Koblenz (jur). Ein Student darf in einer schriftlichen Prüfung nicht einfach deshalb durchfallen, weil während der Prüfung der Wecker seines Mobiltelefons klingelt. Es handelt sich hier weder um einen „Täuschungsversuch“ noch stört das Klingeln automatisch unverhältnismäßig den Prüfungsablauf, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Mittwoch, 28. Oktober 2020 verkündeten Urteil (Az.: 4 K 116/20.KO). Die Entscheidung gab einem Bachelor-Studenten recht, der vergessen hatte, …