Recht und Gesetz

Keine Steuerhinterziehung bei Wegfall der Pflichtversicherung

Bruder gibt Motorrad an die Schwester ab. Bruder zahlt keine Haftpflichtversicherung mehr. Bruder wird wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe und Einzug des Fahrzeugscheins verurteilt – Was besagt das deutsche Steuerrecht?

Mit einem ganz grundsätzlichen Problem hatte sich jüngst das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Beschluss vom 27.01.2014, III-3-RVs 4/14) zu beschäftigen: Der Halter eines Motorrades gab das Motorrad an seine Schwester weiter, die es von nun an ausschließlich nutzen sollte. Der Bruder sah daher naturgemäß nicht ein, weiterhin die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug zu übernehmen und kündigte diese. Das Ergebnis war ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht, welches ihn wegen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe von 2.500,00 Euro verurteilte und den Fahrzeugschein einzog.

Dieses Urteil konnte und hatte vor dem Oberlandesgericht keinen Bestand. Das deutsche Steuerrecht sagt:

„Eine Steuerhinterziehung i. S. v. § 370 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) scheitert daran, dass der Halter die Finanzbehörden nicht pflichtwillig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen und dadurch Steuern verkürzt hat. Denn solange ein Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, dauert die Steuerpflicht des Fahrzeugs an. Diese endet erst mit der Eintragung der Außerbetriebssetzung im Fahrzeugschein und der Entstempelung des Kennzeichens. Der noch immer Halter des Motorrades hat daher lediglich eine bestehende Kraftfahrzeugsteuer nicht beglichen. Dies genügt für den Tatbestand des § 370 AO selbstverständlich nicht.“

Privatdozent Dr. jur. Kraatz, Strafrechtler und Rechtsanwalt Dr. Schulte und sein Team erläutert die Zusammenhänge Versicherungsrecht und Steuerrecht: „Auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da für das Fahrzeug die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht mehr bestand, ist indes nicht gegeben. Denn eine solche verlangt das „Gestatten des Gebrauchs“ und damit die Sachherrschaft am Fahrzeug. Diese hatte der bisherige Halter jedoch durch die Weitergabe an seine Schwester verloren.“

Der Fall zeigt einmal mehr, wie tückisch deutsches Steuerrecht ist.

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1321 vom 18. Juni 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich