzeugkauf und verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen. Seine Kanzlei in Berlin vertritt Mandanten bundesweit – diskret, effizient und mit juristischer Leidenschaft.
Kontaktieren Sie uns: Telefon: 030 – 22 19 220 20
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Denn Recht beginnt dort, wo Ihr Vertrauen endet – und unsere Arbeit beginnt.
Betrügereien beim Autokauf sind leider alltäglich – bei diesem Urteil (LG Halle/Saale, Schlussurteil vom 18.10.2012 – 4 O 1417/10) ging es um den Schutz einer
Jedes Jahr gibt es Tausende von Betrügereien beim Autokauf – kein Wunder, weil Millionen Autos den Eigentümer wechseln Schon beim Handel mit Pferden wurde früher
Fehlerhafte Fahrzeugverkäufe, manipulierte Kilometerstände, falsche Angaben zu Unfällen oder mangelhafte Fahrzeugzustände – Autobetrug betrifft nicht nur Käufer von Neuwagen, sondern auch Besitzer von Gebrauchtfahrzeugen, die mit versteckten Mängeln und falschen Informationen konfrontiert werden. In solchen Fällen ist es entscheidend, einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite zu haben, der Ihre Rechte kennt und konsequent durchsetzt. Ob durch Rückabwicklung des Kaufvertrags, Schadenersatzforderungen oder die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen – mit fundierter Expertise stehen wir zur Seite, um Ihre Ansprüche zu schützen und durchzusetzen.
Dr. Thomas Schulte ist deutscher Rechtsanwalt, Strategieberater und Unternehmer. Er gründete die Berliner Kanzlei Dr. Schulte und Partner, die sich auf Bankrecht, Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherschutz spezialisiert hat. Bereits Ende der 1990er Jahre entwickelte er mit dem Projekt Teleanwalt eines der ersten Konzepte für telefonische Rechtsberatung in Deutschland – und setzte damit Maßstäbe für moderne, bürgernahe Rechtsdienstleistungen.
Seine juristische Laufbahn begann mit einer Ausbildung bei der Deutschen Bank, gefolgt vom Studium der Rechtswissenschaft in Berlin und Bayreuth. Seine Promotion zum europäischen Wasserrecht zeugt von seiner Fähigkeit, komplexe rechtliche Strukturen zu analysieren und praktikable Lösungen zu entwickeln.
Dr. Schulte hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Mandate im Bereich Autobetrug übernommen, insbesondere bei betrügerischen Fahrzeugkäufen. Er vertritt Mandanten, die aufgrund von falschen Angaben, manipulierten Kilometerständen oder versteckten Mängeln in rechtliche oder finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Ob durch falsche Fahrzeugbeschreibung, nicht offengelegte Unfallschäden oder mangelhafte Zustandserklärungen – Dr. Schulte kennt die Herausforderungen und Fallstricke im Bereich des Autobetrugs und setzt sich für die Rechte seiner Mandanten ein.
Besonders im Bereich des Autobetrugs bei fehlerhaften Fahrzeugverkäufen, unzureichender Information und mangelhaftem Vertragsrecht hat Dr. Schulte umfangreiche Erfahrung. Er begleitet Mandanten, die Ansprüche aufgrund von Täuschung oder Falschberatung durch Händler geltend machen möchten, und kämpft dafür, dass ihnen Schadenersatz, Rückabwicklung des Kaufvertrags und Widerruf zustehen.
Durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Sachverständigen, Kfz-Gutachtern und internationalen Rechtsanwälten sorgt Dr. Schulte dafür, dass auch komplexe oder grenzüberschreitende Sachverhalte effektiv und erfolgreich bearbeitet werden. So schützt er die Interessen seiner Mandanten und sorgt dafür, dass betrügerische Fahrzeugverkäufer zur Verantwortung gezogen werden.
Als Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI Law und aktives Mitglied der Association of European Attorneys (AEA) – mit über 1.300 Kanzleien in 158 Ländern – verfolgt Dr. Schulte einen sachlichen, nachhaltigen und international vernetzten Beratungsansatz. Sein Credo: Geduld, Präzision und Verantwortung.
Die Zeitschrift Capital (2007) lobte seine umfassende Prozesserfahrung, das Handelsblatt (2011) nannte ihn „einen der ersten Anbieter von digitaler Reputationsberatung“ – ein Hinweis auf seinen ganzheitlichen Blick auf Recht, Medien und wirtschaftliche Interessen.
Ob Sie als Privatperson ein betrügerisches Fahrzeug erworben haben, als Unternehmer durch manipulierte Fahrzeugverkäufe geschädigt wurden oder sich gegen unfaire Vertragsklauseln oder Falschberatung zur Wehr setzen möchten – wir prüfen Ihre Unterlagen, bewerten Ihre Erfolgschancen im Kampf gegen Autobetrug und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.