– Klausurenprüfungen der Juristen finden in Berlin im Gefängnis statt –
In der Juristerei ist bekanntlich nichts unmöglich. Aus Kostengründen findet jetzt das Staatsexamen der Berliner Juristen in der Justizvollzugsanstalt Charlottenburg und in der Jugendstrafanstalt Berlin statt.
In dem offiziellen Ladungsschreiben zur Prüfung, die unter Juristen als heilig gilt, werden die Rechtskandidaten wie folgt belehrt:
Bitte beachten Sie, dass es sich um sicherheitsempfindliche Bereiche handelt. So ist das Einbringen von Waffen jedweder Art untersagt. … Des weiteren weise ich darauf hin, dass der Prüfungsstandort Jugendstrafanstalt Berlin zur Belüftung nur über eine Klima-Anlage verfügt, so dass warme Kleidung empfohlen wird.
Also Schusswaffe nein, Mütze ja! Ab jetzt feiern auch die Berliner den Karneval.
Besser konnte es nicht kommen, unser Mitarbeiter Ulrich Schulte, der auch an der Prüfung teilnimmt und in Rechtsgeschichte einen Schwerpunkt hat, kommentiert diese Ladung wie folgt:
Wir Studenten sind alle sehr betroffen, zumal der Student des 21. Jahrhunderts nie ohne Schusswaffe das Haus verlässt. Jedoch hat ein derartiges Verbot in Berlin ohnehin eine unrühmliche Tradition. 1750 gestattete Friedrich der Große ausschließlich adligen Studenten das Waffentragen, um es kurz darauf allen Studenten generell zu untersagen. Als Ersatz entwickelte sich der so genannte Knotenstock als modisches Bekleidungsstück des 18. Jahrhunderts.