whieda.eu – Verbraucherschutz bei Empfehlungsmarketing: Was steckt hinter whieda.eu?
Immer mehr Verbraucher erhalten Empfehlungen für Online-Geschäftsmodelle, bei denen durch den Kauf sogenannter „Produktpakete“ und das Anwerben weiterer Teilnehmer hohe Provisionen versprochen werden. Ein aktuelles Beispiel: die Plattform www.whieda.eu. Doch ist dieses Geschäftsmodell legal? Der folgende Beitrag bietet eine rechtliche Ersteinschätzung für Verbraucher – verfasst von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin.
Das Geschäftsmodell von whieda.eu – auf den ersten Blick verlockend
Laut öffentlicher Beschreibung funktioniert das System wie folgt:
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Teilnehmer erwerben „Produktpakete“ zu 250 €, 500 € oder 2.000 €
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Die Pakete enthalten Waren, die auf der Website auswählbar sind
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Für jede geworbene Person, die ebenfalls ein Paket erwirbt, gibt es eine Provision von 50 % des Paketwertes
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Weitere Provisionen werden für die Rekrutierung durch nachgelagerte Mitglieder gezahlt („Downlines“)
Auf den ersten Blick erinnert das Modell an legales Multi-Level-Marketing (MLM). Doch bei genauerer Betrachtung ergeben sich gewichtige rechtliche Bedenken.
Schneeballsystem gem. § 16 Abs. 2 UWG – was ist das?
Das deutsche Wettbewerbsrecht (§ 16 Abs. 2 UWG) verbietet sogenannte Schneeballsysteme. Gemeint sind Vertriebsformen, bei denen:
- die Hauptvergütung durch die Werbung neuer Teilnehmer erfolgt
- nicht der tatsächliche Absatz von Produkten im Vordergrund steht
- die Zahlungsströme hauptsächlich aus den Beiträgen neu Eingetretener bestehen
Im Fall von whieda.eu ist zu beobachten, dass der Verkauf der Produkte nicht im Zentrum steht. Vielmehr scheint die Beteiligung am System selbst das „Produkt“ zu sein. Einnahmen werden primär durch das Einwerben neuer Personen erzielt – ein zentrales Merkmal eines verbotenen progressiven Vertriebssystems.
Rechtliche Folge:
Die Beteiligung an einem Schneeballsystem kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden. Auch wer andere dazu anwirbt, macht sich u. U. haftbar.
Abgrenzung: Wann ist Multi-Level-Marketing (MLM) legal?
Nicht jedes Empfehlungsmodell ist illegal. Multi-Level-Marketing ist dann zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Produkte werden tatsächlich an Endkunden verkauft
- Die Einnahmen basieren auf echten Verkäufen, nicht auf Mitgliedsbeiträgen
- Provisionen werden für reale Warenverkäufe gezahlt – nicht bloß für das Werben neuer Mitglieder
Bei whieda.eu fehlen nach öffentlicher Darstellung Hinweise auf einen nachhaltigen Warenabsatz außerhalb des Systems. Es entsteht der Eindruck, dass die Pakete lediglich Mittel zum Zweck sind, um den Systembeitritt zu ermöglichen und Provisionen zu erzeugen.
Verstoß gegen Impressumspflicht – § 5 DDG
Die Plattform whieda.eu enthält keine vollständigen Pflichtangaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es fehlen z. B.:
- Name und Rechtsform des Unternehmens
- Ladungsfähige Anschrift
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail
- Informationen zum Handelsregister
Das Fehlen dieser Angaben stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu Abmahnungen durch Wettbewerber führen. Außerdem ist es ein starkes Warnsignal hinsichtlich der Seriosität des Anbieters.
Undurchsichtige Unternehmensstruktur – wer steckt hinter whieda.eu?
Die Website nennt als Betreiber die „Kordicepsas Ltd, Inc.“ mit der Registernummer 304878863 in Litauen. Eine Überprüfung zeigt jedoch, dass es eine solche Firma nicht gibt.
Existiert hingegen eine „KORDICEPSAS, UAB“, also eine Art GmbH in Litauen, mit ähnlichem Namen und derselben Nummer. Diese ist tätig im Bereich Großhandel für Kosmetik und pharmazeutische Produkte.
Diese Diskrepanz deutet auf eine bewusste oder grob fahrlässige Irreführung hin. Für Verbraucher ist dadurch nicht nachvollziehbar, wer Vertragspartner ist und wer bei Problemen haftet.
Gewerberechtliche und steuerliche Risiken für Teilnehmer
Selbst wenn das Modell legal wäre, hätten Teilnehmer folgende Pflichten:
- Gewerbeanmeldung (z. B. als „Online-Vertrieb“)
- Umsatzversteuerung der Einnahmen
- Angabe in der Einkommensteuererklärung
Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert Probleme mit dem Finanzamt – bis hin zum Vorwurf der Steuerhinterziehung. Viele Teilnehmer sind sich dieser Risiken nicht bewusst.
Fazit und Empfehlung von Rechtsanwalt Dr. Schulte
Das auf whieda.eu beworbene Geschäftsmodell weist zahlreiche Merkmale eines verbotenen Schneeballsystems auf:
- Fokus auf Teilnehmerrekrutierung statt Produktabsatz
- Unklare Firmenstruktur
- Fehlende Pflichtangaben im Impressum
- Mangelnde Transparenz
Verbrauchern ist von einer Teilnahme dringend abzuraten. Wer bereits investiert hat, sollte anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen – auch um Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche zu prüfen.
Wenn Sie bereits mit whieda.eu oder einem ähnlichen System in Berührung gekommen sind, biete ich Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Bitte senden Sie mir dazu Ihre Unterlagen per E-Mail.
Kontakt: Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
📍 Malteserstraße 170, 12277 Berlin
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Weitere Informationen zum Thema Schneeballsysteme finden Sie bei der Verbraucherzentrale