Schufa-Eintrag – Landgericht hilft Schufaopfer
Die IKANO Bank GmbH ist deutschlandweit bekannt, da sie für ein großes Möbelhaus mit gelbem und blauem Logo sogenannte Family-Bezahlkarten ausgibt. Die Möbelhauskarte führte direkt zum negativen Schufaeintrag einer Kundin, die dann von den Rechtsanwälten erfolgreich vertreten wurde; warum? Schufa war problematisch.
Eine Betroffene aus München hatte nach ihrem Umzug offenbar ein Schreiben der IKANO Bank GmbH nicht erhalten. Angebliche Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis im Rahmen der Bezahlkarte wurden dann sofort bei der Schufa Holding AG als sogenannten Negativeintrag eingemeldet. Die Betroffene, die das Missverständnis und den Postverlust ohne weiteres erklären konnte, versuchte erst einmal auf eigene Faust das Problem zu lösen. Dann wurden Rechtsanwälte eingeschaltet. Auch ein außergerichtliches Anschreiben der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ließ die IKANO Bank GmbH zunächst unbeantwortet. Ein Schreiben der inzwischen eingeschalteten Real Inkasso GmbH & Co. KG kam erst nach der gesetzten Frist an.
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Nur einstweilige Verfügung vor dem Landgericht hilft offenbar.
Die Rechtsanwälte beantragten daher beim Landgericht Wiesbaden den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die IKANO Bank GmbH. Das Gericht setzte den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 09.11.2011 fest. Mit Schreiben vom 04.11.2011 meldete sich die IKANO Bank GmbH über ihre Prozessbevollmächtigten und teilte mit, sie habe in der Zwischenzeit die Löschung des streitgegenständlichen Schufa Eintrages veranlasst. Weiterhin erklärte sich die IKANO Bank GmbH dazu bereit, die Kosten des Rechtsstreites zu übernehmen.
Eine Nachfrage der Rechtsanwälte bei der Mandantin erbrachte, dass tatsächlich der Schufa-Negativeintrag in der Zwischenzeit gelöscht worden war. Der Scorewert der Mandantin hatte sich auch schon wieder erholt.
Zu der Angelegenheit meint Rechtsanwalt u Schulte, der die Mandantin hier vertreten hatte: „Für die Mandantin stellte die Negativeintragung bei der Schufa Holding AG eine erhebliche wirtschaftliche Bedrohung dar. Eine andere Bank hatte bereits den Dispositionskredit der Mandantin gekündigt und mit Fälligstellung der offenen Forderungen gedroht. Eine Hausfinanzierung wackelte ebenfalls. Es war hier daher schnelle Hilfe nötig, um schlimmen Folgeschaden zu verhindern. Dies ist nun gelungen.“
Wie lösche ich einen Schufa-Eintrag?
Um einen negativen Schufa-Eintrag zu löschen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen: Zunächst ist es wichtig, regelmäßig Ihre Schufa-Daten zu überprüfen und mindestens einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anzufordern. Achten Sie dabei auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge. Wenn Sie einen fehlerhaften oder unrechtmäßigen Eintrag entdecken, sollten Sie sofort handeln.
Ein schriftlicher Einspruch bei der Schufa und dem Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat, ist der nächste Schritt. Formulieren Sie Ihren Antrag auf Löschung klar und präzise, mit einer nachvollziehbaren Begründung und rechtlichen Verweisen. Verweisen Sie dabei auf die relevanten Artikel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, Art. 17 DSGVO und § 31 BDSG.
Setzen Sie der Schufa und dem Unternehmen eine angemessene Frist zur Klärung des Sachverhalts, beispielsweise zwei bis vier Wochen. Wenn die Schufa nicht auf Ihren Einspruch reagiert oder den Eintrag nicht entfernt, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen.
In komplexeren Fällen oder bei fehlendem Erfolg sollten Sie rechtliche Schritte einleiten und einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche auf Löschung durchzusetzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend zu machen. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente sorgfältig auf, von Mahnungen bis zu Schreiben der Schufa, um Ihre Ansprüche zu untermauern.
Es gibt verschiedene Gründe für die Löschung eines Eintrags:
- Unberechtigte Einträge: Wenn ein Eintrag nachweislich fehlerhaft oder unberechtigt ist, haben Sie das Recht auf sofortige Löschung.
- Beglichene Kleinforderungen: Kleinforderungen bis zu 2.000 Euro, die innerhalb von sechs Wochen vollständig bezahlt wurden, können vorzeitig gelöscht werden.
- Kulanzregelung: In einigen Fällen können Gläubiger Einträge auf Kulanzbasis löschen lassen, beispielsweise wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde und seit der Begleichung mindestens 18 Monate vergangen sind.
- Einträge nach Restschuldbefreiung: Seit April 2023 wird die Restschuldbefreiung nur noch sechs Monate in der Schufa gespeichert.
- Besondere Situation: Gemäß Art. 21 DSGVO können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einlegen, wenn eine besondere Situation vorliegt.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Schufa nicht immer die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung trägt. Sie können eine Löschung auch dann verlangen, wenn ein Eintrag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Eintrag sind, dass die Forderung fällig und unbestritten ist, der Betroffene mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde, und die Übermittlung der Daten zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Wenn keine Ratenzahlung oder Stundung vereinbart wurde, kann es ebenfalls zu einem negativen Eintrag kommen.
Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Folgen haben, wie z.B. die Ablehnung von Krediten, Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder Probleme beim Abschluss von Mobilfunkverträgen. Daher ist es wichtig, sich aktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen und Ihre Rechte durchzusetzen.
Ein doppelter Eintrag unter verschiedenen Bezeichnungen ist nicht zulässig und kann die Kreditwürdigkeit erheblich mindern.
Wenn Sie sich unsicher sind oder Hilfe benötigen, ist es ratsam, rechtliche Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt zu suchen, der Erfahrung im Schufa-Recht hat.
Zusätzlich zur Löschung des Eintrags muss auch der Schufa-Score korrigiert werden. Veraltete oder falsche Daten dürfen nicht weiter in die Berechnung einfließen, um die betroffene Person nicht weiterhin zu benachteiligen.
Wenn Sie durch einen unrechtmäßigen Schufa-Eintrag einen Schaden erlitten haben, können Sie Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO verlangen. Hierbei kann es sich sowohl um materielle als auch immaterielle Schäden handeln.
Zusammenfassend ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und aktiv zu werden, um einen unrechtmäßigen Schufa-Eintrag zu löschen und Ihre finanzielle Zukunft zu schützen.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte ist ein erfahrener Experte für Schufa-Recht und unterstützt Betroffene bundesweit bei der Löschung unberechtigter Einträge und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer +49 (0) 30 – 22 19 220 20 oder per E-Mail unter dr.schulte@dr-schulte.de.
Wenn Sie Probleme mit einem negativen Schufa-Eintrag haben, gibt es rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte ist Experte für Schufa-Recht und unterstützt Betroffene bei der Löschung unberechtigter Einträge sowie der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Mehr Informationen finden Sie auf dr-schulte.de. Falls Sie rechtliche Beratung benötigen, können Sie hier direkt Kontakt aufnehmen: dr-schulte.de/kontakt.