Recht und Gesetz

Landgericht Wuppertal (Aktenzeichen 9 S 40/14) – (Internet-)Branchenbuch darf nicht unangemessen abkassieren

Internetbranchenbücher sind teilweise eine Pest, extrem teuer und nicht sinnvoll. Häufig fallen Ärzte oder andere beruflich überlastete Personen auf diese Angebote herein. Das Amtsgericht Wuppertal verweigerte einem klagenden Verlag die Zahlung der Rechnung, das Landgericht Wuppertal bestätigte diese Einschätzung.

Teuer, nutzlos, sittenwidrig

Ein Vertrag über einen Eintrag in einem Internet-Branchenbuch zum Preis von jährlich 920 EUR netto ist wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch unwirksam, wenn der Eintrag aufgrund der Unbekanntheit des Branchenbuchs wertlos ist und der Eintrag wegen einer Überrumpelung zustande gekommen ist. In einem solchen Fall liegt ein wucherähnliches Rechtsgeschäft vor.

Überrumpelungsschutz gilt auch für Geschäftsleute

Das Gericht missbilligt die Vorgehensweise der Täter. Die Opfer erhalten Angebote, die irrenführend sind.  Häufig kommt es nur zum Vertragsschluss, weil die Opfer ein Angebot („Korrekturabzug“) zurücksenden und zugleich gar nicht wissen wie teuer es ist.

In dem Fall ging es:

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Parteien über die Wirksamkeit eines Vertrags über einen Eintrag in das Internet-Branchenbuch „Branche100.eu“. Dieser sollte durch die Rücksendung eines „Brancheneintragungsantrages“ im Mai 2009 zustande gekommen sein. Das Amtsgericht Wuppertal hielt den Vertrag für sittenwidrig und somit unwirksam nach § 138 Abs. 1 BGB. Angesichts des Preises des Eintrags von jährlich 910 EUR netto und der Unbekanntheit des Branchenbuchs seien die Voraussetzungen eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts erfüllt gewesen. Gegen diese Entscheidung legte der Branchenbuchanbieter Berufung ein.

Unwirksamkeit des Vertrags wegen Vorliegens eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts

Adressbuchverlage sind häufig unseriös; diese Angebote sind getarnt als Korrekturabzüge. Teilweise wird sehr viel Wert auf die Verschleierung der Kostenpflicht aufgewandt. Firmen dieser Art leben häufig davon, dass ein Teil der Opfer einfach genervt zahlt. Die Rechtsprechung täte gut daran, so eindeutig wie beschrieben immer zu entscheiden. 

 

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Katalogi internetowe częściowo mogą stać się plagą, są one bardzo drogie i nie przydatne. Często lekarze lub inne profesje nabierają się na takie oferty. Sąd rejonowy Wuppertal odmówił skarżącemu wydawcy opłacenia rachunku, sąd okręgowy Wuppertal potwierdził tę ocenę.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1477 vom 22. Dezember 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich