Damit sind die schlimmsten Befürchtungen von Hunderten betroffenen Kunden der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH leider wahr geworden – Pecus Kunden werden informiert. Wie geht es weiter?
Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Az. 36 p IN 2617/13 nunmehr die Mitteilung gemacht, dass das Insolvenzverfahren am 06.03.2014 über das Vermögen der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Kurfürstendamm 69, 10707 Berlin, eröffnet wurde.
Die Pecus hat hunderte Anleger um ihre sicher geglaubte Altersvorsorge gebracht, indem sie die bestehenden Lebens-, Renten-, Bauspar- und Depotverträge aufkaufte und bis zu einer Verdreifachung des Rückkaufswertes versprach. Rückversichert sollte das Geld sein und das langjährige Bestehen der Pecus spreche für ihre Zuverlässigkeit. Die jetzige Insolvenz spricht eine andere Sprache!
Konsequenzen der Insolvenz für die betroffenen Pecus-Anleger? – Viele Fragen und Unsicherheiten:
- Als Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Christian Otto aus Berlin bestellt.
- Ebenso wurde geregelt, dass nunmehr Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten der Schuldnerin dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen sind (§ 28 Abs. 2 InsO).
- Wichtig: Ebenso wurden sämtliche Personen, die gegenüber der Pecus Vermögensgesellschaft mbH noch Verpflichtungen haben, dazu aufgefordert, nicht mehr an die Pecus direkt zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter. Dies bezweckt die Sicherung einer etwaigen Vermögensmasse.
Verunsicherung der Pecus Kunden berechtigt?
Gegenüber dem Amtsgericht Charlottenburg wurde durch den Insolvenzverwalter auch die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Dies bedeutet, dass zwar die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt sind, die Insolvenzmasse jedoch nicht ausreicht, um die fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Masseunzulänglichkeit ist auch anzuzeigen, wenn die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Für die Anleger der Pecus bedeutet dies, dass sie aller Voraussicht nach nicht ihren gesamten Schaden ersetzt erhalten. Andererseits heißt dies aber auch, dass Insolvenzmasse jedenfalls vorhanden ist. Daher sind die Pecus- Kunden zur Forderungsanmeldung aufgefordert worden und diese sollte vorsorglich auch zur Sicherung einer etwaigen Insolvenzquote vorgenommen werden.
Wie müssen sich Kunden der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die durch den Geschäftsführer Josef Buchsbaum vertreten wird, nunmehr verhalten?
Nach vorliegenden Informationen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team wird kommender Woche ein Schreiben des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto an die betroffenen Pecus-Anleger herausgehen, in welchem diese voraussichtlich dazu aufgefordert werden, ihre Insolvenzforderung bis zum 05.06.2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Spätestens dann sind die Pecus- Kunden zum Tätigwerden aufgefordert.
Erfahrungen in ähnlichen Fällen, die von den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team begleitet wurden, bestätigen die Einschätzung auch von Rechtsanwältin Helena Winker, Ansprechpartnerin für Pecus-Geschädigte, dass noch Hoffnung besteht. „Kunden der Pecus sollten jedenfalls eine Anmeldung zur Insolvenztabelle ihrer Forderungen vornehmen. Auch wenn nicht der gesamte Schaden ersetzt werden wird, so erhält man sich so jedenfalls die Chance auf eine quotale Entschädigung. Wir werden die Anmeldung für unsere Mandanten vornehmen. Jetzt, wo das Schicksal der Pecus mehr oder weniger besiegelt ist, müssen sich die geschädigten Anleger vor allem an diejenigen halten, die als verantwortlich Handelnde noch als Anspruchsgegner in Betracht kommen. Hier gehen wir insbesondere gegen den früheren Geschäftsführer, Herrn Werner Ehrentraut sowie den derzeitigen Geschäftsführer, Herrn Josef Buchsbaum, vor. Aber auch die Beratungsgesellschaften und Treuhänder sind hier als Anspruchsgegner in die Verantwortung zu ziehen“ , so Rechtsanwältin Winker von der Berliner Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB.
Fazit für verunsicherte Anleger der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH:
Nur weil das Insolvenzverfahren über das Pecus Vermögen nunmehr eröffnet wurde, sollten die verunsicherten Kunden der Pecus nicht ihren Kopf in den Sand stecken. Es gibt noch diverse weitere Anspruchsgegner, die für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können. Hier besteht allerdings Handlungsbedarf, denn seitens der Gesellschaft ist gänzlicher Ersatz des Schadens nicht mehr zu erwarten. Für Rückfragen und fairem Rat stehen Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte, Ansprechpartnerin Rechtsanwältin Helena Winker unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.