LG Dortmund vom 22.01.2019 (25 O 282/18)
Die Beklagte Firma Westnetz hatte Kunden 2017 den Einbau moderner Messeinrichtungen nicht wie vom Gesetz verlangt drei Monate vorher, sondern erst ca. zwei Wochen vor dem geplanten Einbau angekündigt. Trotz eines Hinweises im beanstandeten Anschreiben…