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Kapitalanlagenbetrug 2007 – vor Verbrechen gefeit?

von Dr. iur Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Jährlich werden in der Bundesrepublik durch Kapitalanlagebetrügereien mindestens zwanzig Milliarden Euro umverteilt. Umverteilt, weil das den Opfern entlockte Vermögen für die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz nicht vernichtet, sondern nur verschoben wurde – mit kriminellen Methoden. Doch woran ist der gezielte Anlagebetrug zu erkennen?
Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Kapitalanlagebetrugsmodell ist, dass dieses von niemandem im ausgesuchten Publikumskreis richtig verstanden wird. Im Dunkeln bleibt immer, wie die Geldvermehrung im Einzelnen funktionieren soll. Penibel sind die Täter daher bemüht, die vermeintlichen Anlage-Aktivitäten in Wirtschaftsbereichen zu entfalten, die den Geldanlegern vollkommen unbekannt sind. So verkauft man Medizinern Metalle, Juristen Immobilien und Ingenieuren Wundermedikamente.

Oftmals werden die angepriesenen Investments emotional positiv besetzt, etwa mit dem Betrieb einer Silbermine, unter der Prämisse, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu verbessern und zeitgleich eine außerordentliche Rendite zu erwirtschaften. Die Betrüger passen sich dabei dem Bildungs- und Vermögensniveau der avisierten Opfergruppe an und gehen strategisch planend vor. Deshalb gibt es oftmals Muster, die bei betrügerischen Angeboten wiederkehren und Anlegern als Warnsignale dienen können.
Dass nicht alles Gold ist, was glänzt, ist ein althergebrachtes Sprichwort – mit trefflicher Essenz: So fallen selbst erfahrene Manager immer wieder auf präsentierte Prestigeobjekte und attraktive, rhetorisch gewandte Personen hinein. Auch als Werbeträger eingesetzte Prominente sind eine beliebte Ablenkung, um die wahre Substanzlosigkeit eines Kapitalanlagemodells zu verschleiern. Den verheerenden „Erfolg“ solcher Taktiken illustriert der Fall des von Michael Gorbatschow beworbenen „European Kings Club“. Der Vermögensverlust für die Anleger betrug hier vermutlich weit mehr als eine halbe Milliarde Euro.
Professionelle Betrüger verstehen es zudem, Grundmechanismen menschlicher Verhaltens- und Denkstrukturen auszunutzen. Demgemäß werden Kapitalanlagen gern als Rettungsboot verkauft. „Komm´ schnell an Bord, bevor das Schiff untergeht“; derlei Flüsterpropaganda im Verkauf ist ein untrügliches Indiz für eine unseriöse Geldanlage.
Auch in weiten Bevölkerungskreisen verbreitete Vorurteile spielen Betrügern in die Hände. Nur zu gern wird etwa geglaubt, Großbanken verdienten viel Geld mit geheimen Transfergeschäften, die den kleinen Privatkunden gegenüber nicht offenbart werden. Derlei Propagierung sollte Anleger misstrauisch machen. Auch das blinde Vertrauen in die Globalisierung ermöglicht es Gaunern, die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Unternehmensverkettung und die daraus resultierenden organisatorischen, rechtlichen und sprachlichen Hürden zu nutzen, ohne das bei den Anlegern ein Verdacht aufkeimt.
Das deutsche Wirtschaftsrecht ermöglicht Betrügern weitere Kniffe, um die Rechte ihrer Anleger zu schmälern, beispielsweise, indem man sie als Kommanditisten einer GmbH & Co. KG einbezieht – das Kapital ist investiert, die Mitspracherechte gleich Null.
Durch die listig geplante Kapitalanlagestraftat verschaffen sich die Täter zudem einen zeitlichen Vorsprung – die traumhaft hohe Rendite eines „echten Geheimtipps“ wird mit der Langfristigkeit einer Anlage erklärt. Der versprochene große Gewinn für den Anleger wird so erst nach mehreren Jahren ausgeschüttet. Das gibt den Tätern Zeit, sich und das in der Zwischenzeit erschlichene Vermögen in Sicherheit zu bringen. Anleger sollten zudem skeptisch werden, wenn ein „Berater“ immer unterwegs und nur in der Verkaufsphase gut erreichbar ist. Nicht nur, dass mündliche Zusagen und viele Kontaktpersonen die betrogenen Anleger verwirren, sie sind vor Gericht auch nahezu ohne Beweiskraft.
Hinzu kommt ein weiterer psychologischer Fallstrick: Niemandem fällt es leicht, sich die eigene Gutgläubigkeit einzugestehen, selbst wenn alles für einen Betrug spricht. Kapitalbetrüger wissen das und nutzen diesen Umstand gnadenlos aus. Eine weitere Erleichterung seiner Anstrengungen erfährt der Betrüger letztlich durch eine Eigenart der deutschen Mentalität: Finanzielle Angelegenheiten werden gern geheim gehalten. Die Hemmschwelle, zeitnah professionelle Unterstützung einzuschalten, erschwert in vielen Fällen die Verfolgung und Aufdeckung betrügerischer Unternehmungen. Zeit ist in diesem tatsächlich Geld.
Das eigentliche Verkaufsgespräch wird möglichst unter Zeitdruck abgewickelt. Hilfreich sind auch komplizierte und schlecht lesbare Unterlagen. Um die Vertrauenswürdigkeit eines Projektes aufzuzeigen, werden häufig Videos von Fernsehbeiträgen aus den Vereinigten Staaten vorgeführt. Ein solcher Fernsehbeitrag ist natürlich schnell und preiswert selbst gemacht.
Immer eine gute Idee für den gezielten Betrug ist des Weiteren die Einbeziehung des größten Opfers als Haftungsträger des Unternehmens. Also wird ein so genannter „Imbissbudenvater“, der keine Fragen stellt und mit ein paar Tausend Euro ruhig gestellt ist, zum Geschäftsführer ernannt. Auch eine kleine vergütete Nebentätigkeit des Opfers für die Täter unter Verstoß gegen den Arbeitsvertrag ist eine verbreitete Methode, die Abschottung eines Unternehmens nach innen und außen zu forcieren. Der eigentliche Verkauf der „Geldanlage“ erfolgt über ein Provisionsmodell und möglichst durch Personen, die wiederum selber ahnungslos sind oder ihre Augen zu verschließen suchen – schließlich locken enorm hohe Provisionen.
Auch die Abschottung des Unternehmens nach innen ist wichtig. So werden Opfer vielfach durch einen kleinen Regelverstoß zu Mittätern gemacht. Typischerweise kann dies eine kleine vergütete Nebentätigkeit des Opfers für den Täter unter Verstoß gegen den Arbeitsvertrag sein.
Als zukunftsorientierter Anleger lohnt es sich daher stets zu bedenken, dass niemand, der eine Goldader entdeckt hat, laut nach anderen Goldsuchern rufen wird.
Es gibt eine einfache Kontrollmöglichkeit der potentiellen Geldanlage: Man frage seine Mutter oder Großmutter, ob das System funktionieren kann. Ein System, dass einem Laien nicht erklärt werden kann, ist mit großer Wahrscheinlichkeit keine gute Idee der Geldanlage. Auch, ob das angepriesene System staatlich oder halbstaatlich versichert ist und wie lange es bereits besteht, sind relevante Informationen für die Anleger.
 Der Autor RA Dr. Thomas Schulte ist ausgebildeter Bankkaufmann (IHK) und seit 1995 in Berlin im Bereich Kapitalanlagen- und Verbraucherschutz tätig.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 183 vom 22. Januar 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich