Die Rechtsschutzversicherung verweigerte die Kostenübernahme, Mandantin wollte schon aufgeben – Dr. Schulte und sein Team erwirkten Deckungsschutz und die Löschung von ungerechtfertigten Altforderungen bei der Schufa Holding AG
Auch alte und längst vergessen geglaubte Forderungen können zu Schufa-Problemen führen. Diese Erfahrung musste eine 35-jährige Berlinerin erst kürzlich machen, als sie einen Schufa-Negativeintrag der Firma E-Plus entdeckte, den die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg in ihrem Datenbestand bei der Schufa Holding AG vorgenommen hatte. Eine eigentlich aus dem Jahr 2009 stammende Rechnungsforderung tauchte nun plötzlich in der Schufa auf.
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Rechtsschutzversicherung lehnt Kostenübernahme ab – Rechtsanwälte erwirken Deckungsschutz
Nachdem die junge Berlinerin selbst bei der eigenen Rechtsschutzversicherung abgeblitzt war, wollte sie die Sache schon aufgeben und nicht weiter gegen den Schufa-Eintrag vorgehen. Die Experten im Schufa-Recht und qualifizierten Mitarbeiter der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team erwirkten schnell Deckungsschutz bei der Rechtsschutzversicherung für die betroffene Mandantin. Kurz danach verfassten die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team einen Schriftsatz an die Gegenseite, mit der Aufforderung den ungerechtfertigten Schufa-Negativeintrag zu löschen.
Wie kam es zum Eintrag durch die KSP Rechtsanwälte? – Recherchen von Dr. Schulte und sein Team ergaben:
Der betreffende Eintrag war völlig unverständlich, da der offene Betrag, eine Handyrechnung vom Mobiltelekommunikation Anbieter E Plus bereits im Jahr 2010 vom Konto der Betroffenen gepfändet worden war. Die Forderung war daher seit 2010 erledigt und hätte spätestens Ende 2013 aus dem Datenbestand der Schufa Holding AG gelöscht werden müssen. Die Selbstauskunft der betroffenen Mandantin bei der Schufa-Holding AG wies zusätzlich einen weiteren offenen Betrag i. H. v. 115,00 Euro im Datenbestand auf, der geltend gemacht wurde. Da jedoch spätestens im Jahr 2010 die Angelegenheit bezahlt war, konnte der Eintrag nicht richtig sein und musste aufgrund eines Berechnungsversehens oder eines automatisierten Vorganges im Datenbestand der Schufa gelandet sein. Diese Zusammenhänge wurden der Schufa-Holding AG und der eingetragenen Stelle KSP Rechtsanwälte schriftlich mitgeteilt und um Berichtigung gebeten. Eine schnelle Löschung des Schufa-Eintrages durch die KSP Rechtsanwälte aus Hamburg folgte.
Über eine Übernahme der entstandenen Anwaltskosten, die zunächst die Rechtsschutzversicherung gedeckt hat, muss nun noch mit der Gegenseite gestritten werden.
Klare Datenpanne bei der eintragenden Stelle
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team war klar, dass hier etwas nicht richtig gelaufen ist. Der Experte für Schufa- und Datenschutzrecht führt wie folgt aus: „Altforderungen müssen spätestens drei Jahre nach ihrer Begleichung bei der Schufa Holding AG ausgetragen werden. Wenn eine Forderung bezahlt ist, kann es nicht sein, dass diese hinterher noch einmal in den Datenbestand der Schufa eingetragen wird. Hier hat die eintragende Stelle einen Abwicklungsfehler begangen. Dr. Schulte und sein Team freut sich, der Betroffenen schnelle und erfolgreiche Hilfe hierbei geleistet zu haben. Der Fall zeigt wieder einmal, dass oftmals Forderungen automatisiert bei der Schufa ohne Prüfung eingetragen werden. Hätte ein Sachbearbeiter den Eintrag geprüft, hätte er schnell rausfinden müssen, dass die Forderung längst bezahlt und dass nichts mehr offen war, was einen Eintrag gerechtfertigt hätte.”
Erste Absagen der Rechtsschutzversicherung nicht einfach hinnehmen
Zudem rät Rechtsanwalt Dr. Schulte: “Bei Problemen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung macht es Sinn, auch einen Rechtsanwalt einzuschalten, damit dieser mit der Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt noch einmal aus juristischer Sicht klären kann, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten.“
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der SCHUFA entstehen können:
- Falsche oder unberechtigte Negativeinträge können zu erheblichen Problemen führen, beispielsweise bei der Wohnungssuche, Kreditaufnahme oder beim Abschluss von Handyverträgen. Betroffene haben das Recht, sich gegen solche Einträge zu wehren und deren Löschung zu fordern.
- Die Durchsetzung von Rechten gegenüber der SCHUFA oder den Unternehmen, die falsche Daten gemeldet haben, kann juristische Unterstützung erfordern. Dies kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts und gegebenenfalls die Anrufung von Gerichten notwendig machen.
- Bei Schäden, die durch falsche SCHUFA-Daten entstanden sind oder zu entstehen drohen, beispielsweise bei einer bevorstehenden Baufinanzierung, wird der Gang zum Rechtsanwalt empfohlen, um Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. Auch Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA oder die meldende Stelle können bestehen.
- Die rechtlichen Grundlagen der Datenspeicherung und -weitergabe durch die SCHUFA sind komplex und in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Bei Verstößen gegen diese Gesetze können Betroffene rechtliche Schritte einleiten.
- Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile im Zusammenhang mit der SCHUFA, die die Rechte von Verbrauchern stärken und die Verantwortlichkeit der SCHUFA und der datenübermittelnden Unternehmen verdeutlichen. Die Auseinandersetzung mit solchen Urteilen und die Ableitung von Ansprüchen erfordern oft juristisches Fachwissen.
In all diesen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung relevant werden, da sie in der Regel die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, Gerichtsgebühren und andere mit der Rechtsverfolgung verbundene Kosten übernehmen kann.
Tipp – bei der Rechtsschutzversicherung nicht aufgeben
Wenn ein Schufaopfer beispielsweise einen falschen Negativeintrag in ihrer SCHUFA-Auskunft entdeckt und die SCHUFA oder das meldende Unternehmen sich weigern, diesen zu löschen, könnte die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt decken, der die Löschung des Eintrags gerichtlich durchsetzt oder Schadensersatzansprüche geltend macht.
Die Kanzlei Dr. Thomas Schulte ist Vertrauensanwalt des Netzwerks ABOWI LAW und Mitglied der ASSOCIATION OF EUROPEAN ATTORNEYS.
- E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
- Telefon: +49 (0) 30 – 22 19 220 20