Kapitalanlagebetrug: Liebe mit Cyberkriminalität verknüpft

Kapitalanlagebetrug: Liebe mit Cyberkriminalität verknüpft

Das Internet ermöglicht die neue Liebe für das gemeinsame Leben zu finden, bietet aber auch krimineller Energie eine geeignete Plattform. Verknüpfung von Liebe und Cyberkriminalität, wie das?

Das Internet hat in den letzten Jahrzehnten zu einer erheblichen Vereinfachung des Lebens vieler Menschen beigetragen. So ist mittlerweile auch vielfach zu beobachten, dass Menschen sich über das Internet verlieben, geografische Grenzen spielen hier kaum noch eine Rolle. Doch es drohen auch Gefahren – von Valentin Markus Schulte, Volkswirt & Stud. Iur. bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte, Berlin.

Vom Dating zum Trading

Vielfach melden sich Mandanten und Mandantinnen, die über das Internet einen netten Menschen kennengelernt und sich in diesen verliebt haben. Im Laufe dieser “Beziehung” kommt dann auch oft das Thema Geld zur Ansprache. Es wird von Bekannten oder Verwandten berichtet, die ein geniales Trading System entdeckt haben und/ oder praktizieren. Große Gewinne sowie finanzielle Unabhängigkeit werden angepriesen. Die Opfer sind meist beruflich erfolgreich und aus der daraus resultierenden Zeitknappheit, dem Online-Dating gegenüber offen. Dies nutzen negative bis betrügerische Kriminelle, die sich auf Dating offene Menschen, die gerade durch die rosarote Brille schauen, spezialisiert haben.

Mutmaßliche Betrüger führen die Opfer in das System ein und helfen bei der Eröffnung von Accounts bei großen und für die Geschädigten vertrauenswürdigen Unternehmen wie Coinbase oder Binance.

Der Weg auf das vermeintliche Trading Portal

Kapitalanlagebetrug: Liebe mit Cyberkriminalität verknüpft
Valentin Markus Schulte / Kanzlei Dr. Schulte

Über die nun erstellten Accounts kaufen die Betroffenen nun Bitcoins, die auf die “eigentliche Tradingplattform” eingezahlt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das Geld meist bereits auf den Wallets der Betrüger, Trading Aktivitäten sind frei erfunden und werden nur vorgegaukelt. Die Betrüger geben sich jedoch meist nicht zufrieden, der Geschädigte soll solange wie möglich im System bleiben und weitere hohe Kapitalbeträge investieren. Zu diesem Zweck werden immer wieder neue Situationen geschaffen. Erst läuft der Handel unheimlich gut, dann stürzen Kurse ab und neues Kapital wird benötigt. Accounts müssen freigeschaltet werden oder der Handel ist erst ab einem gewissen Betrag höheren möglich. Auch der Abschluss einer angeblichen Versicherung, um den Handel abzusichern ist eine beliebte Möglichkeit, um weitere Einzahlungen zu erwirken. Hat der Betroffene nun irgendwann genug von dem Spiel oder möchte “Gewinne” auszahlen folgt der letzte Streich. Für die Auszahlung fallen noch einmal hohe Gebühren an, die solange erhöht werden, bis das Opfer den Betrug erkennt oder keine Zahlungen mehr leisten kann.

Bei dieser Masche ist besonders schlimm, dass die Betroffenen nicht nur Geld verlieren, sondern auch eine menschliche Enttäuschung hinnehmen müssen, wenn sie den Betrug erkennen. So hatten die meisten Geschädigten über Wochen und Monate Kontakt mit dem vermeintlichen Partner.

Juristische Ansatzpunkte

Sobald die umgetauschten Bitcoins von der eigenen Wallet auf andere Wallets transferiert worden sind, ist die Nachverfolgung mit den heutigen Mitteln kaum noch möglich. Die Täter sind meist im Ausland und nur äußerst schwer zu ermitteln. Trotzdem kann es sich anbieten einen deutschen Titel zu erwirken, der dreißig Jahre lang vollstreckt werden kann. Die Staaten wachsen immer mehr zusammen, sodass die Betrüger sich nicht darauf verlassen sollten, dass ihre jetzigen Verstecke nach Ablauf dieser Zeit immer noch “sicher” sind.

Andere Anknüpfungspunkte sind die beteiligten Banken und Kryptobörsen, die von diesem Geschäft massiv profitieren, aber es mit der Warnung der eigenen Kunden oft nicht so genau nehmen. Es bietet sich an, dass im individuellen Gespräch mit den Betroffenen eine Strategie entwickelt wird, um erstens die strafrechtlichen Ermittlungen zu unterstützen und voranzutreiben und zweitens zivilrechtliche (Schadensersatz-) Ansprüche durchzusetzen. Diese Vorgehensweise bietet meist eine Aussicht darauf, den Schaden zumindest zu begrenzen und den Betroffenen besser zu stellen.

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Volkswirt, Stud. Iur

Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin
Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 8029 vom 24. Februar 2022 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich