Negative Schufaeinträge belasten den Menschen genauso wie eine böse Schwiegermutter. Die persönliche und wirtschaftliche Handlungsfreiheit wird stark eingeschränkt. Was tun?
Bei den Rechtsanwälten meldete sich Franz M. aus S. Dieser fühlte sich durch die Citibank, nunmehr Targobank, zu Unrecht mit einem sogenannten Schufa-Negativeintrag belastet. In der Schufa wurde Franz M. als schlechter Schuldner geführt, weil die Targobank noch unter dem Namen CitiBank die Kündigung eines Kredites über 34.147,00 Euro eingetragen hat. Franz M. war sich sicher, dass er Kündigungsschreiben bezüglich seiner Kreditlinie nicht erhalten hatte und fühlte sich somit ungerecht behandelt. Deswegen wandte er sich an die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team.
Ein außergerichtliches Anschreiben brachte zunächst keinen Erfolg, sodass Klage beim Landgericht Düsseldorf erhoben wurde. Das Gericht machte hier deutlich, dass durch die Bank zwingend eine Interessenabwägung durchzuführen ist. Das Gericht sah die Bank hierfür auch in der Beweislast und lud die zuständigen Sachbearbeiter der Targobank als Zeugen.
Die Wende Prozess Targobank
Zu einer Vernehmung der geladenen Zeugen kam es jedoch nicht mehr. Die Targobank teilte vielmehr in einem Schriftsatz vom 25.07.2011 mit, dass sie sich selbst nicht mehr in der Lage sehe, das Vorliegen einer sogenannten qualifizierten Mahnung zu beweisen. Zudem legte die Targobank ein Schreiben vor, indem sie die Schufa bat, die von der Targobank veranlassten Negativmerkmale zum Konto des Franz M. zu löschen.
Unser Kommentar Prozess Targobank:
Hierzu meint Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, der die Angelegenheit für die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team bearbeitet hat: „Der Prozess zeigt wieder einmal, dass es wichtig ist, insbesondere beim Eintrag von sogenannten Negativmerkmalen bei der Schufa-Holding AG, darauf zu drängen, dass die interne Abwägungsentscheidung bei der eintragenden Stelle (Bank, Telefonanbieter oder Inkasso-Firma) offen gelegt wird. Hier haben die betreffenden Unternehmen oft Beweisschwierigkeiten und möchten sich nicht die Blöße geben, dass ein Gericht in einem Verhandlungsprotokoll oder im Urteil feststellt, dass die zuständigen Mitarbeiter keine Abwägungsentscheidung vorgenommen haben oder sich an nichts mehr erinnern können. Daher werden die Beweisaufnahmen oft nicht mehr durchgeführt, sondern vielmehr die Ansprüche auf Löschung der Schufa-Einträge anerkannt.“
Der hier vorliegende Prozess zeigt nach Meinung des auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwalts wieder einmal, dass es sich lohnt, auch die gerichtliche Konfrontation mit Banken, Telekommunikationsanbietern oder Inkasso-Gesellschaften zu suchen, da oft erst im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung ein Einlenken der Gegenseite stattfindet.
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine private Wirtschaftsauskunftei in Deutschland, die Bonitätsdaten von Privatpersonen und Unternehmen sammelt und bewertet. Diese Daten werden an Vertragspartner wie Banken, Mobilfunkanbieter, und Vermieter weitergegeben, um ihnen bei ihren Entscheidungen zu helfen. Die Schufa bewertet die finanzielle Leistungsfähigkeit von Verbrauchern und stellt diese Daten der Wirtschaft zur Verfügung. Die gesammelten Daten beeinflussen nicht nur die Kreditvergabe, sondern auch Mietverträge und andere Finanzdienstleistungen. Die Schufa hat eine erhebliche Macht im deutschen Finanzsystem und beeinflusst maßgeblich das Leben vieler Verbraucher.
Grundlagen der Schufa-Tätigkeit
- Datensammlung: Die Schufa sammelt Daten aus verschiedenen Quellen, hauptsächlich von ihren Vertragspartnern. Dazu gehören Informationen über bestehende Kredite, Zahlungsausfälle, Häufigkeit von Kreditanfragen, Dauer bestehender Geschäftsbeziehungen, Mobilfunkverträge, Versandhändler, Inkassounternehmen, Girokonten mit Dispozinsen, Anzahl der Kreditkarten und auch positive Daten wie pünktliche Zahlungen.
- Scoring: Die Schufa verwendet einen Algorithmus, um aus diesen Daten einen Scorewert zu berechnen, der die Wahrscheinlichkeit angibt, dass eine Person ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Dieser Score ist ein Wahrscheinlichkeitswert über das zukünftige Zahlungsverhalten. Die genaue Funktionsweise des Algorithmus ist jedoch ein Geschäftsgeheimnis und wird nicht offengelegt.
- Rechtliche Grundlagen: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Schufa unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO ist die Datenverarbeitung erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und die Grundrechte der Betroffenen nicht überwiegen. Die Übermittlung von Negativmerkmalen an die Schufa ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft (§ 31 Abs. 2 BDSG). Eine Forderung darf nur gemeldet werden, wenn der Schuldner zweimal gemahnt wurde und die Forderung nicht bestritten hat.
Negativeinträge und ihre Folgen
Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Folgen haben. Betroffene können mit folgenden Einschränkungen konfrontiert werden:
- Ablehnung von Krediten oder höhere Zinssätze.
- Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, da Vermieter häufig Bonitätsauskünfte einholen.
- Hindernisse beim Abschluss von Mobilfunk- oder Leasingverträgen.
- Einschränkungen bei Bankdienstleistungen, wie der Eröffnung eines Girokontos oder der Nutzung von Kreditkarten.
- Der Begriff des „wirtschaftlichen Ausschlusses“ wird häufig verwendet. Betroffene fühlen sich vom Wirtschaftskreislauf isoliert.
Wann ist ein Schufa-Eintrag rechtmäßig?
Ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht immer gerechtfertigt. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Eintrag rechtmäßig ist:
- Die Forderung muss fällig sein.
- Die Forderung muss unbestritten sein.
- Der Betroffene muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein.
- Die Übermittlung der Daten muss zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten erforderlich sein.
- Es darf keine Ratenzahlung oder Stundung vereinbart worden sein.
Was tun bei einem ungerechtfertigten Schufa-Eintrag?
Wenn Sie einen fehlerhaften oder ungerechtfertigten Schufa-Eintrag feststellen, sollten Sie aktiv werden:
- Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie Ihre Schufa-Daten regelmäßig und fordern Sie einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft an. Achten Sie dabei auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Einspruch erheben: Bei fehlerhaften Einträgen sollten Sie umgehend schriftlich Einspruch bei der Schufa und der einmeldenden Stelle erheben. Legen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihren Standpunkt untermauern (z.B. Verträge, Zahlungsnachweise).
- Frist setzen: Setzen Sie der Schufa eine Frist zur Klärung des Sachverhalts (z.B. zwei bis vier Wochen).
- Löschung beantragen: Fordern Sie die Löschung unrechtmäßiger Einträge. Nutzen Sie Ihr „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß Artikel 17 DSGVO.
- Widerspruchsrecht nutzen: Legen Sie gemäß Artikel 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten ein, wenn eine besondere Situation vorliegt. Beschreiben Sie Ihre Situation konkret und detailliert und legen Sie Belege bei.
- Beschwerde einreichen: Wenn die Schufa nicht auf Ihren Einspruch reagiert oder den Eintrag nicht entfernt, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen.
- Rechtliche Schritte einleiten: Bei Bedarf können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Löschung des Eintrags zu erzwingen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen sorgfältig auf.
Löschfristen:
- Erledigte Forderungen: Nach vollständiger Begleichung einer Forderung bleibt der Eintrag in der Regel noch drei Jahre bestehen. Die Löschung erfolgt taggenau drei Jahre nach Erledigung. Es gibt Urteile, die die Frist verkürzen.
