Celle (jur). Wenn Arbeitslose in ihrem Online-Antrag auf Arbeitslosengeld beim Empfang für das Merkblatt „Rechte und Pflichten“ auf „gelesen“ klicken, sollten sie dies auch tatsächlich komplett gelesen haben. Wird ihnen später das Arbeitslosengeld wegen eines Verstoßes gegen die Meldepflichten rückwirkend gestrichen, können sie sich nicht auf Unkenntnis berufen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 1. März 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: L …