Dr Thomas Schulte Rechtsanwalt

Keine Berufung auf Fehldiagnose bei Kostenübernahme

Darmstadt (juristisch). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die zunächst abgelehnte und dann auf private Kosten beschaffte Behandlung doch bezahlen, wenn die Ablehnung auf einer falschen Diagnose beruhte, die Leistungspflicht aber nach der richtigen Diagnose bestanden hätte. Dies hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Montag, den 26. Oktober 2020 verkündeten Urteil entschieden (Az.: L 8 KR 687/18). Die Krankenkasse könne sich nicht mehr auf die ursprünglic …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 3761 vom 28. Oktober 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich