Kapitalanlage Göttinger Gruppe – Geld zurück?
Neuste Urteile des höchsten deutschen Gerichts
Die Göttinger Gruppe sammelte über Jahre riesige Geldbeträge von Anlegern ein, die aufgrund der Entwicklung der Geldanlage lieber heute als morgen aussteigen wollen und ihr Geld zurück erhalten möchten – genauer unter https://www.dr-schulte.de/securenta_ goettinger_gruppe.htm. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten haben jetzt zu einem Paukenschlag des höchsten deutschen Gerichts geführt. Viele Anleger können jetzt kündigen und ihr Geld zurückverlangen. Hart könnten die Urteile auch die Vermittler treffen. Um sich vor erfolgreichen Anlegerklagen – näheres unter https://www.dr-schulte.de/Haftungsmassstab_bei _Kapitalanlagevermittlung.htm zu schützen, lassen die Vermittler sich immer die Übergabe des Prospektes quittieren (siehe auch https://www.dr-schulte.de/ ProspektfehltRechtedesAnlegers.doc ) . Am gleichen Tage unterschreiben dann die Kunden den Vertrag. Das ist verboten! Nun sagt das höchste deutsche Gericht seit neustem: der Geldanleger muss erst in Ruhe den Prospekt prüfen und dann soll er nach ein paar Tagen unterschreiben. Da die Anleger die Quittungen der Übergabe des Prospektes sowie das Beitragsdatum vorliegen haben, können diese jetzt beweisen, dass sie nicht ordentlich informiert worden sind und Schadenersatz verlangen.
Näheres zum Thema https://www.dr-schulte.de/Warumwerden MenschenOpfer.pdf> ; http://www.pro-anleger.de/news/OLG_Schleswig_ vom_05_12_2002/ olg_schleswig_vom_05_12_2002.html
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