Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hatte kürzlich vor dem Landgericht Gießen für einen Arzt und Unternehmer aus Gießen gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG eine einstweilige Verfügung erstritten.
Konsul Inkasso widerruft Schufa-Negativeintrag für Deutsche Bank
Mit der einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht Gießen der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG aufgegeben, einen negativen Schufa-Eintrag zu widerrufen und solche Einträge zukünftig zu unterlassen.
Die einstweilige Verfügung wurde über die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team an die Deutsche Bank zugestellt. Nunmehr meldete sich für diese die Konsul Inkasso GmbH und erklärte gegenüber der Schufa Holding AG den Widerruf des Negativeintrages. Zugleich wurde die Schufa auch ersucht, den Scorewert so wieder herzustellen, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Schulte erklärt hierzu: „Die Deutsche Bank war dazu verpflichtet, sich so zu verhalten, wie das Landgericht Gießen es in der einstweiligen Verfügung ausgeurteilt hatte. Dieser Verpflichtung ist die Deutsche Bank jetzt über die Konsul Inkasso GmbH nachgekommen. Für den hier vertretenen Mandanten konnte somit der Schufa-Negativeintrag zur Löschung gebracht werden. Dies war für unseren Mandanten extrem wichtig, da er auch unternehmerisch tätig ist und viele Geschäftspartner mittlerweile die Schufa untersuchen, bevor Waren geliefert oder Kredite vergeben werden.“
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team haben nunmehr der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG eine so genannte Abschlusserklärung geschickt. Mit dieser soll sichergestellt werden, dass der Rechtsstreit zwischen den Parteien beendet wird und dass die Deutsche Bank die einstweilige Verfügung als bindend anerkennt. Erst hiernach besteht die Sicherheit, dass der Prozess nicht in weitere Runden gehen wird.
Update Löschfristen 2025
Die SCHUFA speichert Daten nicht unbegrenzt, sondern richtet sich nach bestimmten Löschfristen. Diese Fristen variieren je nach Art des Eintrags. Es ist wichtig zu wissen, dass auch nach Ablauf der Fristen eine Kontrolle der Datenbestände sinnvoll ist, da es vorkommen kann, dass veraltete Daten nicht automatisch gelöscht werden.
Im Allgemeinen gilt, dass negative SCHUFA-Einträge in der Regel drei Jahre nach ihrer Erledigung gelöscht werden. Dies betrifft beispielsweise Einträge über nicht bezahlte Rechnungen oder gekündigte Kredite. Die Löschung erfolgt dabei taggenau drei Jahre nach der Erledigung. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regel:
- Erledigte Forderungen: Nach vollständiger Begleichung einer Forderung bleibt der entsprechende Eintrag grundsätzlich drei Jahre bestehen, bevor er gelöscht wird.
- Restschuldbefreiung nach Insolvenz: Seit April 2023 werden Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung nur noch sechs Monate in der SCHUFA gespeichert. Die SCHUFA hat angekündigt, dass alle Einträge zu Restschuldbefreiungen, die am 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert waren, sowie alle damit verbundenen Schulden rückwirkend zu diesem Datum nach sechs Monaten gelöscht werden. Die Löschung erfolgt automatisch.
- Daten aus Schuldnerverzeichnissen: Daten, die aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte stammen (z.B. Vermögensauskunft, Haftbefehl), werden in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Wenn Sie der SCHUFA nachweisen, dass das Amtsgericht den Eintrag vorzeitig gelöscht hat, erfolgt auch bei der SCHUFA eine vorzeitige Löschung.
- Kreditanfragen: Informationen über Kreditanfragen werden nach 12 Monaten gelöscht, wobei sie nur 10 Tage in Auskünften sichtbar sind.
- Giro- und Kreditkartenkonten: Diese werden sofort gelöscht, sobald das Konto durch den Kunden aufgelöst wurde.
- Kundenkonten des Handels: Daten zu Kundenkonten im Handel werden nach 3 Jahren gelöscht.
- Bürgschaften: Bürgschaften werden sofort gelöscht, wenn die Hauptschuld (Kredit) beglichen ist.
Es gibt Umstände, unter denen eine vorzeitige Löschung von Einträgen möglich ist:
- Unberechtigte Einträge: Wenn ein Eintrag nachweislich fehlerhaft oder unberechtigt ist, besteht ein Anspruch auf sofortige Löschung. In diesem Fall sollten Sie den Gläubiger kontaktieren, den Fehler belegen und die SCHUFA über den Sachverhalt informieren und die Löschung beantragen.
- Beglichene Kleinforderungen: Kleinforderungen bis zu 2.000 Euro, die innerhalb von sechs Wochen vollständig bezahlt wurden, können vorzeitig gelöscht werden, sofern keine weiteren negativen Einträge bestehen.
- Kulanzregelung: In bestimmten Fällen können Gläubiger Einträge auf Kulanzbasis löschen lassen, beispielsweise wenn die Forderung innerhalb von 100 Tagen beglichen wurde, oder wenn seit der Begleichung mindestens 18 Monate vergangen sind und keine weiteren negativen Einträge vorliegen.