- Restschuldbefreiung nach Insolvenz: Seit April 2023 wird die Restschuldbefreiung nur noch sechs Monate in der Schufa gespeichert.
- Andere Daten aus Schuldnerverzeichnissen: Werden so lange gespeichert, wie sie im Schuldnerverzeichnis gespeichert sind.
- Vorzeitige Löschung: Unter bestimmten Umständen kann eine vorzeitige Löschung erfolgen, z.B. bei unberechtigten Einträgen, beglichenen Kleinforderungen oder auf Kulanzbasis.
Schadensersatz:
- Anspruchsgrundlage: Gemäß Artikel 82 DSGVO haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz für immaterielle Schäden (z.B. Stress oder Stigmatisierung) sowie für materielle Schäden (z.B. höhere Zinsen aufgrund eines schlechten Scores).
- Immaterieller Schaden: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bereits ein Kontrollverlust über die eigenen Daten einen immateriellen Schaden begründen kann. Auch Gefühle wie Ärger oder Frustration können als immaterieller Schaden anerkannt werden. Die bloße Befürchtung eines möglichen Datenmissbrauchs kann ebenfalls einen Schadensersatzanspruch begründen.
- Grundschadensersatz: Der Bundesgerichtshof hat Ende 2024 entschieden, dass es auch ohne den Nachweis eines konkreten Schadens einen Grundschadensersatz gibt.
- Beweislast: Die Beweislast für den Schaden liegt grundsätzlich beim Betroffenen.
- Verstoß gegen die DSGVO: Ein Anspruch auf Schadenersatz setzt einen Verstoß gegen die DSGVO voraus. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Positivdaten ohne angemessene Rechtsgrundlage übermittelt wurden.
- Kausalität: Der Schaden muss kausal auf den Datenschutzverstoß zurückzuführen sein.
- Verschulden: Der Datenverarbeiter muss sich schuldhaft verhalten haben (z.B. durch Fahrlässigkeit oder bewusste Missachtung der Datenschutzbestimmungen).
Die Rolle des Rechtsanwalts:
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen helfen:
- Fehlerhafte Einträge zu identifizieren und anzufechten.
- Die Schufa oder meldende Unternehmen zur Löschung aufzufordern.
- Gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vorzugehen.
- Ansprüche auf Löschung durchzusetzen.
- Gläubiger oder die Schufa zur Korrektur oder Schadensersatz aufzufordern.
- Sie über Ihre Rechte zu informieren und Ihnen bei der Durchsetzung dieser Rechte zu helfen.
- Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen.
- Überprüfen Sie Ihre Schufa-Daten noch heute! Fordern Sie Ihre kostenlose Selbstauskunft an und kontrollieren Sie die Einträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Handeln Sie frühzeitig bei Fehlern oder unrechtmäßigen Einträgen! Zögern Sie nicht, Einspruch zu erheben und die Löschung fehlerhafter Daten zu fordern.
- Nutzen Sie Ihre Rechte! Lassen Sie sich nicht von unberechtigten Einträgen einschüchtern und berufen Sie sich auf die DSGVO und das BDSG.
- Kontaktieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für eine kompetente Beratung und Unterstützung! Insbesondere, wenn die Schufa oder die einmeldende Stelle nicht reagiert oder wenn Sie Schadensersatzansprüche geltend machen möchten.
Dr. Thomas Schulte ist ein erfahrener Rechtsanwalt, der sich auf Schufa-Recht spezialisiert hat. Er bietet bundesweite Vertretung und unterstützt Sie bei der Löschung ungerechtfertigter Einträge sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Sie können Dr. Schulte unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
- Telefon: +49 30 221922020
- E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
- Website: www.dr-schulte.de
Lassen Sie nicht zu, dass fehlerhafte Schufa-Einträge Ihre finanzielle Freiheit und Lebensqualität beeinträchtigen! Werden Sie aktiv und nutzen Sie Ihre Rechte!
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