Recht und Gesetz

Landgericht Berlin entscheidet: Die Widerrufs-belehrung der FCT Capital-Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG ist fehlerhaft

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 19.04.2011 entschieden, dass die Widerrufsbelehrung der FCT Capital-Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG fehlerhaft ist. Anleger haben daher die Möglichkeit, die Kapitalanlage auch nachträglich noch zu widerrufen, soweit diese in einer Haustürsituation abgeschlossen wurde.
Das Gericht teilte in seiner Entscheidung mit, dass die Widerrufsbelehrung der FCT Capital-Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG (vormals Fondax Capital-Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG) nicht den Anforderungen des BGB genüge. Dies führe zu einer nachträglichen Widerrufsmöglichkeit des Anlegers und zu dessen Ausscheiden aus der Anlagegesellschaft.
In seinem Urteil stellt das Gericht somit fest, dass die Beteiligung der Anlegerin, die durch die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team vertreten wurde, mit Erklärung des Widerrufs beendet sei. Ferner verurteilte das Gericht die FCT Capital-Trust GmbH & Co. Beteiligungsfonds 2 KG zur Berechnung eines Auseinandersetzungsguthabens, welches dann in der nächsten Stufe der Klage zur Auszahlung an die Anleger zu bringen ist.
Zu dem Urteil meint Rechtsanwalt Sven Schulte: „Das Urteil zeigt wieder einmal, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen für viele Anleger eine Ausstiegsmöglichkeit aus ungeliebten Beteiligungen darstellen. Zwar bekommt der Anleger nicht seine gesamte Anlagesumme wieder zurück, muss aber auch nicht auf einen ungewissen Zeitraum weiterhin in eine Kapitalanlage einzahlen oder in dieser verbleiben. Es bleibt nun abzuwarten, in welcher Höhe unsere Mandantin eine Rückzahlung erhalten wird.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit: Viele Fehlentscheidungen in Sachen „Geld und Versicherung“ können noch nachträglich korrigiert werden, weil viele Anbieter bereits bei der rechtlichen Konstruktion schwerwiegende Fehler machen. Hierzu zählen Fehler – wie hier – bei der Widerrufsbelehrung oder Prospektfehler.
Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.

Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 771 vom 3. Mai 2011 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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