Oberlandesgericht Düsseldorf: Keine Schufa Meldung nach Darlehenskündigung bei vorheriger geduldeter Kontoüberziehung – Was ist rechtlich erlaubt und richtig?
Die Wirtschaft blüht, der Konsum der Verbraucher steigt nach Prognosen der Privatbanken so stark wie seit rund 16 Jahren nicht mehr. Gleichzeitig sind die Verlockungen im Alltag groß: neuer Fernseher, neues iPhone oder ein neues Sofa. Schlagwörter wie schnelle Kredite, Sofortkredit, Kredit ohne Schufa schreien uns entgegen!
Datenauswertungen vom Statistischen Bundesamt, Destatis, Statista und der Schufa besagen, dass 9 von 10 Gebrauchtwagenkäufen in Deutschland mit Hilfe eines Kredits Zustandekommen. Wissen sollten wir, dass sich die Banken mehr als 18 Millionen Mal pro Jahr bei der SCHUFA erkundigen. Oder auch dass 2,5% der Deutschen ihre Kredite nicht ordnungsgemäß zurückzahlen. Oder dass 2% der Bevölkerung für den Sommerurlaub einen Kredit bei der Bank oder einem Kreditvermittler aufnehmen. Rechtsanwalt Dr. Erik Kraatz von der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB stellt nüchtern fest, dass der Bezug zu Krediten und deren Verwendung sich massiv in den letzten Jahren geändert hat: „Es wundert daher nicht, wenn umso plötzlicher schneller Geldbedarf bei den Verbrauchern besteht, der neben einem herkömmlichen Kredit kurzfristig um eine Kontoüberziehung gelöst wird. Doch Vorsicht, wo lauern die Gefahren?“
1. Die geduldete Kontoüberziehung
„Konsumrausch“ Deutschland? – Im Vorteil sind diejenigen, denen ihre Bank bereits einen Dispositionsrahmen eingeräumt hat. „Aber auch in allen Fällen kann es angesichts teils astronomischer Überziehungszinsen für die Bank sinnvoll sein, eine Überziehung des Kunden zu dulden und trotz festgestellter Kontoüberziehung diesen nicht unmittelbar – anzusetzen ist hier die Monatsfrist des § 505 Abs. 2 BGB – zur Rückführung des Betrages aufzufordern“, so Rechtsanwalt Dr. Kraatz. In einer derartigen Duldung liegt rechtlich eine konkludente Einigung zwischen Bank und Verbraucher über die Einräumung oder Erhöhung eines entsprechenden Kreditlimits im Rahmen des Girovertrages auf Antrag des Kunden. Seiner Rechtsnatur nach handelt es sich bei der stillschweigend erzielten Abrede um ein Handdarlehen und damit letztlich um eine vertraglich eingeräumte Überziehung, mit sämtlichen rechtlichen Konsequenzen.
2. Unwirksamkeit einer Kündigung nach geduldeter Kontoüberziehung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat bereits am 5. Mai 2008 entschieden, dass die Kündigung eines Darlehensvertrages wegen Zahlungsrückständen unwirksam ist, wenn die Bank diese Zahlungsrückstände im Rahmen eines Sanierungsplans bereits über längere Zeit geduldet hatte (Aktenzeichen 17 U 131/07). Rechtsanwalt Dr. Erik Kraatz weist darauf hin, dass wenn die Bank dem Kunden ausdrücklich die Möglichkeit einer Kontenüberziehung einräumt, so könne in der Überziehung keine schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden erblickt werden, die für eine fristlose Kündigung (wegen aufgelaufenen Zahlungsrückstandes) aber erforderlich ist.
3. Folge für Schufa-Meldungen
Die Folgen hieraus für Schufa-Meldungen hat nunmehr das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 12.9.2014 – I-16 U 7/14 klargestellt. Eine Übermittlung sogenannter Negativmerkmale an die Schufa über eine nicht vertragsgemäße Vertragsabwicklung (wie zum Beispiel eine Kündigung der Kontoverbindung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dürfen nicht alleine mit Blick auf die in Darlehensverträgen enthaltene „Schufa-Klausel“ erfolgen, sondern einzig bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Nach deren § 28a Absatz 1 Nummer 5 BDSG ist eine Meldung an die Schufa zwar zulässig, wenn das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Berechtigt aber eine geduldete Kontoüberziehung keine fristlose Kündigung, so ist § 28a Absatz 1 Nummer 5 BDSG nicht erfüllt und der Kunde hat einen Anspruch auf Widerruf der an die Schufa gemeldeten Daten (§§ 823 Absatz 1, 1004 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
4. Nicht geduldete Kontoüberziehung
Anders sieht es demgegenüber bei einer nicht geduldeten Kontoüberziehung aus, sprich: wenn die Bank den Kunden (unter Fristsetzung) unmittelbar (Monatsfrist) zum Saldenausgleich auffordert. Gleicht der Kunde den Saldo dann nicht fristgemäß aus, so liegt hierin eine Verletzung des Girovertrages, der nicht nur einen verzugszinsen-Anspruch der Bank auslöst, sondern diese auch zur fristlosen Kündigung sowie einer entsprechenden Meldung an die Schufa berechtigt. Der erfahrene Jurist warnt darum die Verbraucher eindringlich: „Vorsicht mit Kontoüberziehungen, mögen die Verlockungen noch so groß sein! Die Nachwehen eines Negativeintrages bei den Auskunfteien sind schmerzhaft spürbar, denn die Kreditwürdigkeit ist dadurch oftmals langfristig gefährdet.“
Die Erfahrungen zum Schufa-Recht der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB spiegelt die Situation der Verbraucher auch rund um die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen wieder.
Für weitere Informationen und fairen Rat stehen Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB gerne unter 030 22 19 220 20 und dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung.