Die in den zurückliegenden Monaten durch die Verstaatlichung der isländischen Kaupthing Bank und die Sperrung ihrer Konten stark verunsicherten Anleger der deutschen Zweigniederlassung Kaupthing Edge können wieder hoffen, doch noch von Entschädigungszahlungen des isländischen Einlagensicherungsfonds zu profitieren. Dem isländischen Staat sind nach zähen Verhandlungen nunmehr endlich Kredite vom IWF, den skandinavischen Ländern und Großbritannien in Höhe von insgesamt 10,5 Mrd. Euro bewilligt worden.
Damit steigt nicht zuletzt auch die Liquidität des isländischen Einlagensicherungsfonds, bei dem auch die Einlagen deutscher Sparer bis zu einer Höhe von 20.887,00 Euro gesichert sind. Zuletzt war spekuliert worden, der Fonds werde aufgrund massiver Belastungen – alle drei großen Banken des Landes mussten verstaatlicht werden – nur Isländer entschädigen, da Zahlung an alle ausländischen Kunden faktischen den Staatsbankrott bedeuten würde. Diese Gefahr scheint aufgrund der jüngsten Entwicklungen gebannt. Auch ist es nach Angaben einiger isländischer Politiker nicht unwahrscheinlich, dass Anleger auch über den Garantiebetrag hinaus Ihre Einlagen vollständig zurück erhalten. Voraussetzung für Entschädigungszahlungen ist jedoch ein entsprechender Antrag beim isländischen Einlagensicherungsfonds.
Wichtig: dieser Antrag ist fristgebunden! Er muss bis zum 31.12.2008 in Island eingehen und in englischer oder isländischer Sprache verfasst sein! Der Fonds stellt hierfür ein Formular auf seiner Homepage zur Verfügung, leider ohne hinreichende deutsche Erläuterungen.
Für Anleger der deutschen Kaupthing Edge Bank übernehmen die Rechtsanwälte Dr. Schulte, Schulte und Dr. Schulte auf Wunsch das Formulieren und Absenden des Antrages gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung kann die Forderungsanmeldung möglicherweise auch über diese abgerechnet werden.
Interessierte Anleger können unter der Email-Adresse kaupthing@wiegehtsweiter.de unkompliziert mit den Rechtsanwälten Kontakt aufnehmen. Eine kompetente und zügige Bearbeitung garantiert, dass Ihre Ansprüche nicht verloren gehen. Benötigt werden lediglich einige persönliche Angaben sowie eine Kopie letzen Kontoauszuges. Sollte ein solcher nicht vorliegen, ist eine Forderungsanmeldung dennoch möglich.
Sven Schulte (Rechtsanwalt), Sebastian Klabunde (Rechtsreferendar)
22.11.2008