Es ist ratsam, regelmäßig eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA einzuholen, um die gespeicherten Daten zu überprüfen und gegebenenfalls die Berichtigung oder Löschung fehlerhafter Einträge zu veranlassen.
Wie kann Dr. Schulte helfen?
Anlegern, die einen Negativeintrag in ihrer Schufa-Selbstauskunft finden, wird geraten, sich möglichst schnell an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Eine einstweilige Verfügung kann nur dann erreicht werden, wenn der Betroffene unverzüglich handelt. Die Gerichte sehen hier sehr kurze Fristen zur Reaktion vor. Bereits nach einem Monat kann es zu spät sein, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Dieser würde dann bereits deswegen scheitern, weil die Beantragung zu lange auf sich warten ließ.
Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team beschäftigt sich bereits seit Jahren mit der juristischen Bewertung von Eintragungen in Auskunfteien und ist hier bereits für viele Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich mit Erfolg tätig geworden.
Dr. Thomas Schulte ist ein erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin, der sich auf das Schufa-Recht spezialisiert hat und Mandanten bundesweit vertritt. Er kann Ihnen bei der Löschung ungerechtfertigter Einträge sowie bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen helfen. Die Kanzlei Dr. Schulte ist seit 1995 im Zivilrecht mit Schwerpunkten im Internet-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig.
Hier sind einige spezifische Bereiche, in denen Dr. Schulte Unterstützung bieten kann:
- Löschung unberechtigter Schufa-Einträge: Dr. Schulte kann Ihnen helfen, fehlerhafte Einträge zu identifizieren und anzufechten. Er kann die SCHUFA oder die meldenden Unternehmen zur Löschung auffordern und gerichtlich gegen unberechtigte Einträge vorgehen. Ein unrechtmäßiger Eintrag bei der Schufa kann erhebliche Auswirkungen haben, beispielsweise Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder Ablehnung von Krediten.
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Schufa-Einträgen: Die Anwälte der Kanzlei prüfen in einer Ersteinschätzung die Rechtmäßigkeit des Schufa-Eintrags und beraten Sie bei den weiteren Schritten.
- Durchsetzung von Rechten: Dr. Schulte informiert Sie über Ihre Rechte und hilft Ihnen bei der Durchsetzung dieser Rechte. Er kann Ansprüche auf Löschung durchsetzen und Gläubiger oder die Schufa zur Korrektur oder zum Schadensersatz auffordern.
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn Ihnen durch einen unberechtigten Schufa-Eintrag ein Schaden entstanden ist, unterstützt Dr. Schulte Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Wer durch einen falschen Schufa-Eintrag wirtschaftliche oder psychische Nachteile erleidet, kann nach Art. 82 DSGVO Schadensersatz verlangen. Dies kann sowohl finanzielle Schäden als auch immaterielle Schäden wie Stress, Unsicherheit und Rufschädigung umfassen.
- Vertretung gegenüber Banken und Inkassounternehmen: Dr. Schulte verfügt über Erfahrung in der Konfrontation mit Banken, Telekommunikationsanbietern oder Inkassogesellschaften und kann ein Einlenken der Gegenseite im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung erreichen.
- Beratung in komplexen Fällen: Bei komplexeren Fällen oder wenn keine Reaktion von der Schufa erfolgt, ist rechtliche Unterstützung ratsam. Dr. Schulte kennt die Mechanismen und Vorgehensweisen der Eintragenden und kann Ihre Rechte effektiv durchsetzen.
- Hilfe bei Identitätsdiebstahl: Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind häufig bundesweit mit Fällen von Identitätsdiebstahl befasst und bieten schnellstmögliche Hilfe.
- Unterstützung für polnischsprachige Mandanten: Für polnischsprachige Mandanten bietet Dr. Schulte zudem Beratung über Twój Adwokat w Niemczech an.
Wie Dr. Schulte in konkreten Fällen geholfen hat
- In einem Fall half Dr. Schulte einem Mandanten, einen negativen Eintrag der BNP Paribas SA Niederlassung Deutschland – Consors Finanz erfolgreich löschen zu lassen. Der Eintrag wurde trotz mehrfacher Aufforderungen nicht entfernt, bis Dr. Schulte juristisch intervenierte.
- Einem Rechtsanwaltskollegen, der aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags der Commerzbank keinen Mietvertrag abschließen und sein neues Auto nicht finanzieren konnte, half Dr. Schulte durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
- Die Kanzlei half einer Kundin der Ikano Bank GmbH und einem Kunden der Commerzbank AG, Negativeinträge bei der Schufa Holding AG zur Löschung zu bringen.
- Einem Mandanten, dessen Immobilienfinanzierung durch unberechtigte Schufaeinträge gefährdet war, half Dr. Schulte durch Einspruch gegen Vollstreckungsbescheide.
Es ist ratsam, frühzeitig aktiv zu werden und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre finanzielle Freiheit und Unabhängigkeit zu schützen. Sie können Dr. Schulte direkt über die Kanzleiwebsite kontaktieren oder einen Beratungstermin telefonisch unter 030 – 22 19 220 20 vereinbaren. Viele Infos finden Sie auf der Website!
Anfragen von Kollegen aus dem Kreise der Rechtsanwälte willkommen. Dr. Schulte bietet seit Jahren Weiterbildung an.